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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Kontrolle

Produzentinnen, Produzenten und Verarbeitungsbetriebe von Bioprodukten werden mindestens einmal jährlich überprüft. Auf zehn Prozent der Betriebe gibt es darüber hinaus unangemeldete Zusatzkontrollen. Dies gibt die Bioverordnung vor. Die Kontrollen sollen unter anderem das Vertrauen der Kundschaft in die Biolabel stärken.

Kontrolleurinnen und Kontrolleure besuchen jährlich diverse Betriebe. Dabei entwickeln sie ein Gefühl für die häufigsten Mängel und Problemstellungen auf den Höfen. In der Serie «Kontrollerlebnisse» gibt Andreas Müller stellvertretender Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei der Kontrollorganisation Bioinspecta Einblick in diesen Erfahrungsschatz. Er möchte damit Landwirtinnen und Landwirte bei der Vorbereitung auf die Kontrolle unterstützen.

Kontrollerlebnisse: Tierhaltung ausserhalb der Vegetationsperiode

Das erste Kontrollviertel der Saison 2024 ist abgeschlossen. Es kann also eine Zwischenbilanz gezogen werden. Ein beträchtlicher Teil der bisher durchgeführten Kontrollen wurde im Auftrag der Kantone unangemeldet durchgeführt. Die Einhaltung der Tierhaltungsvorgaben stand dabei im Vordergrund. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.

Nässe führte in Einzelfällen zu Mängeln
Die Bemühungen der Betriebsleiterinnen waren offensichtlich, die Tierhaltung im Winter regelkonform und mit Herzblut zu führen. Die oftmals nassen Verhältnisse führten in Einzelfällen zu Ungereimtheiten zu den Vorgaben der Gewässerschutzverordnungen und den Bestimmungen des RAUS-Programmes. Da und dort musste die Lagerung der Hofdünger angekreidet werden, oder es wurden Verstösse gegen die Tierschutzverordnung bemängelt. Zur Erhaltung der hohen Qualität der Tierhaltung verfügt die Schweiz über eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze. An dieser Stelle möchten wir den Betrieben ein grosses Kompliment aussprechen und für die Zusammenarbeit danken.

Der Gang ins Frühlingsgras für Rinder, Ziegen, Schafe und Pferde
Nun gilt es, ein Augenmerk auf den nächsten Meilenstein zu legen. Der 1. Mai naht und damit der Stichtag, an welchem den Tieren der Gattungen Rindvieh, Ziegen, Schafe und Pferde der Weidegang auf Biobetrieben zwingend gegönnt werden muss. Das Geflügel hat auch während der Vegetationsruhe einen täglichen Gang auf die Weide oder in den Schlechtwetterauslauf genossen. Hirsche und Bisons müssen ohnehin ganzjährig auf der Weide gehalten werden.

Die Anforderungen für die RAUS-Basisbeiträge
Untenstehende Zusammenfassung beruht nicht auf Vollständigkeit.

  • Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober muss den Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen an 26 Tagen/Monat ein Auslauf auf die Weide gewährt werden.
  • Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln muss eine Weide von 4 Aren zur Verfügung gestellt werden.
  • Für Equiden muss die Fläche der Weide 8 Aren betragen. Ab einer Weidegruppengrösse von 5 Tieren kann die Fläche 20% verkleinert werden.
  • Schafe und Ziegen müssen auf der Weidefläche 25% des Tagesbedarfs mit Weidefutter aufnehmen können.

Ausnahmen von der Weidepflicht

  • Während oder nach starken Niederschlägen kann den Weidetieren alternativ zum Weidegang ein Gang in den Laufhof gewährt werden.
  • Während der ersten 10 Tage der Galtzeit kann der Laufhof der Weide vorgezogen werden.
  • Wenn die Vegetation am 1. Mai standortbedingt noch keinen Weidegang erlaubt (kantonal unterschiedliche Regelungen).

Der Weidegang ist aufzuzeichnen
Grundsätzlich ist der Weidegang spätestens nach drei Tagen pro Tiergruppe zu dokumentieren. Wenn den Tierkatgeorien des RAUS-Programmes während einer Zeitspanne täglich einen Weidegang gegönnt wird, muss die Eintragung im Auslaufjournal am ersten und letzten Tag dieser Zeitspanne getätigt werden. Für die Erfüllung der Zusatzanforderung Weidebeitrag für Rinder und Wasserbüffel müssen die Tiere an 26 Weidetagen pro Monat mindestens 70 Prozent des Tagesbedarfs mit Weidefutter abdecken können.

Erhöhte Anforderung der Bio Suisse Richtlinien
In der Schaf- und Ziegenhaltung fordern die Bio Suisse Richtlinien einen täglichen Weidegang während der Vegetationsperiode. Zusätzlich muss auch das Rindvieh an den vorgeschriebenen 26 Weidetagen pro Monat mindestens 25 Prozent des Tagesbedarfes an Trockensubstanz mit Weidefutter aufnehmen können. Somit besteht beim Rindvieh auf Labelebene die gleiche Anforderung wie sie das RAUS-Programm für Tiere der Schaf- und Ziegengattung für die tägliche Aufnahme von Weidefutter an den Weidetagen vorsieht.

Vorgaben und Notwendigkeit schaffen eine Zwickmühle
Die Betriebe sind verpflichtet, termingerecht mit der Gewährung der Weidegänge zu beginnen. Die Tiere wiederum benötigen aber die wichtige Angewöhnungszeit an das veränderte Futter, welches ihnen auf den jungen Weiden plötzlich im Überfluss zur Verfügung steht.

Mit schrittweiser Futterumstellung Gesundheitsproblemen vorbeugen
Um gesundheitliche Probleme der Tiere im Zusammenhang mit der Futterumstellung zu vermeiden, lohnt sich ein Blick ins FiBL-Merkblatt zur kraftfutterreduzierten Milchviehfütterung (siehe Weiterführende Informationen). Vor allem auf die gefürchtete Weidetetanie gilt es ein besonderes Augenmerk zu richten. Schlussendlich wollen ja Mensch und Tier den Frühling, auf welchen beide so lange gewartet haben, ohne Einschränkungen geniessen.

Weiterführende Informationen

Hotline der Bioinspecta (Mo-Fr 8-12 Uhr und 13-17 Uhr)
FiBL Beratung Tierhaltung (Rubrik Beratung)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Merkblatt kraftfutterreduzierte Milchviehfütterung (FiBL Shop)

Kontrollerlebnisse: Vorsicht mit unbefestigten Laufhöfen für das Rindvieh

Der Kontrollstart der Bioinspecta in die Saison 2024 ist vollzogen. Der Zeitpunkt ist reif für eine erste Wasserstandsmeldung. Diese soll den Kundinnen und Kunden helfen, kostspielige Mängel zu verhindern. Ein Punkt, der teilweise berechtigten Anlass zur Sorge gibt, ist der Zustand der unbefestigten Laufhöfe für das Rindvieh.

Vorgaben an einen unbefestigten Laufhof
Unbefestigte Laufhöfe bergen Konfliktpotenzial in sich. Deren Bewirtschaftung ist anspruchsvoll und es existieren strikte Vorgaben zur Erfüllung der Gewässerschutzverordnung und des RAUS Programmes. Gemäss Direktzahlungsverordnung muss ein Laufhof befestigt oder mit geeignetem Material eingestreut sein.

In jedem Fall ist die Bildung von Morast zu verhindern. Die tägliche Entfernung von Kot und Mist ist vorgeschrieben. Unbefestigte Laufhöfe dürfen nicht permanent für Rindvieh zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzungsdauer ist auf maximal zwei Stunden täglich limitiert.

Die Erfahrung der Kontrollierenden der Bioinspecta zeigt, dass eine zweckentfremdete Wiese selten bis nie über einen längeren Zeitraum den Anforderungen an einen Laufhof entspricht.

Mängel sind kostspielig
Gegen Ende des Winters präsentieren sich die unbefestigten Laufhöfe da und dort in bedenklichem Zustand. Werden grössere Mängel als Folge von Morastbildung festgestellt, sind die Konsequenzen zum Teil beträchtlich.

Abgesehen von erwiesenen Nachteilen für die Klauengesundheit des Rindviehs setzen die Gewässerschutzämter in aller Regel Fristen zur Behebung des Mangels. Oftmals zieht dies eine Sanierungsaufforderung mit sich. Diese ist aufwändig und teuer.

Frühzeitig handeln, um Kürzungen zu verhindern
Wenn der unbefestigte Laufhof den Anforderungen gänzlich nicht mehr entspricht, droht die vollständige Kürzung der RAUS Beiträge. Diese Kürzung würde bei 20 Kühen einem Betrag von 3800 Franken entsprechen (Angabe ohne Gewähr). Die Erkennung und frühzeitige Behebung helfen dabei Direktzahlungskürzungen zu verhindern.

Bei Fragen zu rechtlichen Konsequenzen bei Problemen mit dem unbefestigten Laufhof können Betriebsleitende die Hotline der Bioinspecta kontaktieren. Für eine fachliche Beratung stehen die zuständigen Beratungsstellen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Biokontrolle 2024 – frühe Vorbereitung schützt vor unnötigem Ärger

Kaum gehört das Ernte- und Kontrolljahr 2023 der Vergangenheit an, ist es schon wieder Zeit, sich mit den anstehenden Aufgaben zu beschäftigen. Die Bio-Verordnung wie auch die Labelgeber Bio Suisse und Demeter fordern eine jährliche Betriebskontrolle. Für diese wird sich früher oder später eine Kontrolleurin oder ein Kontrolleur der Bio Inspecta AG bei den Produzentinnen und Produzenten anmelden. Das Kontrollunternehmen startet in aller Regel Mitte Februar mit der Durchführung der Hauptkontrollen. Die Sicherstellung der Qualität wird durch die gesetzlich vorgegebenen, unangemeldeten Kontrollen gewährleistet. Diese können zu jeder Zeit stattfinden.

Dem Besuch der Inspektorin gelassen engegenblicken
Gut vorbereitet lässt sich dem Besuch der Inspektorin oder des Inspektors von Bio Inspecta gelassen entgegenblicken. Eine rechtzeitige und systematische Vorgehensweise hilft dabei, unnötige Stresssituationen, aber auch das Potenzial von Mängeln zu minimieren oder zu vermeiden.

Die vorgeschlagenen fünf Schritte stellen lediglich eine Empfehlung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Schritt 1
Der Newsletter vom Dezember 2023 an unsere Kundinnen beinhaltet einen Link zur Kontrollvorbereitungscheckliste, welche wie das Antragsformular zur Berechnung allfälliger Bilanzen auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Wird diese Checkliste akribisch abgearbeitet, ist schon sehr viel in trockenen Tüchern.

Schritt 2
Die für den Jahresabschluss notwendigen Belege aus der Buchhaltung, welche eine Relevanz für die Biokontrolle haben, werden stets auch in den Unterlagen für die Kontrolle abgelegt. Ob dies in elektronischer Form oder auf dem guten, alten Papier erfolgt, ist zweitrangig.

Schritt 3
Laufende Aufzeichnungen wie z.B. das Auslaufjournal, Tierbestandesverzeichnis (TVD), Behandlungsjournal, der Feldkalender etc. (Liste ist nicht abschliessend) werden vorteilhafterweise am gleichen Tag oder noch besser sofort vorgenommen. Gestundetes lässt den Pendenzenberg anwachsen und ist nicht zielführend, da es gerne in Vergessenheit gerät. Elektronische Eingaben über eine App ermöglichen eine verzögerungslose Führung der Journale in Traktorkabine, Melkstand oder aus der Rübenreihe.

Schritt 4
Was war letztes Jahr? Die Durchsicht zurückliegender, eigener Kontrollergebnisse hilft Erinnerungslücken zu schliessen und eine Wiederholung von allfällig entstandenen Mängeln zu vermeiden. Gleichzeitig ist es hilfreich zu wissen, welche Mängel im Kontrolljahr 2023 bei den Kundinnen und Kunden der bio inspecta AG am häufigsten auftraten. Auffallend ist dabei, dass ein bedeutender Teil der häufigsten Mängel einer fehlerhaften Administration geschuldet ist:

  • Zertifizierungsstelle Bio Inspecta AG, CH-BIO-006 ist nicht deklariert auf den Etiketten
  • Tierschutzmängel
  • Selbstdeklaration Massnahmenkatalog Biodiversität ist nicht ausgefüllt
  • Behandlungsjournal ist mangelhaft geführt oder fehlend
  • Mängel bei der Hofdüngerzufuhr
  • Falsches Saatgut wurde eingesetzt
  • Herkunft der Tiere ist nicht Bio Suisse konform

Schritt 5
Haben sich die Anforderungen in den Verordnungen und Richtlinien verändert? Lösen allfällige Neuerungen im Regelwerkdschungel einen Anpassungsbedarf für meinen Betrieb aus? Hierbei hilft die Durchsicht der erschienenen Broschüre «Das gilt neu im Biolandbau 2024». Falls diese Lektüre zusätzliche Fragen aufwirft, wird ein Anruf an unsere Hotline Licht ins Dunkel bringen.

Weiterführende Informationen

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