Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Breit abgestützter Antrag: Kommt Spermasexing im vierten Anlauf?

Meldung  | 

An der kommenden Frühjahrs-Versammlung werden die Delegierten der Bio Suisse zum vierten Mal über die Zulassung von Spermasexing bei der Rinderbesamung abstimmen. Diesmal ist der Antrag breiter abgestützt als bei den Versuchen 2015, 2020 und 2021. Nicht weniger als 12 Mitgliedorganisationen haben unterschrieben.

Bald auch bei Bio erlaubt? In der konventionellen Milchproduktion werden bei den Milchrassen schon über 50 Prozent der Kühe gesext besamt. Foto: Swissgenetics

Ein Blick auf das Swissgenetics-Angebot. Kleeblatt-Stiere sind solche mit guten Bioeigenschaften, ET steht für Embryotransfer. Quelle: Swissgenetics, Tabelle: FiBL

Manchmal braucht es etwas Geduld in der Biobranche: 2015 hatte Bio Nordwestschweiz einen ersten Anlauf für die Zulassung von Spermasexing genommen, 2020 gab es einen Antrag von 108 Einzelmitgliedern (mobilisiert durch Swiss Jersey) und 2021 waren es im dritten Anlauf die Mitgliedorganisationen (MO) aus den beiden Appenzell, Graubünden, Liechtenstein und Schwyz. Zweimal scheiterten die Anträge recht deutlich, vor 11 Jahren mit 59 zu 27 Stimmen, vor 6 Jahren noch klarer mit 66 zu 28 Stimmen. Eng war es nur 2020, als in einer Online-DV mit hauchdünner Mehrheit von 42 zu 41 Nichteintreten beschlossen wurde.

Einfache Änderung in den Richtlinien

Nun kommt das Anliegen am 15. April zum vierten Mal vor die Bio Suisse-Delegiertenversammlung (DV). Der Antrag ist noch einmal deutlich breiter abgestützt: 12 MO haben ihn unterzeichnet, weitere waren involviert und haben lediglich deshalb nicht unterschrieben, weil die Befürwortung in den Entscheidungsgremien nicht einstimmig ist.

Der Antrag ist simpel formuliert. Im Absatz 4.3. Tierzucht der Bio Suisse-Richtlinien käme es zu einer einfachen Änderung. Bisher heisst es dort:

Die künstliche Besamung ist erlaubt. Andere Formen der künstlichen oder anderweitig beeinflussten Reproduktion (z. B. Embryotransfer, Spermasexing, Klonen, In-Ovo Selektion) sind jedoch nicht zulässig.

Der neue Passus würde bei einer Zustimmung der DV so lauten:

Die künstliche Besamung inklusive Spermasexing ist erlaubt. Andere Formen der künstlichen oder anderweitig beeinflussten Reproduktion (z. B. Embryotransfer, Klonen, In-Ovo Selektion) sind jedoch nicht zulässig.

«Tierwohl und Nachhaltigkeit fördern»

Gleichzeitig liefert der Antrag unter dem Titel «Spermasexing unterstützt eine nachhaltige Ressourcennutzung im Biolandbau» eine ganze Reihe von Argumenten zugunsten der Zulassung:

«Spermasexing ist eine innovative Methode, um das Tierwohl und die Nachhaltigkeit in der Biomilch- und Biofleisch-Produktion zu fördern», schreiben die Antragssteller*innen. Die Methode («basierend auf einer rein mechanischen Sortierung») stärke gesamthaft die Wertschätzung für das tierische Leben und stehe im Einklang mit den Kernwerten des biologischen Landbaus, heisst es weiter.

Argumente und noch nicht geäusserte Gegenargumente

Die Ausgangslage habe sich gegenüber den früheren Kontroversen markant verändert, so die Antragsstellenden (Aufzählung aus dem Antrag zitiert):

  • Die Technik für das Spermasexing ist in der Schweiz etabliert und es gibt eine vielfältige Auswahl gesexter Samendosen von Stieren, die sich für den Biolandbau eignen.
  • Stierkälber der Milch- und Zweinutzungsrassen sind kaum im Biokanal abzusetzen, sie werden zu oft frühzeitig geschlachtet. Das Marktpotenzial hat sich trotz verschiedener Massnahmen und Initiativen tendenziell verschlechtert.
  • Mit den visionären Fütterungsrichtlinien, die seit 2022 gelten (max. 5 % Kraftfutter, nur noch Schweizer Ware, Red.), sind nur noch standortangepasste Tiere sinnvoll. Die Gefahr, dass der Einsatz von Spermasexing die Hochleistungszucht fördern würde, besteht nicht mehr.

Bisher haben sich zu diesen Argumenten noch keine Gegenstimmen öffentlich geäussert. Bekannt sind aber Bedenken, dass alleine durch die Einkreuzung von Mastrassen kein einziges Kalb zusätzlich im Biokanal abgesetzt werden wird. Oder dass das Spermasexing die Entkoppelung von Milch und Fleisch zementiert, was dem Grundgedanken des Biolandbaus widersprechen würde. Man kann davon ausgehen, dass solche und weitere Argumente anlässlich der DV zur Sprache kommen werden.

19 MO und eine Kerngruppe mit sieben Mitgliedern

Treibende Kraft hinter dem Antrag für die Einführung des Spermasexing ist Kurt Zimmermann, Geschäftsführer des Westschweizer Biodachverbands Progana. Im Gespräch erläutert er die Gründe, weshalb gerade jetzt ein weiterer Vorstoss kommt. Im letzten Jahr habe sein Verband eine Umfrage bei Milchproduzent*innen gemacht, Thema: «Logistikkosten senken». Dabei sei mehrfach die Forderung gekommen, Spermasexing wieder auf den Tisch zu bringen. Auch aus der Deutschschweiz habe er dazu viel Interesse vernommen.

Aufgrund dieser Ausgangslage habe er diejenigen MO angeschrieben, die schon frühere Anträge für Spermasexing unterstützt hatten. «Diese wiederum haben mir dann weitere MO angegeben, welche bei einem erneuten Antrag dabei sein könnten», sagt Zimmermann. So sei eine Gruppe von 19 MO mit Interesse am Thema Spermasexing entstanden, befürwortend und ablehnend, wie Zimmermann sagt. Anschliessend habe man eine siebenköpfige Kerngruppe gebildet, die den Antrag in einem längeren «Ping-Pong» zur Abstimmungsreife gebracht und fristgereicht eingereicht hat.

12 MO haben den Antrag unterzeichnet

Zur Kerngruppe gehörten Vertreter*innen von Bio Grischun, Bio Ostschweiz, Bio Bern, Bio Zug, Bio Jura, FiBL und Progana. Unterzeichnet haben den Antrag 12 MO: Bio-Ring Appenzellerland, Bio Fribourg, Bio Grischun, Bio Genève, Bio Jura, Bioland Liechtenstein, Bio Neuchâtel, Bio Bauern Ob- und Nidwalden, Bio Ostschweiz, Bio Schwyz, Bio Ticino und Progana.

Einige MO haben nicht unterzeichnet, weil es keine eindeutigen Mehrheiten gab für den Antrag, dazu gehören etwa Bio Bern und Bio Vaud, wie Kurt Zimmermann ausführt. Befragt wurden laut dem Initianten auch die Fachgruppen Milch und Fleisch, diese hätten noch nicht definitiv Stellung bezogen.

Jüngere könnten aus Knospe-Milchproduktion aussteigen

Kurt Zimmermann befürchtet, dass vor allem jüngere Landwirt*innen aus der Knospe-Milchproduktion aussteigen und zu «Bundesbio» (gemäss eidgenössischer Bioverordnung) wechseln würden, wenn das Verbot von Spermasexing aufrechterhalten bleibt. Mittelfristig könne dies zu einem Biomilch-Mangel führen, warnt er. Schon heute bestehe – anders als auf dem konventionellen Markt – kein Überschuss, und die Umsteller seien rar.

Zimmermann betont, dass es im Falle einer Zustimmung weiter fakultativ bleibe, gesextes Sperma einzusetzen. Er kann sich vorstellen, dass man im Entscheidungsprozess um den Antrag eine Bedingung einbauen könnte, nämlich dass keine Sonderbewilligungen für den Zukauf von Kühen von konventionellen Betrieben mehr erteilt werden. Diese wurden in den letzten Jahren häufig benutzt, vor allem mit der Begründung Rassenwechsel.

Für mehr Kälber im Biokreislauf brauchts weitere Schritte

Ein solcher Schritt – keine Sonderbewilligungen mehr – wird auch vom FiBL empfohlen, das eine Stellungnahme zum neuen Antrage geschrieben hat. In seiner Stellungnahme regt das FiBL auch an, die Zulassung von Spermasexing mit der Abtränkpflicht der Kälber auf dem Geburtsbetrieb zu verbinden oder einen maximalen Prozentsatz der Kühe festzulegen, die pro Betrieb mit gesexten Spermien besamt werden dürfen. Das FiBL nennt eine mögliche Zahl von 20 Prozent.

Davon hält Zimmermann aber wenig, er befürchtet, dass eine solche Regelung zu administrativem Mehraufwand und Betrugsversuchen führen würde. Auch die Abtränkpflicht ist laut Zimmermann ein zu enges Korsett als «Pfand» für die Zulassung. «Es werden aber weitere Bemühungen aus Forschung, Praxis und Absatzförderung erforderlich sein, um möglichst viele Tiere im Biokreislauf zu behalten», sagt er, «ich denke, dass Spermasexing ein erster Schritt in die richtige Richtung sein wird».

Gespanntes Warten auf den Entscheid des Vorstands

Eine andere mögliche Bedingung, von der man hie und da hört, ist die Beschränkung auf Stiere, von denen auch ungesexter Samen angeboten wird oder auf diejenigen, welche sich – versehen mit dem Kleeblatt-Label – gut eignen für die Bedürfnisse des Biolandbaus.

Die Chancen für die Zulassung des Spermasexings – ob mit oder ohne Bedingungen –  scheinen angesichts der breiten Unterstützung im Moment relativ gut. Die Beteiligten warten nun gespannt auf die Stellungnahme des Vorstands, die am 17. März publiziert werden soll. Wenn auch dieser zustimmt, wäre eine Ablehnung des Ansinnens in der DV eher unwahrscheinlich.

Adrian Krebs, FiBL

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.