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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Preise Biogemüse

Preisbildung für Biogemüse und -kartoffeln

Die Fachgruppe Gemüse & Kartoffeln von Bio Suisse hat ein Positionspapier zur Preisbildung publiziert, und führt darin aus, wie eine faire und partnerschaftliche Preisbildung idealerweise aussieht. Damit schweizweit faire Produzentenpreise realisiert werden können, sind alle Produzentinnen und Produzenten angehalten, die anfallenden Produktionskosten und die Richtpreise in ihre Offerten einzubeziehen.

Biofrischgemüse

Richtpreise Karotten und Zwiebeln franko Grossverteiler (alle 2 Wochen, während Anbausaison)

  • Karotten: Sehr hoher Aufwand im Anbau und der Ernte wegen der Hitze und Trockenheit. Knappe
  • Verfügbarkeit und gute Abverkäufe. Ausfälle wegen der Hagelzüge Ende August.
  • Zwiebeln: Sehr hoher Aufwand im Anbau und der Ernte wegen der Hitze und Trockenheit. Lückenloser Übergang zu Sommerzwiebeln gewährleistet. Sommerzwiebeln mit unterdurchschnittlichen Erträgen und Problemen mit der Schalenbildung. Ernte abgeschlossen.

Nächste Telefonkonferenz: Montag, 26. Oktober 2026

Vertreter der Produktion und des Inlandhandels haben die Marktsituation analysiert und Richtpreise für die Spargelsaison 2027 festgelegt. Die Richtpreise wurden somit nach Art. 8a LWG festgelegt.

Der VSGP koordiniert und verhandelt die Richtpreise für Gemüse. Die wöchentlichen Richtpreisbulletins können bestellt werden unter www.gemuese.ch (Abo «Richtpreisbulletin SGA & BIO») oder Tel.-Nr. 031 385 36 20. Einzelne Richtpreisbulletins können beim Produktmanagement Gemüse bezogen werden.

Biolagergemüse

Richtpreise franko Handel (jeweils im November)

Nach Abschluss der Ernte im November werden die Produzentenrichtpreise für die Lagersaison festgelegt. Die Richtpreise für Randen während der Lagersaison 2026/2027 wurden im November 2025 verhandelt. Die Startsitzung zur Lagersaison findet am 23. November statt.

Bioverarbeitungsgemüse

Die Festlegung der Vertragspreise für Verarbeitungsgemüse (Spinat, Bohnen, Erbsen) erfolgt an der jährlichen Anbauverhandlung zwischen Vertretern der Produktion und der Industrie jeweils im Okt./Nov. für das Folgejahr. Produzenten und Verarbeiter verpflichten sich zur Anwendung des Branchenvertrages inkl. Spezifikationen. Die Gültigkeit der Preise unterliegt den Vertragsbestimmungen.

Direktvermarktung

Für die Direktvermarktung gibt Bio Suisse folgende Richtpreisempfehlungen.

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