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Desinfektionsmittel bei Faul- und Sauerbrut

Faul- und Sauerbrut sind hoch ansteckende bakterielle Erkrankungen der Bienenbrut. Erwachsene Bienen erkranken nicht, können aber Träger des Erregers sein. Gefährdet sind ein bis zwei Tage alte Larven der Honigbienen. Die Bienenlarven sterben schon in der Brutzelle, weshalb eine frühzeitige Erkennung und konsequente Hygienemassnahmen entscheidend sind.

Sauerbrut (Europäische Faulbrut)

Typische Symptome sind schlaffe Larven, die sich gelblich bis bräunlich verfärben. Erkrankte Larven werden zu einer breiigen oder wässrig-körnigen Masse, die wenig fadenziehend ist. Oft riecht es säuerlich, nach Fäkalien. Die Übertragung der Sauerbrut erfolgt vor allem über den Zukauf von befallenen Völkern, den Austausch von infizierten Waben zwischen Völkern oder ungereinigtem Occasionsmaterial oder Räuberei.. Das Brutbild sollte regelmässig kontrolliert werden, um ein Befall rechtzeitig melden zu können.

Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)

Die Sporen dieses Erregers sind langlebig und können Jahrzehnte überdauern und ansteckend bleiben. Im Gegensatz zur Sauerbrut sterben die Larven hier erst nach der Verdeckelung. Ein lückenhaftes Brutnest, durchlöcherte und dunkel verfärbte oder leicht eingesunkene Zelldeckel sind typische Merkmale. Die abgestorbenen Larven verwandeln sich in eine gelblich-braune, später dunkler werdende, fadenziehende Masse. In frühen Stadien riecht es nach frischem Quark, später faulig nach Knochenleim. In fortgeschrittenem Stadium bildet sich hartnäckiger Schorf auf dem Boden der Brutzelle.

Vorbeugung ist zentral

Regelmässige Kontrollen des Brutbildes sind entscheidend. Auffällige Merkmale wie Lücken im Brutnest, eingesunkene Zellendeckel oder ungewöhnliche Gerüche sollten ernst genommen und sofort der/dem Bieneninspektor*in gemeldet werden. Hygiene bei Geräten, Waben und der allgemeinen Arbeit im Bienenstand ist zentral, ebenso die sorgfältige Auswahl neuer Völker und Materialien. Frühzeitiges Handeln schützt nicht nur das eigene Volk, sondern auch Nachbarvölker vor einer Ausbreitung.

Zugelassene Desinfektionsmittel bei Faul- und Sauerbrut

In der Bioimkerei dürfen nur Substanzen und Produkte verwendet werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Dazu gehören:

  • Halades 01, Natriumcarbonat (Soda) sowie Natronlauge (Natriumhydroxid) bei Sauerbrut und Faulbrut
  • Aldekol Des Aktiv (auch "Ewabo Aldekol Des Aktiv" genannt) nur bei Sauerbrut

Auf Demeter-Betrieben ist der Einsatz von Natronlauge (Ätznatron) nicht gestattet.

Meldepflicht

Die Faul- und Sauerbrut sind zu bekämpfende Tierseuchen und somit meldepflichtig. Bei Verdacht muss der Bieneninspektor oder die Bieneninspektorin informiert werden. Betroffene Bienenstände müssen nach Anweisung des kantonalen Veterinäramtes saniert werden. Um eine Ausbreitung der Seuchen zu verhindern, werden Stände gesperrt und Sperrgebiete errichtet, weder Bienen noch Waben dürfen aus diesen Gebieten ausgeführt oder eingeführt werden.

Weiterführende Informationen

Faulbrut der Bienen (Webseite des BLV)
Sauerbrut der Bienen (Webseite des BLV)
Betriebsmittelliste (Rubrik Bioregelwerk auf dieser Webseite)
Merkblatt Anforderungen an die Bioimkerei (FiBL Shop)
Merkblatt «Biologische Imkerei» (FiBL Shop)

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