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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Planung und Anordnung eines Agroforstsystems

Die Baumdichte in Agroforstsystemen beläuft sich in der Regel auf 50 bis 100 Bäumen pro Hektar. Sollen beitragberechtigte Hochstammfeldobstbäume gepflanzt werden, sind die Auflagen für den ökologischen Ausgleich zu berücksichtigen.

Besonders günstig für alle Baumarten sind:

  • Verhältnismässig regenreiche Standorte.
  • Eine gleichmässige Verteilung der Niederschläge über die Vegetationsperiode.
  • Keine Staunässe oder Überflutung.
  • Keine ausgeprägte Früh- oder Spätfrostgefährdung.

Auswahl der Baumarten und ÖLN Vorgaben
In der Schweiz sind nur die Hochstammfeldobstbäume beitragsberechtigt. Pro Baum werden 15 Franken entrichtet für maximal

  • 160 Bäume pro Hektare bei Kern- und Steinobst (ausser Kirsche)
  • 100 Bäume pro Hektare bei Kirsche, Nuss, sowie Edelkastanien

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beiträge für die biologische Qualität zu beziehen, wenn die Kriterien der Ökoqualitätsverordnung eingehalten werden. Auch Vernetzungsbeiträge werden für Hochstammfeldobstbäume entrichtet.

Eine Ernte muss erfolgen
Voraussetzung für alle Beitragsbezüge ist das Ernten der Früchte. Auch wenn geplant ist, später einmal das Wertholz der Bäume zu nutzen und die unteren Äste entfernt werden, muss die Fruchternte sichergestellt sein.

Ein gewisser Zielkonflikt ergibt sich dadurch, dass in manchen Regionen der Schweiz zuviel Mostobst produziert wird. Also sollte entweder auf Sorten ausgewichen werden die gefragt sind, wie Spezialitätenobst, oder auf andere Fruchtbaumarten. Viele Kantone zeigen sich relativ tolerant was die Auslegung des ÖLN in Bezug auf Hochstammobstbäume angeht. Wer ein gutes Vermarktungskonzept beispielsweise für andere Baumarten wie Wildobst (zum Beispiel Elsbeere, Vogelbeere oder Kornelkirsche) vorlegt, kann auch hier Beiträge kassieren.

Regionale Programme nutzen
Auf jeden Fall sollte ein Konzept zur Anlage von Agroforstsystemen, vor allem wenn es um besondere Baumarten geht, gut mit der kantonalen Fachstelle für den ökologischen Ausgleich abgesprochen werden. Unter Umständen gibt es auch regionale Programme, die genutzt werden können.

Die genauen Kriterien für die Entrichtung von Beiträgen finden Sie in folgenden Publikationen: „Wegleitung für den ökologischen Ausgleich“ und „Ökologische Qualität von Hochstammfeldobstbäumen gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)“

Nicht nur Obstbäume sind interessant
Andere Bäume, wie Waldbäume (Eiche, Ulme, Erle usw.) im Acker oder Grünland können als ökologische Ausgleichsfläche anerkannt werden. Es gelten aber Grenzen: die Bäume müssen einen Mindestabstand von zehn Metern aufweisen und die Zurechnungsfläche beträgt eine Are pro Baum.

Auch bei einer geplanten Pflanzung von Waldbaumarten auf Landwirtschaftsland empfiehlt sich die Absprache mit den kantonalen Stellen, da die Vorgaben, ab wann eine Fläche ihren Status als Landwirtschaftliche Nutzfläche verliert und zu Wald wird, einigen Interpretationsspielraum bietet.

Wichtig ist, dass auch bei zunehmendem Stammdurchmesser der Abstand von 10 Metern eingehalten wird und innerhalb der Baumreihen keine Hecken oder anderen Gehölze wachsen, wenn die Bäume länger als 20 Jahre stehen sollen, was bei der Wertholzerzeugung ja durchaus angestrebt wird. Die Fläche würde sonst ihren Status als Landwirtschaftliche Nutzfläche verlieren.

Ausrichtung der Baumreihen relevant
Auf Ackerflächen müssen die Reihen an die Bearbeitungsrichtung angepasst werden. Der Baumstreifen, auf welchem keine Bodenbearbeitung erfolgt, sollte zwei Meter breit sein.

Auf Grünlandflächen können bei der Anlage der Baumreihen die natürlichen Gegebenheiten wie etwa das Relief berücksichtigt werden. Die Bäume sollten im Idealfall in Nord-Südausrichtung stehen, da dies vom Schattenwurf her am günstigsten ist.

Abstände zwischen den Baumreihen
Die Abstände zwischen den Baumreihen orientieren sich an den Arbeitsbreiten der Maschinen eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das System wird so gestaltet, dass alle Maschinen problemlos eingesetzt werden können und keine Mehrfahrten nötig sind.

Eine Faustzahl ist der Mindestabstand von 24 Metern zwischen den Baumreihen. Je intensiver und langfristiger die ackerbauliche Nutzung sein soll, umso grösser ist der Abstand zu wählen. Auch auf sehr trockenen oder sehr feuchten Standorten kann ein grösserer Abstand sinnvoll sein.

Bei der Wahl der Abstände zwischen den Baumreihen ist zu beachten, dass irgendwann der Schattenwurf der Bäume (bei einem Reihenabstand von 26 Metern nach zirka fünfzig Jahren) die ackerbauliche Nutzung der Zwischenräume so stark einschränkt, dass eine Umnutzung in Grasland vorgenommen werden muss.

Baumabstand innerhalb der Reihen
Der empfohlene Mindestabstand errechnet sich aus dem voraussichtlichen Kronendurchmesser der erntereifen Bäume, plus einem geringen Zumass. Als Faustregel kann bei einem angestrebten Stammdurchmesser von 60 Zentimetern ein Pflanzabstand zwischen 10 und 15 Metern angenommen werden.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.06.2016

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