Pflanzenkohle in der Fütterung
Pflanzenkohle wird auf einigen Biobetrieben regelmässig eingesetzt – auch im Futter. Doch gerade dort ist sie nicht erlaubt.
Pflanzenkohle ist im Biolandbau als Futtermittel nicht zugelassen. Das dürfte viele überraschen, denn in der Praxis kommt sie auf einigen Betrieben regelmässig zur Anwendung – unter anderem prophylaktisch gegen Durchfallerkrankungen bei Kälbern oder Ferkeln. Auch an Kursen wurde sie bisher als Futterbeimischung oder Silierhilfsmittel empfohlen, da sie Giftstoffe und pathogene Keime binden kann.
Vielen war diese rechtliche Situation bislang kaum bewusst. «Das BLW hat uns kürzlich darauf hingewiesen, dass sie aufgrund der fehlenden Listung nicht als Futtermittel eingesetzt werden darf, auch nicht zur Krankheitsvorsorge», sagt Claudia Schneider vom FiBL, die für die Prüfung von Futtermitteln zuständig ist. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) spricht dabei nicht von einer neuen Regel, sondern von der Durchsetzung geltenden Rechts.
Es gibt keine Pflanzenkohle in Bioqualität
Futtermittelrechtlich ist Pflanzenkohle als Einzelfuttermittel klassifiziert und darf in der konventionellen Tierhaltung verfüttert werden. In der Bioverordnung (WBF-Bioverordnung, Anhang 7) ist sie jedoch nicht aufgeführt. «Im Biolandbau müssen Einzelfuttermittel grundsätzlich in Bioqualität vorliegen oder im Anhang 7 aufgeführt sein», erklärt Claudia Schneider.
Eine biozertifizierte Pflanzenkohle existiert nicht. Qualitätsstandards wie das European Biochar Certificate (EBC) gelten in der Schweiz als Voraussetzung für den Einsatz von Pflanzenkohle. Sie garantieren eine nachhaltige Produktion und schadstofffreie Qualität, stellen jedoch keine Biozertifizierung dar – auch wenn Produkte als «AgroBio» oder «Biokohle» bezeichnet werden. Der Einsatz bewegte sich damit rechtlich in einem Graubereich.
Grundlage war bislang Artikel 16 d (Tiergesundheit) der Bioverordnung. Dieser sieht vor, dass die Krankheitsvorsorge auf der Fütterung hochwertiger Futtermittel zur Förderung der natürlichen Immunität beruht, so Claudia Schneider. Deshalb waren entsprechende Futtermittel bislang in der Betriebsmittelliste aufgeführt. Im Herbst 2025 informierte das FiBL die betroffenen Biofuttermühlen darüber, dass solche Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen. Zudem werde im Rahmen der Biokontrollen künftig überprüft, ob Pflanzenkohle im Futter eingesetzt wird, so die Medienstelle des BLW auf Anfrage.
Keine Ausnahme in Sicht
Pflanzenkohle ist auch in der EU-Ökoverordnung nicht als Futtermittel zugelassen, und die Schweiz übernimmt diese Vorgaben weitgehend. «Wenn Pflanzenkohle dort im Biolandbau als Futtermittel zugelassen wird, lässt sich das in der Schweiz schnell ändern. Wir bleiben dran!», sagt Claudia Schneider.
Zulässig bleibt hingegen der Einsatz ausserhalb des Futtertrogs. Pflanzenkohle ist in der Betriebsmittelliste als Dünger und Einstreumaterial aufgeführt, bestätigt Caroline Stäheli vom FiBL, verantwortlich für die Betriebsmittelliste Schweiz. Ihr Einsatz im Mist und im landwirtschaftlichen Kreislauf ist damit möglich. Wissenschaftlich ist ihr Nutzen nicht eindeutig geklärt.
Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse und der Einsatz wird zunehmend kritisch diskutiert. Oft als Wunder mittel angepriesen, habe Pflanzenkohle «in der Schweiz hinsichtlich Biomasse, Fruchtbarkeit und Ökosystemleistungen wenig bis gar keinen Nutzen», sagt etwa Bodenkundler Pascal Boivin von der Fachhochschule HEPIA in Genf.
Katrin Erfurt, Bioaktuell
Dieser Artikel erschien im Bioaktuell Magazin 3|2026.
Weiterführende Informationen
Pflanzenkohle (Rubrik Bodenfruchtbarkeit)
Podcast: CO2-Speicher Pflanzenkohle – Hilft sie auch der Landwirtschaft? (fibl.org)
Alternative Futtermittel (Rubrik Fütterung)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Magazin (Rubrik Magazin)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 23.03.2026
