Die Biomilchorganisationen haben zusammen mit den Verarbeitern diese neue Situation sorgfältig analysiert und um Ostern entschieden, dass alle die Wartelisten per 1. Juni 2020 aufheben werden.
Durch die Produktion der Biobutter fallen zusätzliche Mengen an Biomagermilch an. Die Vermarktung der Magermilch bzw. des Magermilchpulvers im Biokanal wird nur bedingt möglich sein. Es ist daher mit erhöhten Deklassierungsbeiträgen zu rechnen, die einen Absatz des Magermilchpulvers auf Weltmarktniveau ermöglichen.
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