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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Verkauf mit Kundenkontakt

Marktstände, bediente Hofläden und Bestellungen, die persönlich geliefert oder abgeholt werden, gehören zu den wichtigsten Formen der bäuerlichen Direktvermarktung. Der persönliche Kundenkontakt bereichert Vermarktende und Konsumierende und kann viel zum Verständnis zwischen Stadt und Land beitragen.  

Marktstände

Wohl die bekannteste und nebst Hauslieferungen und der Abholung auf dem Hof die älteste Form der Direktvermarktung ist der Markt.

Neben den Wochenmärkten finden in vielen Regionen einmal jährlich Biomärkte statt. Diese werden meist von den regionalen Mitgliedorganisationen von Bio Suisse organisiert und eignen sich gut für die Kundengewinnung und -bindung.

Bediente Hofläden

Bediente Hofläden machen bereits einen erheblichen Umsatz-Marktanteil in der Direktvermarktung aus. Gemäss einer Studie der Berner Fachhochschule BFH besteht aber Potenzial für weiteres Marktwachstum.

Betriebe mit einem schönen Hofladen, den die Betreibenden gerne bekannter machen möchten, werden durch Bio Suisse unterstützt: Zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit diversen Medien und über Beiträge in den eigenen Kanälen.

Individuelle Unterstützung für Hofladenbetreibende:
E-Mail an Michèle Hürner, Bio Suisse

Hofladeninserat auf dem Marktplatz Biomondo (Rubrik Markt)

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Handel mit zugekauften Produkten

Zur Abrundung des Sortiments dürfen auch zugekaufte Produkte vermarktet werden (sowohl Knospe, EU- und CH-Bio, als auch konventionell). Erreicht der Betrieb aber durch diese Handelstätigkeit mit Knospe-Produkten eine bestimmte Grösse, muss zusätzlich ein Lizenzvertrag mit Bio Suisse abgeschlossen werden. Dies ist der Fall, wenn Knospe-Produkte im Wert von mehr als 150 000 Franken pro Jahr zugekauft werden, und diese unter dem eigenen Namen weiterverkauft werden. Dann gilt das Gebührenreglement für Produzentinnen und Produzenten mit Direktvermarktung, und es sind Lizenzgebühren auf den Ankaufswert der zugekauften Knospe-Produkte zu entrichten.

Gebührenreglement für Produzenten mit Direktvermarktung (gültig ab 1.01.11)

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Michèle Hürner, Bio Suisse

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.04.2022

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