Import
Importe von Knospe-Produkten
Die Kernaufgabe von Bio Suisse als Dachverband der Schweizer Knospe-Betriebe ist die Förderung von inländischen Knospe-Produzent:innen und -Produkten. Bio Suisse erlaubt aber die Knospe-Vermarktung von importierten Produkten, die nicht oder nicht in genügender Menge in der Schweiz angebaut oder hergestellt werden können.
Importierte Knospe-Produkte werden nach den Bio Suisse Richtlinien produziert, verarbeitet und gehandelt. Unsere Richtlinien gehören weltweit zu den anspruchsvollsten. Bio Suisse hat sich auch für die Knospe-Vergabe für Importprodukte entschieden, um den Biolandbau weltweit zu fördern.

Anforderungen und Einschränkungen für den Import
Grundvoraussetzung für die Vergabe der Knospe ist, dass die Lebensmittel auch im Ausland nach den strengen Richtlinien von Bio Suisse produziert und die Betriebe entsprechend kontrolliert und zertifiziert wurden (= BIOSUISSE ORGANIC Betriebe). Zudem prüft Bio Suisse systematisch alle Importprodukte und deren Herkünfte in Bezug auf verschiedene Vermarktungseinschränkungen, wie z. B. Verfügbarkeit in der Schweiz oder in Europa. Importe sollen weder die inländische Knospe-Produktion konkurrieren noch der Glaubwürdigkeit von Bio Suisse und der Knospe abträglich sein. Beispielsweise dürfen Knospe-Äpfel erst importiert werden, wenn keine Schweizer Lageräpfel mehr vorhanden sind. Für solche Produkte muss vom Importeur in der Schweiz immer eine Ausnahmebewilligung für die Knospe-Vermarktung beantragt werden.
Alle zugelassenen Produkte mit den entsprechenden Einschränkungen, Fristen und Begründungen sind auf der Online-Zulassungsliste zu finden.
Grundsätze und Ziele für den Import
- Schweizer Knospe-Produkte haben Priorität.
- In der Regel werden Rohstoffe oder Monoprodukte importiert. Die Knospe-Vermarktung von importierten vollständig im Ausland hergestellten Produkten ist nur im Ausnahmefall erlaubt.
- Importe aus dem nahegelegenen Ausland sollen bevorzugt werden. Herkunft und Transportdistanzen von Produkten müssen begründet sein.
- Bei der Zulassung werden Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt.
- Produktqualität und Warenverfügbarkeit werden in der Beurteilung berücksichtigt.
- Die Zusammenarbeit mit BIOSUISSE ORGANIC Betrieben erfolgt partnerschaftlich.
- Die Glaubwürdigkeit und das Image der Knospe dürfen nicht geschädigt werden.
Den Import von Bio-Produkten in die Schweiz kann Bio Suisse jedoch nicht einschränken. Allen Vertragspartnern von Bio Suisse steht es frei, ein importiertes Produkt mit einer Bio-Eigenmarke oder mit dem Label «EU-Bio» zu verkaufen.
Zulassungsliste Importprodukte
Herkunftsliste der effektiv importierten Rohprodukte
Bio Suisse Richtlinien (Teil V: Richtlinien für Betriebe im Ausland und importierte Produkte)
Gesuchsformular für den Import von Knospe-Produkten mit Ausnahmebewilligungspflicht
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.11.2022