«Der Hof als Lebens- und Arbeitsort ist eine Chance für Gleichberechtigung»
In Sachen Geschlechtergerechtigkeit in der Landwirtschaft hat sich viel verbessert und wichtige Schritte sind im Gange, aber an anderen Stellen hapert es noch immer. Was wurde bereits erreicht und was braucht es in Zukunft für faire Lebens- und Arbeitsbedingungen auf unseren Höfen, unabhängig vom Geschlecht? Eine Übersicht anlässlich des UNO-Jahres der Frauen in der Landwirtschaft.
Wer besitzt den Hof, wer führt ihn, wer wird bezahlt und wer ist abgesichert? Diese Fragen sind zentral, denn die rechtliche Stellung bestimmt, wer Kredite aufnehmen kann, wer Direktzahlungen erhält und wie die Vorsorge ausgestaltet ist.
Noch immer ist ein Grossteil der Betriebe in Männerhand. Gemäss der BLW-Studie «Frauen in der Landwirtschaft» von 2022 geben 11 Prozent der Frauen an, dass der Betrieb ihnen allein gehört, ein Viertel (25 Prozent) bezeichnet sich als Miteigentümerin. «Höfe werden häufig innerhalb der Familie weitergegeben und dies traditionell an Söhne», erklärt Anna Kröplin, Agrarsoziologin an der Berner Fachhochschule. Frauen steigen daher oft quer in die Landwirtschaft ein und haben beim Zugang zu Land nach wie vor Nachteile.
Das bäuerliche Bodenrecht stellt die Familie ins Zentrum. «Das soll die Selbstbewirtschaftung sichern und verhindern, dass landwirtschaftliche Flächen zu Spekulationsobjekten werden», weiss Barbara Küttel, Politikverantwortliche bei Bio Suisse. Gleichzeitig führe dieses System dazu, dass Menschen ohne landwirtschaftlichen Hintergrund nur schwer Zugang zu Höfen erhalten.
Unbezahlt in der Familie
«Das Modell des Familienbetriebs ist kein landwirtschaftliches Spezifikum, es existiert auch in Handwerk oder Gastronomie», meint Anne Challandes, Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV). In der Landwirtschaft zeigt sich allerdings die Schattenseite dieses Modells: Zwar geben 32 Prozent an, unentgeltlich mitzuarbeiten, und 55 Prozent werden bezahlt. Dennoch dürfte der Anteil der Frauen, die unentgeltlich arbeiten, in Wirklichkeit noch immer bei etwa 45 Prozent liegen. «Es braucht noch Überzeugungsarbeit!» sagt Challandes.
«Über Geld oder Entlöhnung zu sprechen ist auf vielen Höfen weiterhin ein Tabu», so Challandes. Besonders schwierig werde es, wenn Investitionen, etwa in Maschinen, gegen die Entlöhnung der Familienmitglieder abgewogen werden.
Wenn Arbeit unsichtbar bleibt
Hinzu kommt: Arbeitsleistungen und Geldflüsse werden oft nicht systematisch erfasst. «Privates und Betriebliches vermischen sich, alles läuft über ein gemeinsames Konto», sagt Anna Kröplin. Investitionen, etwa eingebrachtes Kapital, seien häufig schlecht dokumentiert.
Zudem bleiben viele Tätigkeiten unsichtbar, vor allem sogenannte reproduktive Arbeiten: Administration, Betreuung von Angestellten und Lernenden oder die Verpflegung. Diese Aufgaben sind zentral für das Funktionieren eines Betriebs, werden jedoch oft nicht abgegolten, so Kröplin.
Doch die Situation verbessert sich: Der Anteil bezahlter familienangehöriger Mitarbeiterinnen ist in den letzten zehn Jahren von 31 auf 55 Prozent gestiegen. Mit der Entlöhnung verbunden sind entscheidende Vorteile wie AHV-Beiträge, Zugang zur zweiten Säule oder zur Mutterschaftsversicherung.
Scheidung war lange das grösste Risiko
Lange Zeit bedeutete insbesondere eine Scheidung für viele Frauen ein grosses finanzielles Risiko. «Häufig fehlten schriftliche Regelungen, es wurde kein Lohn ausbezahlt und keine Altersvorsorge aufgebaut», sagt Barbara Küttel. Das gemeinsame Vermögen steckte im Betrieb und viele Frauen verzichteten aus Rücksicht auf die Kinder und damit der Hof weiter in der Familie gehalten werden kann auf ihren Anteil.
Mittlerweile ist das Bewusstsein gestiegen, dass Ehen nicht zwangsläufig Bestand haben und damit auch die Altersvorsorge über den*die Partner*in nicht garantiert ist. Die soziale Absicherung von Frauen ist heute deutlich besser als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Frauen ohne eigene Vorsorge ist laut der BLW-Studie von 2012 bis 2022 von 12 auf 4 Prozent gesunken, und mehr als die Hälfte zahlt inzwischen in die dritte Säule ein.
Politische Reformen sind unterwegs
Ab 2027 wird zudem ein Versicherungsschutz der mitarbeitenden Partner*innen, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, bei Krankheit und Unfall Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen in voller Höhe sein. Eine Massnahme, für die sich der SBLV eingesetzt hat. Anne Challandes gibt jedoch zu bedenken: «Dieser Versicherungsschutz ist ein erster Schritt, aber er ersetzt keine Entlöhnung und keine gleichberechtigte wirtschaftliche Mitsprache.»
Mit der Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts zeichnen sich weitere Verbesserungen ab: Ehe- und eingetragene Partner*innen erhalten ein Vorkaufsrecht nach den Kindern. Zudem erleichtern höhere Verschuldungsgrenzen und -möglichkeiten die Auszahlung im Scheidungsfall, und durch die Möglichkeit der Realteilung können grössere Betriebe auf mehrere Nachfolger*innen aufgeteilt werden.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt eine Herausforderung
Die Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Elternschaft, Familie und Betrieb bleibt hingegen anspruchsvoll. In der Landwirtschaft ist es nicht möglich, ein halbes Jahr Elternzeit zu nehmen. «Kaum ein Betreuungsangebot deckt Melkzeiten, Abend- und Wochenendarbeit ab», so Anne Challandes. Wenn innerhalb der Familie keine Lösungen gefunden werden, fehlt es zudem oft an geeigneten Vertretungen oder finanziellen Mitteln.
Gleichzeitig bietet die Landwirtschaft auch Potenzial. «Da Arbeits- und Lebensort zusammenfallen, können Betreuungsaufgaben partnerschaftlich organisiert werden – vorausgesetzt, beide Beteiligte sind gleichberechtigt in den Betrieb eingebunden», sagt Anna Kröplin.
Neue, kollektive Betriebsformen gewinnen an Bedeutung. Sie verteilen Verantwortung auf mehrere Schultern und ermöglichen alternative Lebens- und Arbeitsmodelle. Prisca Pfammatter, die an der Uni Genf doktoriert, zeigt in ihrer Forschung eindrücklich, wie landwirtschaftliche Projekte aussehen können, die sich jenseits normierter Geschlechter- und Rollenbilder organisieren und auf gerechte, fürsorgliche Beziehungen ausgerichtet sind. Allerdings stossen sie im bestehenden Rechtssystem weiterhin auf Hürden, insbesondere beim Zugang zu Land.
Blinde Flecken: migrantische Arbeitskräfte und deren Familien
Wenn über Frauen in der Landwirtschaft gesprochen wird, bleibt ein Thema oft unerwähnt. In der Schweiz arbeiten schätzungsweise 13 000 Menschen aus dem Ausland. Viele kommen für die Erntesaison aus Polen, Portugal oder Rumänien. Sie sind meist nur kurzfristig angestellt und haben kaum Möglichkeiten, sich langfristig in der Schweiz niederzulassen.
Die Forschung von Dina Bolokan, die am Graduate Institute of International and Development Studies in Genf ihren Postdoc macht, zeigt, wie dieses System darauf aufbaut, dass insbesondere Frauen Betreuungs- und Reproduktionsarbeit in den Herkunftsländern leisten. Diese internationale Arbeitsteilung trage dazu bei, dass sich die Arbeits- und Lebensbedingungen der Schweizer Landwirt*innen verbessern, auf dem Rücken der ausländischen Arbeitenden und ihren Familien.
Blick nach vorn
Die Schweizer Landwirtschaft steht vor einem Generationenwechsel. In den kommenden Jahren werden viele Betriebe frei und damit eröffnen sich neue Chancen für Frauen, queere Menschen und alternative Modelle des Lebens und Arbeitens in der Landwirtschaft. Damit diese genutzt werden können, braucht es mehr als individuelle Initiative: klare rechtliche Strukturen, faire Entlöhnung, auch für migrantische Personen, soziale Absicherung und eine Öffnung gegenüber vielfältigen Lebens- und Betriebsformen.
Corinne Obrist, FiBL
Weiterführende Informationen
Frauen in der Landwirtschaft (Rubrik Grundlagen)
SBLV-Kampagne zum UNO-Jahr der Frauen in der Landwirtschaft (landfrauen.ch)
Projekt der BFH-HAFL und Vision Landwirtschaft zu Frauen in der Landwirtschaft (frauenlandwirtschaft.ch)
«Queere Menschen gibt es überall» (Interview mit Prisca Pfammatter)
Forschung von Dina Bolokan (genderstudies.philhist.unibas.ch)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.06.2026
