Status von Vermehrungsmaterial und Früchten daraus
Es gibt viele mögliche Wege der Vermehrung von Jungpflanzen. Das wirft Fragen auf bezüglich Status (Voll-Knospe, Umstellungs-Knospe, nichtbio) des Vermehrungsmaterials und den Früchten daraus. Die Markenkommission Anbau von Bio Suisse (MKA) hat die Eckpunkte in einem Merkblatt festgelegt.
Das Merkblatt definiert für Obst, Beeren und Reben den Status von vegetativem Vermehrungsmaterial sowie die Bedingungen für dessen Verwendung in Produktionsbetrieben und die Vermarktung der daraus produzierten Jungpflanzen und Pflanzenerzeugnisse.
Vegetatives Vermehrungsmaterial für Obst, Reben und Beeren muss aus inländischer Knospe-Produktion stammen. Für alle anderen Bezugsquellen wird eine Ausnahmebewilligung (Stufe 1 und 2) bzw. ein Nachweis der Nichtverfügbarkeit von biologischem Vermehrungsmaterial (Stufe 3) benötigt. Die aktuell gültige Einstufung kann OrganicXseeds entnommen werden.
Auf Pflanzenvermehrungsmaterial, das nicht aus inländischer Knospe-Produktion stammt, können Lenkungsabgaben erhoben werden. Details siehe unter Lenkungsabgabe auf Jungpflanzen (Rubrik Obstbau)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.05.2026
