Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Dauernd im Freien: Tipps und Tricks zum Weidestall für Wiederkäuer

Werden Tiere ganzjährig draussen gehalten, gilt es bezüglich Tier- und Gewässerschutz einiges zu beachten.

Wird ein Weidestall auch ausserhalb der Vegetationszeit betrieben, so gelten bezüglich des Gewässerschutzes die gleichen baulichen Anforderungen wie an einen herkömmlichen Viehstall. Es wird daher ein hohes Mass an Eigenverantwortung vorausgesetzt. Der Witterungsschutz muss für alle Tiere gleichzeitig Schutz vor Sonne, Wind und Nässe gewährleisten. Im Winter ist ein trockener Platz zum Liegen zwingend notwendig. Zudem muss ausreichend Lagerkapazität für die anfallenden Hofdünger vorhanden sein. Mit Tiefstreu kann man jedoch den Bau eines separaten Mistplatzes einsparen.
Im Grundsatz gelten dieselben Vorschriften wie für die Haltung im Sömmerungsgebiet. Dort wird die Problematik aber dadurch entschärft, dass den Tieren in der Regel eine sehr viel grössere Fläche zur Verfügung steht. Diese enthält normalerweise ausreichend natürliche Strukturen wie Bäume, Sträucher und Felsvorsprünge, die den Tieren ermöglichen, auf die klimatischen Bedingungen zu reagieren und einen für sie passenden Aufenthaltsort zu wählen. Fehlt ein solcher natürlicher Schutz, ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass dem Ruhe- und Schutzbedürfnis der Tiere entsprochen wird. 

Sommer: Schattenplätze ab 25 Grad

Offiziell gilt, dass ab 25 °C Lufttemperatur verbunden mit Sonneneinstrahlung für Rinder auf tagsüber beweideten Flächen Schattenplätze vorhanden sein müssen, die allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. An den Ruheplätzen soll ein möglichst grosser Luftaustausch stattfinden, der den Tieren hilft, sich vor Lästlingen wie Fliegen, Mücken und Bremsen zu schützen. Wasser muss selbstverständlich ständig angeboten werden. 

Winter: Trocken und windgeschützt

Vom 1. Dezember bis zum 28. Februar ist den Rindern jederzeit ein künstlicher Unterstand anzubieten, ausgenommen an Tagen und Nächten mit trockener Witterung. Ein solcher Unterstand muss den Rindern einen trockenen und windgeschützten Liegeplatz mit den Mindestabmessungen «Liegeplatz pro Tier» gemäss der Tabelle am Schluss des Merkblattes «Kurzinfo Haltung von Rindvieh» bieten. 

Bremsenplage

Bremsen befallen alle Warmblüter inklusive Mensch. Ihre Stiche sind auch für Grossvieh sehr schmerzhaft und führen zudem zu Hautirritationen und Blutungen, die wiederum nicht stechende Fliegen anziehen. Viele Rindviehhalter*innen glauben, dass eingestallte Tiere wegen ihres Stallgeruchs angefallen werden. Bremsen orientieren sich aber vor allem mit den Augen: Sie steuern aus Distanz grosse, runde Objekte an und werden weniger vom Geruchssinn geleitet. Die Dunkelheit meiden sie. Ställe dürfen deswegen im Sommer verdunkelt werden. Nachtweide, beziehungsweise die Möglichkeit, tagsüber einen dunklen Unterstand zu benutzen, ist daher die beste Methode, um die Tiere vor Bremsen zu schützen.

Franz J. Steiner und Veronika Maurer, beide FiBL

Dies ist ein Artikel, der in der Ausgabe 3|2016 von Bioaktuell Magazin erschienen ist. 

Weiterführende Informationen

Artikel «Dauernd im Freien» (Magazin Bioaktuell 3|2016)
Tierschutz-Kontrollhandbuch Rinder (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Merkblatt Freilandhaltung von Nutztieren (Website Kanton Aargau)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 03.05.2016

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.