Keine Lenkungsabgabe
Eine Lenkungsabgabe auf Bioimporte wird allerdings nicht erhoben. Die Branche hat sich auf diese Regelung geeinigt, damit der Markt für Biopflanzkartoffeln transparenter wird, die Produktionsplanung effektiver gestaltet werden kann und Verluste vermieden werden können.
Sammelgesuche möglich
Für Biokartoffeln, die von Händlern (z.B. Fenaco und Terralog) innerhalb des Importkontingents eingeführt wurden, können die Importeure Sammelgesuche für Ihre Kunden bei der Saatgutstelle einreichen. Für Biokartoffeln, die ausserhalb des Importkontingents importiert wurden, z.B. von einzelnen Produzenten, muss das Gesuch direkt bei der
Bioaatgutstelle des FiBL
biosaatgut(at)fibl.org
unter Angabe der geforderten Informationen schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Mehr über die geforderten Informationen findet man in den Bio Suisse Richtlinien Teil II, Art. 2.2.3.3 im
Bioregelwerk
oder unter
Biosaatgut und Pflanzgut (Rubrik Pflanzenbau)
Pflanzkartoffeln in Verfügbarkeitsstufe 2
Pflanzkartoffeln für den Bioanbau sind auf Verfügbarkeitsstufe 2, das bedeutet, dass vom Produzent unter der Voraussetzung, dass kein entsprechendes Angebot in Bio mehr verfügbar ist, Bewilligungen für den Einsatz von konventionellem Pflanzgut beantragt werden können. Es wird dringend geraten, sich vorab auf www.organicxseeds.ch über die Verfügbarkeit von Biokartoffeln zu erkundigen. Wenn die Kartoffeln auf den Hof geliefert werden, sollte der Lieferschein aufmerksam studiert werden. Es kommt vor, dass ein Teil oder einfach alles konventionell geliefert wird, obwohl Bio bestellt wurde.
Konventionelle Pflanzkartoffeln
Gesuche für konventionelle Kartoffeln müssen weiterhin direkt über www.organicxseeds.ch und nur in Ausnahmefällen bei der FiBL Saatgutstelle zeitnah vom Landwirt gestellt werden. Im Falle von Vertragsanbau kann der Handels-/Verarbeitungs-/Industriebetrieb für seine Produzenten ein Sammelgesuch einreichen. Wenn Gesuche für konventionelle Pflanzkartoffeln bewilligt werden, wird die Preisdifferenz zwischen dem konventionellen und dem biologischen Saatgut von der Saatgutstelle in Rechnung gestellt und in den Bio-Kartoffelpflanzgutfonds einbezahlt. Die Mittel werden im Folgejahr zur Vergünstigung des Biopflanzgutes und zur Unterstützung von Kartoffel-Sortenversuchen unter Biobedingungen verwendet (aktuell 16 Franken pro Dezitonne). Das Vorgehen wird jeweils von der AG Biosaatgut, in der sich die Akteure des Bioackerbaus organisiert haben, auf der jährlichen Sitzung Anfang September beschlossen. IM