Viele Betriebsleiter*innen hegen den Wunsch, den Nährstoffbedarf des Betriebes ausgeglichen zu gestalten. Oftmals reicht die Menge der auf dem Betrieb anfallenden Düngemittel nicht aus, diesem Wunsch gerecht zu werden. Durch eine langjährige Unterversorgung der Böden werden sinkende Erträge und ein damit verbundener Einkommensverlust befürchtet. In ackerbaufähigen Regionen steigt die Zahl der Betriebe, welche vermehrt auf die Produktion pflanzlicher Nahrungsmittel setzen.
Mängel sorgen für Unmut
Durch diese veränderte Wirtschaftsweise, welche mit kleineren oder ohne Tierbestände arbeitet, wächst bei zahlreichen Betriebsleiterinnen die Sorge, dass die notwendige Menge betriebseigener Nährstoffe unzureichend ist. Auch reine Grünlandbetriebe, welche den Versorgungsgrad ihrer Flächen mit dem Massstab der Nährstoffbilanz beurteilen, treffen oftmals die Entscheidung, Nährstoffe zuzuführen.
Aus den Erfahrungen unserer Kontrolltätigkeit sollten bei der Zufuhr von Hof- und Recyclingdüngern vorgängige Abklärungen getroffen werden. Die Richtlinien rund um die Nährstoffzufuhr sorgen leider jährlich wiederkehrend zu einer Vielzahl von Mängeln, welche bei allen Beteiligten für Unmut sorgen.
Konventionell nur, wenn kein Biodünger
Hofdünger, welche nicht von einem Biobetrieb stammen, dürfen nur zugeführt werden, wenn auf Biomondo (s. Link unten) keine Biodünger verfügbar sind. Als Massstab gilt dabei vor allem die Distanzlimite zwischen Abgeber*in und Empfänger*in. Es wird zwischen «Hofdünger flüssig» und «Hofdünger fest» unterschieden.
Wer Legehennenmist ausbringen möchte, auf Biomondo aber lediglich ein Angebot an Rindermist vorfindet, muss auf die Zufuhr von nicht biologischem Hühnermist verzichten. Jeglicher Bezug nicht biologischer Hofdünger zieht die Notwendigkeit eines Nichtverfügbarkeitsnachweises mit sich, welcher auf der Biokontrolle vorgelegt werden muss. Dieser Auszug kann direkt auf der Biomondo-Plattform generiert werden.
Maximal 50 Prozent des Nährstoffbedarfs
Der abgebende Nicht-Biobetrieb muss gemäss einem anerkannten Label arbeiten. Die abschliessende Liste dieser Labels ist in den Bio Suisse Richtlinien ersichtlich. Die QM Schweizer Fleisch Auslobung des nicht-biologischen Betriebs legitimiert bereits den Bezug von Hofdüngern.
Eine Ausnahme bilden Nährstoffe aus Geflügelhaltungen, da diese nicht in diesem Programm geführt werden. Beide Nachweise werden auf den Biokontrollen oftmals nicht vorgefunden. Maximal 50 Prozent des Nährstoffbedarfes darf in Form nicht biologischen Hofdüngern zugeführt werden. Ist diese Limite ausgeschöpft, darf keine zusätzliche, nicht biologische Gärgülle oder konventioneller Gärmist aus einer Biogasanlage bezogen werden, falls diese auch unter der Bezeichnung «Hofdünger» figurieren.
Im Extremfall Rückstände von Pestiziden
Es wird uns aus den Kontrollen regelmässig zugetragen, dass durch den Import von Hofdüngern auch Begleitflorasamen und im Extremfall Rückstände von Pestiziden eine Eintrittspforte zum Biobetrieb fanden.
Die Distanzlimiten (Luftlinie) für eine legitime Zufuhr oder Abgabe von Hofdüngern betragen:
- Gülle, Gärgülle 20 km
- Geflügelmist 80 km
- Mist der restlichen Tiergattungen / Gärmist 40 km
Recyclingdünger sind praktisch nie biozertifiziert
Wo keine ausreichende Versorgung mit den eigenen oder von Biobetrieben zugeführten Düngemitteln möglich ist, kann auf Recyclingdünger zurückgegriffen werden. Diese sind nahezu ausnahmslos nicht biozertifiziert. Das Werk muss auf der Betriebsmittelliste geführt werden.
Für den Bezug von Recyclingdüngern welche Anteile von Hofdüngern nicht biologischen Ursprungs beinhalten, muss ebenfalls ein Nichtverfügbarkeitsnachweis aus Biomondo vorliegen. Diese Pflicht ist vielen Betriebsleiter*innen nicht bewusst. Maximal 50 Prozent des Gesamtnährstoffbedarfes darf mit Gärmaterial aus einer Biogasanlage ergänzt werden.
Mehr Spielraum bei Nährstoffen des eigenen Betriebs
Nährstoffe des eigenen Betriebes dürfen über die 50-Prozent-Limite hinaus eingebracht und wieder zurückgenommen werden. Die Rückfuhr darf aber nicht höher als die eingebrachte Menge Nährstoffe sein. Falls ein Betrieb nicht die vollständige Menge eingebrachter Düngemittel wieder aus dem Gärwerk zurückführt, muss für die Fehlmenge ein Abnahmevertrag mit einem Biobetrieb existieren. Mit diesem Passus soll der Verlust von Nährstoffen im Biolandbau verhindert werden.
Gärgut fest wird nicht mit Kompost gleichgesetzt. Die Ausbringmengen von Kompost, dessen Produktionsstätte auch auf der Betriebsmittelliste geführt sein muss, unterliegt nicht der 50-Prozent-Limite. Die Düngegabe darf aber gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) 25 Tonnen TS / ha in drei Jahren nicht übersteigen. Diese Tatsache wird oftmals übersehen.
Distanzlimiten für Recyclingdünger
Die Distanzlimiten für die Zufuhr von Recyclingdüngern betragen:
- Lose gehandelte Komposte sowie Pilzsubstrat mit Hofdüngern 80 km
- Kompost-Rohmaterial sowie Gärgut fest 40 km
- Gärgut flüssig 20 km
Vorgängige Abklärung verhindert kostspielige Fehler
Aus unseren Erfahrungen raten wir den Betrieben, welche sich mit der Zufuhr von Nährstoffen beschäftigen, in jedem Fall vorgängig eine Planbilanz rechnen zu lassen. Wir bieten diesen Service seit ein paar Jahren an. Es ist wichtig, vom Abgeber die Gehalte der Düngemittel vorgängig in Erfahrung zu bringen.
Bevor die Bestätigung des Bezuges auf dem Hoduflu-Konto vorgenommen wird, muss zwingend überprüft werden, ob die Gehalte gemäss den Abmachungen korrekt eingesetzt wurden. In diesem Punkt haben in der Vergangenheit Betriebe leider schon wahre Wunder erlebt, welche sie in grösste Schwierigkeiten brachten. Um sich nicht im Netz der Vorgaben zu verstricken, lohnt sich ein Anruf an unserer Hotline auf jeden Fall.
Unsere praxiserfahrenen Expert*innen sind dazu in der Lage, die verschiedenen Aspekte zu berücksichtigen. Mängel rund um die Nährstoffversorgung und deren Bilanzierung können ausgesprochen kostspielige Folgen mit sich ziehen und sind in jedem Fall zu vermeiden.
Andreas Müller, Bioinspecta
Weiterführende Informationen
Merkblatt Hof- und Recyclingdünger (FiBL Shop)
Verfügbarkeit von Bio-Hofdüngern fest abklären (biomondo.ch)
Verfügbarkeit von Bio-Hofdüngern flüssig abklären (biomondo.ch)
Link Hotline (bio-inspecta.ch)
Kartensuche Recyclingdünger (betriebsmittelliste.ch)
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (fedlex.admin.ch)