Beiträge und Regeln für die schonende Bodenbearbeitung
Mit sogenannten «Produktionssystembeiträgen» fördert der Bund besonders naturnahe, umweltfreundliche Produktionsformen in der Schweizer Landwirtschaft. Dazu gehören die Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit durch eine möglichst lange Bodenbedeckung und eine schonende Bodenbearbeitung. Die Produktionssystembeiträge wie «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau» stehen allen Betrieben offen, also auch Biobetrieben, die ohnehin ohne Pflanzenschutzmittel produzieren.
Zwei Produktionssystembeiträge fördern bodenschonende Produktionsmethoden, wie zum Beispiel eine möglichst durchgehende Bodenbedeckung oder pfluglose Anbauverfahren. Foto: FiBL, Maurice Clerc
Die Höhe des Beitrages beträgt CHF 250.-/ha für alle beitragsberechtigten Anbauverfahren. Dazu zählen die Mulchsaat, Streifen-(fräs)saat und die Direktsaat. Die bodenschonende Bearbeitung kann parzellenweise erfolgen.
- Alle Kulturen der Ackerfläche sind beitragsberechtigt, ausser Kunstwiese mit Mulchsaat, Gründüngungen und anderen Zwischenkulturen. Weizen oder Triticale nach Mais (Gefahr von Fusarien).
- Ein Pflugeinsatz (wendenden Bodenbearbeitung), beziehungsweise der Einsatz eines Schälpfluges zur Unkrautregulierung ist bei der Mulchsaat erlaubt, sofern die maximale Bearbeitungstiefe nicht mehr als 10 cm beträgt.
- Der Einsatz einer Spatenmaschine oder Schälfräse ist zugelassen, solange der Boden nur oberflächlich (bis max. 10 cm Tiefe) bearbeitet wird.
- Eine Tiefenlockerung ist zugelassen, solange der Boden nicht gewendet wird.
Detaillierte Informationen
Produktionssystembeiträge (blw.admin.ch)
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau (themes.agripedia.ch)
Weiterführende Informationen
Merkblatt Reduzierte Bodenbearbeitung (FiBL Shop)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.03.2026
