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Dinkel-Rückbehalt per sofort aufgehoben

Meldung  | 

Nach der Richtpreisrunde Brotgetreide vom 20. Juni informierte Bio Suisse über den Rückbehalt 2023 für Dinkel. Demnach sollte den Produzentinnen und Produzenten 108 Franken pro Dezitonne (Richtpreis minus Rückbehalt von acht Franken pro Dezitonne) ausbezahlt werden. Nun wird der Rückbehalt den Produzentinnen und Produzenten vergütet.

Beim Knospe-Dinkel hat die Inlandversorgung einen sehr hohen Deckungsgrad erreicht. Foto: FiBL, Mathias Christen

Den Rückbehalt hat Bio Suisse als präventive Massnahme eingeführt, da die erwarteten Erntemengen höher geschätzt wurden als die jährliche Verarbeitungsmenge an Knospe-Dinkel. Das Risiko einer Überproduktion sollte damit von allen Produzentinnen und Produzenten solidarisch getragen werden.

Auszahlung Rückbehalt
«Uns ist auch bewusst, dass das Festlegen dieser Massnahme zu Unruhe und Frustration geführt hat. Dafür haben wir grosses Verständnis. Andererseits hätte diese Massnahme im Falle einer tatsächlichen Überproduktion einen massiven Preiseinbruch verhindert», schreibt Bio Suisse an die Betroffenen. Nach der ersten Erhebung der Erntemengen hat Bio Suisse die Situation erneut evaluiert, der Rückbehalt wurde per sofort aufgehoben. Die für die Auszahlung verantwortlichen Organisationen sind angehalten, den Produzentinnen und Produzenten den Rückbehalt auszuzahlen.

Hoher Deckungsgrad
Beim Knospe-Dinkel hat die Inlandversorgung einen sehr hohen Deckungsgrad erreicht. Für die Aussaat Ernte 2024 wird deshalb dringend empfohlen sich mit dem Abnehmer in Verbindung zu setzen und im Idealfall einen Anbauvertrag abzuschliessen.

Quelle: Mitteilung von Bio Suisse vom 15. September 2023 an Knospe Dinkelproduzentinnen und -produzenten, Erstübernehmer Knospe-Getreide, Knospe-Brotgetreideverarbeiter, IG Dinkel, Bioberaterinnen und -berater, FG Ackerkulturen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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