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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Das Wichtigste in Kürze

Ist das von Ihnen gewünschte Saatgut in Bioqualität verfügbar? Schauen Sie nach in OrganicXseeds.ch, der offiziellen Datenbank der Schweiz!

Die Verwendung von Saatgut im Biolandbau und die Handhabung von Ausnahmen sind in den Bio Suisse Richtlinien (Teil II, Art. 2.2.3.3) festgehalten.

Das Wichtigste daraus in Kürze:

Drei-Stufen-System

Bio Suisse teilt die Arten und Arten-Untergruppen aufgrund der Verfügbarkeit von Biosaatgut in drei Stufen ein:

Stufe 1 - Keine Genehmigung für Erwerbsanbau

  • Dieser Gruppe sind Arten zugeteilt, für die ein ausreichendes praxistaugliches Sortenangebot aus Biovermehrung vorhanden ist.
  • Für den Erwerbsanbau muss Biosaatgut verwendet werden, es gibt keine Ausnahmegenehmigung ausser für Sortenversuche, Basissaatgut für die Erzeugung von Biosaatgut und die Erhaltung der genetischen Vielfalt.

Stufe 2 - Einzelgenehmigung

  • Dieser Gruppe sind alle Arten zugeteilt, für die in der laufenden Anbauperiode ausreichend pflanzliches Vermehrungsmaterial geeigneter Produktionssorten aus Biovermehrung angeboten wird.
  • Für die Verwendung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM), das nicht aus biologischer Vermehrung stammt, muss vorgängig auf organicxseeds.ch eine Ausnahmegenehmigung unter Angabe einer schlüssigen Begründung eingeholt werden.

Stufe 3 - Generelle Genehmigung

  • Dieser Gruppe sind Arten zugeteilt, für die es bisher kaum biologisch vermehrte, im Bioanbau bewährte Sorten gibt oder eine grösstmögliche Sortenvielfalt ermöglicht werden soll.
  • Gemäss Bioverordnung (BioV) Art. 13a, Abs. 1 und 2 ist eine Bestätigung der Nichtverfügbarkeit für den Einsatz von konventionellem PVM in Stufe 3 seit 01.01.2025 verpflichtend.
  • Soll nicht biologisches PVM eingesetzt werden, muss gemäss BioV. Art 13a Abs. 4 auf organicxseeds.ch eine Bestätigung erstellt werden, dass das gewünschte pflanzliche Vermehrungsmaterial in biologischer Qualität nicht verfügbar war, wobei automatisch die eingesetzte Menge und Sorte gemeldet wird. Diese Bestätigung muss bei der Kontrolle vorgewiesen werden.
  • Gemäss BioV. Art. 13a Abs. 1 und 2 muss die Nichtverfügbarkeit auch für PVM von Zierpflanzen, Saatgut für Biodiversitätsflächen, Heil-, Küchen- und Gewürzkräuter sowie Gemüse nachgewiesen werden. Die Erstellung einer Bestätigung auf organicxseeds.ch wird auch bei diesen Kulturen empfohlen, ist aber in diesen Fällen bis 31.12.2029 nicht verpflichtend (gemäss BioV. Artikel 39o). Als Alternative ist zum Beispiel ein Screenshot möglich. 

Mögliche Ausnahmen

für alle Stufen

  • Sortenversuche mit Sorten, die noch nicht als Biosaatgut lieferbar sind können auf einer beschränkten Fläche (max. 10% eines Satzes oder 10 Aren) nach Meldung durchgeführt werden.
  • Der Anbau von seltenen Sorten zur Erhaltung der Sortenvielfalt ist auf Antrag erlaubt.

für Stufe 2 

  • Der Anbau von konventionellem Saatgut ist möglich, wenn der Landwirt nachweisen kann, dass keine der biologisch angebotenen Sorten für seine Zwecke geeignet ist.

Infos zu einzelnen Kulturen

Getreide

Es steht in der Regel genügend Biosaatgut zur Verfügung. Ausser Winterhafer (Stufe 2) sind fast alle Getreidearten auf Stufe 1, das heisst Ausnahmegesuche sind nur noch möglich für Sortenversuche, Erhaltungssorten und Basissaatgut.

Kartoffeln

Es werden in der Schweiz 18 Sorten in Bio vermehrt. Da aber viel mehr Sorten angebaut werden, können konventionelle Pflanzkartoffeln bewilligt werden. Die Saatgutstelle erhebt im Auftrag der Bio  Suisse eine Lenkungsabgabe (die Preisdifferenz zwischen dem konventionellen und dem biologischen Saatgut). Sie wird mit Ausstellung der Bewilligung in Rechnung gestellt. Das Geld wird im Folgejahr zur Vergünstigung des Biopflanzgutes und zur Unterstützung von Kartoffel Sortenversuchen unter Biobedingungen verwendet. Jedes Jahr Anfang September entscheidet ein Gremium von Vertretern der Bio Suisse, Vermehrungsorganisationen und dem FiBL über die Verwendung der Mittel.

Ausnahmebewilligungen für

Die Liste mit den aktuellen Lenkungsabgaben und Hinweisen auf das Vorgehen können Sie hier herunterladen:
Lenkungsabgaben Kartoffeln Anbau 2026 (194.5 KB)

Zum Import von Biopflanzkartoffeln: Artikel in der dlz vom August 2017.

Mais

Die Versorgung an Maissorten ist exzellent. Ausnahmegesuche sind nur noch möglich für Sortenversuche, Erhaltungssorten, Basissaatgut und Polentamais.

Futterbau

Wer Mischungen verwendet, muss die entsprechenden Mindestanteile an Biosaatgut berücksichtigen.
Details sind ersichtlich in der Sortenliste «Futterbau und übrige Ackerkulturen»

Obst und Beeren

Inländisches Knospe Pflanzmaterial ist Pflicht. Um solches zu erhalten, ist das rechtzeitige Bestellen bei einer Biobaumschule ausdrücklich zu empfehlen. Vegetatives Vermehrungsmaterial, das nicht aus Schweizer Knospe Anbau stammt, braucht eine Ausnahmebewilligung und wird mit einer Lenkungsabgabe belegt:
Lenkungsabgabe auf Jungpflanzen (Rubrik Obstbau)

Bei der Suche nach Obst- und Beerenpflanzgut beachten Sie bitte das Merkblatt zur Jungpflanzenregelung. Es kann kostenlos heruntergeladen werden:
Merkblatt «Jungpflanzenregelung im Bioobst- und –beerenanbau» (FiBL Downloads & Shop)

Zierpflanzen und Gemüse

Es gibt für relativ viele Arten generelle Ausnahmebewilligungen (Stufe 3). Sie können auf www.organicxseeds.ch eine Bestätigung erstellen, dass das gewünschte Saatgut nicht in Bio erhältlich ist (Pflichtmeldung an die Saatgutstelle ohne schriftliches Gesuch).

Jungpflanzen müssen immer aus Bioproduktion stammen. Vegetatives Vermehrungsmaterial  anderer Herkunft als Schweizer Knospe darf nur mit einer Bewilligung der Saatgutstelle eingesetzt werden. Bitte kontaktieren sie teambiosaatgut(at)fibl.org

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