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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Pflanzenbehandlungen mit Pflanzenextrakten

Einsatz selbst hergestellter Pflanzenextrakte

Gestützt auf die Bio-Verordnung, sind auf der Betriebsmittelliste des FiBL «Selbst hergestellte pflanzliche Extrakte wie Aufgüsse, Auszüge und Tee» zugelassen. Auch sind «biologisch-dynamische Präparate» erlaubt. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, die aus Pflanzen stammen, welche mit selbst hergestellten Extrakten behandelt worden sind, können ohne Einschränkungen als Bio (respektive Knospe oder Demeter) vermarktet werden.

Einsatz zugekaufter Pflanzenextrakte

Diese Mittel sind nur erlaubt, wenn die betroffenen Extrakte auf der Betriebsmittelliste zugelassen sind. Viele pflanzliche Extrakte sind auf der Betriebsmittelliste vorhanden, so zum Beispiel eine Brennnesselgülle. Diese Mittel können in zwei Kategorien aufgeteilt werden:

Kategorie 1
Pflanzliche Extrakte, die als Pflanzenschutzmittel eingeteilt sind

Beispiele: Pyrethrumextrakt, Quassia, Neem, Fenchel- und Rapsöl. Um diese Produkte als Pflanzenschutzmittel anerkennen zu lassen und um ihr Anwendungsgebiet festzulegen, müssen sie durch das BLW bewilligt werden. Dies stellt ein langes und teures Verfahren dar. Pflanzliche Extrakte unterstehen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV).

Kategorie 2
Pflanzliche Extrakte, die eingeteilt sind als «Dünger» im Unterkapitel «Zusätze» und «Pflanzenhilfsmittel».

Diese Produkte zeigen eine mehr oder weniger ausgeprägte Wirkung gegen Insekten oder Krankheiten. Es ist allerdings streng verboten diese Wirkung hervor zu heben und damit zu werben (Prospekt, Gebrauchsanleitung, Internetseite). Hingegen ist zum Beispiel erlaubt, diese Produkte als «pflanzenstärkend» zu deklarieren. Damit pflanzliche Extrakte als Dünger anerkannt werden, müssen sie zuerst durch das BLW bewilligt und registriert werden. Das genaue Verfahren hängt von der Produktekategorie ab, ist aber einfacher als das Verfahren bei Kategorie 1.

Weiterführende Informationen

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.07.2011

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