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Blauzungenkrankeit – behandeln und vorbeugen

Im Sommer 2024 traten in der Schweiz erste Fälle von Blauzungenkrankheit auf, inzwischen hat sich die Krankheit stark verbreitet. Wie ist bei einem Verdacht auf Blauzungenkrankheit vorzugehen? Und welche Prophylaxe- und Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Blauzungenerkrankung ist eine Viruserkrankung, welche Wiederkäuer – vor allem Schafe und Rinder – betrifft. Für Menschen und andere Haustiere ist das Virus nicht gefährlich. Sie wird durch Gnitzen (auch Bartmücken genannt) übertragen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier findet nicht statt.

Seit Juli 2023 sind vermehrt Erkrankungen in Europa aufgetreten (Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Belgien). Seit Sommer 2024 kommt die Krankheit auch in der Schweiz vor. Vorherrschend ist vor allem der Serotyp 3, doch auch Serotyp BTV-8 breitet sich immer stärker aus.

Symptome der Blauzungenkrankheit

Eine Infektion kann symptomlos verlaufen, aber auch sehr schwerwiegende Symptome hervorrufen. Schafe sind meist schwerer betroffen. Zu den Symptomen gehören hohes Fieber, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf, Entzündungen der Schleimhäute im Maul oder auch nur im Maul, der Nase und Lahmheiten. Bläuliche Verfärbungen an Maul, Zunge (daher der Name) und Zitzen sind möglich, aber nicht immer vorhanden. Es können auch ausschliesslich Klauensymptome vorkommen (starke Lahmheit und warme Klauen durch Entzündung des Kronsaumrandes und/ oder im Zwischenklauenspalt).

Behandlung und Prophylaxe

Vorgehen bei Verdacht auf Blauzungenkrankheit im Betrieb

Da die Blauzungenerkrankung zu den zu bekämpfenden Seuchen gezählt wird, müssen verdächtige Tiere sofort dem zuständigen Tierarzt oder der zuständigen Tierärztin gemeldet und abgeklärt werden.

Behandlung betroffener Tiere

Meist können die erkrankten Tiere behandelt werden. Die Behandlung kann sehr langwierig sein. Der Hoftierarzt oder die Hoftierärztin wird die Wunden zur Linderung örtlich behandeln und Schmerzmittel verabreichen. Unterstützend, prophylaktisch und in leichteren Fällen können alternative Therapien wie Homöopathie eingesetzt werden. Beratung dazu bietet zum Beispiel der Verein Kometian (siehe Link unten).

Wichtig ist, dass die Tiere trotz der Entzündungen und Schmerzen im Maulbereich weiterhin Futter aufnehmen. Es bietet sich an eingeweichte Pellets, gequetschtes, gewalztes oder geflocktes Getreide oder gegebenenfalls auch Laubblätter für die Schafe anzubieten. Das Heu sollte weich sein und nur wenig harte Stängel aufweisen.

Zu jeder Zeit sollte frisches Wasser zur Verfügung stehen. Die Tiere dürfen jedoch nicht zwangsgetränkt werden, da durch die Schwellung das Wasser in die Luftröhre gelangen kann.

Häufig kommt es zu Aborten, insbesondere bei Rindern kann das ungeborene Kalb bereits im Mutterleib infiziert oder geschädigt werden. Betroffene Kälber kommen lebensschwach und oder blind zur Welt.

Prophylaxemöglichkeiten

Vorbeugend gilt es, die Tiere vor Stichen der Überträgermücke zu schützen.

Gnitzen vermehren sich vor allem in feuchten, organisch belasteten Substraten wie schlammigen Böden, Mist- und Güllebereichen oder feuchten Randzonen im Stall- und Hofbereich. Entsprechend sind Massnahmen zur Verbesserung der Hygiene und Drainage sowie zur Vermeidung feuchter, verschmutzter Bereiche im Betrieb zentral für die Vorbeugung. Offene Wasserflächen wie Weiher oder Biotope stellen in der Regel keine relevanten Brutstätten dar. Allerdings muss der Erfolg solcher Massnahmen relativiert werden, da die Mücken über die Luft weit verbreitet werden können. Somit können die Mücken auch auf Betrieben auftreten, die gute Vorbeugungsmassnahmen getroffen haben.

Mittel gegen Mückenstiche, welche auf den Rücken der Tiere gegossen werden, sogenannte Repellentien oder «Pour-on»-Produkte können als Schutz verwendet werden. Die für Knospe-Betriebe erlaubten Mittel finden sich auf der FiBL Betriebsmittelliste.

In Regionen mit vermehrtem Auftreten der Blauzungenkrankheit können gegen die Mücken auch tierärztlich verschriebene Tierarzneimittel eingesetzt werden. Während Butox®, Spotinor® und Dentanil keine (bei Rindern) oder nur kurze Absetzfristen (bei Schafen: Butox® 2 x 12 Stunden; Dentanil: 0 Tage; Spotinor® hat keine Zulassung für milchproduzierende Schafe) auf die Milch haben, so gilt es die Absetzfristen für Fleisch einzuhalten (Butox Rind 2x 18 Tage, Schaf 2 x 1 Tag; Dentanil und Spotinor: Rind 2 x 17 Tage, Schaf 2 x 35 Tage); Sebacil (nicht erlaubt bei milchproduzierenden Tieren) Rind: 2 x 30 Tage, Schaf 2 x 42 Tage).

Da Gnitzen bei diesen Präparaten erst nach dem Stechakt beziehungsweise nach Kontakt mit dem behandelten Tier absterben, ist die Wirksamkeit zur Verhinderung der Übertragung der Blauzungenkrankheit begrenzt und nicht abschliessend geklärt. Zudem können die eingesetzten Wirkstoffe negative Auswirkungen auf weitere, auch nützliche, Insekten und die Umwelt haben. Ihr Einsatz ist deshalb sorgfältig abzuwägen.

Homöopathische Prophylaxe

Mittels homöopathischer Prophylaxe kann das Tier auf eine Infektion vorbereitet werden, so dass mildere Symptome zu erwarten sind (siehe Weiterführende Informationen).

Impfen

Impfungen schützen nur gegen den jeweiligen Serotyp. So sind in der Schweiz aktuell Impfstoffe gegen BTV-3 und Kombiimpfstoffe gegen BTV-8 und BTV-4 zugelassen. Impfen wird vom BLV empfohlen (siehe Weiterführende Informationen).

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