Richtlinien Bioeier
Massgebend für die Knospe-Geflügelhaltung ist das Kapitel 5.5 in den Bio Suisse Richtlinien.
Was ist neu?
Einen Überblick über die Änderungen, die per 1.1.2026 in Kraft getreten sind, bietet das Merkblatt Was gilt neu im Biolandbau 2026.
Positivlisten für knospekonformes Geflügel
In der Bioeierproduktion kommen Legehybriden, Zweinutzungshühner und Rassegeflügel zum Einsatz (vgl. RL Teil II Art. 5.5.1). Die Knospe-Küken dafür müssen grundsätzlich aus einer zertifizierten Knospe-Brüterei oder einem Knospe-Betrieb stammen.
- Legehybriden: Positivliste Legehybriden (Anhang 1 zu Teil II Art. 5.5.1)
- Praxisversuche für mögliche Zulassung im Gange:
- H&N Coral
- Hendrix Isabelle
- Zweinutzungshühner: Positivliste Zweinutzungshühner (Anhang 1 zu Teil II Art. 5.5.1)
- Rassegeflügel: Ist weiterhin zugelassen, ohne Anforderungen an die Tageszuwachsrate der Hähne. Eine Übersicht über die heute in der Schweiz gehaltenen Geflügelrassen ist auf der Seite von Rassegeflügel Schweiz zu finden.
- Hobbytierhaltung: Für Geflügel, das ausschliesslich der Selbstversorgung dient, muss die Herkunft der Tiere nicht zwingend biologisch sein und es gelten vereinfachte Kontrollvorschriften durch die Zertifizierungsstellen. Die Haltung darf jedoch keinerlei kommerziellen Charakter aufweisen, die Tiere dürfen nicht für RAUS-Beiträge angemeldet sein und die Erzeugnisse nicht ausserhalb des Betriebes verkauft werden.
Weiterführende Informationen
Bio Suisse Richtlinien
Geflügel (Rubrik Tierhaltung)
Bioeier (Rubrik Markt)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.12.2024
