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Freude herrscht: Betriebe überzeugen Kontrollstelle durch gute Arbeit

Meldung  | 

«Mit Freude» blickt die grösste Kontrollstelle auf die erste Halbzeit der Saison zurück. Die Biobetriebe arbeiteten gut. Ein Blick auf häufige Mängel in diesem Gastbeitrag soll zeigen, wie sich diese mit wenig Aufwand vermeiden lassen. RAUS-Mängel seien kaum verzeichnet worden, heisst es, dafür eine zunehmende Zahl von Ausnahmegesuchen für die Haltung von Nicht-Biotieren.

Günstige Witterungsbedingungen im Frühjahr sorgten gemäss der Bioinspecta AG für einen rechtzeitigen Start in die Weidesaison mit üppiger Futtergrundlage. Foto: Lisa Konrad

Gründüngungen dürfen die Hälfte der im Umfang von 20 Prozent geforderten begrünten Fruchtfolgefläche abdecken. Foto: Bioinspecta AG

Die Ergebnisse der Kontrollen sind auch in diesem Jahr durchaus positiv: Mit Freude blicken wir nun schon wieder auf eine erfolgreiche Halbzeit der Kontrollsaison zurück. Von den jährlich etwa 10 000 Kontrollaufträgen, welche die Bioinspecta AG auf biologisch geführten Landwirtschaftsbetrieben durchführt, sind schon fast zwei Drittel geschafft. 

Auf den Schweizer Bio-Betrieben wurde gut gearbeitet, nichtsdestotrotz liegt es in der Natur einer Kontrollorganisation Mängel aufzudecken. Im folgenden Artikel wird auf die häufigsten Mängel, die bei der Zertifizierung der Betriebe aufgefallen sind, hingewiesen und auf Grundlage der Bio Suisse Richtlinien erklärt, wie diese Mängel künftig ausgemerzt werden können.

Winterkontrollen mit RAUS und Tierschutz

Die Kontrollsaison startete wie jedes Jahr mit den Winterkontrollen, welche sich überwiegend mit den RAUS-Anforderungen und dem Tierschutz beschäftigen. Die RAUS-Anforderungen werden von den Bio Suisse Richtlinien für alle Nutztiergattungen (mit Ausnahme der Kaninchen) vorausgesetzt. Dieser Jahresbeginn wies erfreulicherweise kaum RAUS-Mängel auf, den Tieren wurden genügend Auslauf gewährt. 

Der häufigste Mangel diesbezüglich waren nicht-nachgetragene Auslaufjournale, welche gemäss der Direktzahlungsverordnung spätestens nach drei Tagen ausgefüllt werden müssen. Bei unangemeldeten Kontrollen gibt es naturgemäss häufiger Dokumentationsmängel, die dann beispielsweise in Form von nicht ausgefüllten Auslauf- oder Behandlungsjournalen auftreten.

Zwischen Wetterglück und Ausnahmegesuchen

Günstige Witterungsbedingungen im Frühling sorgten für günstige Bedingungen für die Kontrollen. Die Betriebe fanden Zeit für die Kontrolle und es konnte rechtzeitig mit der Weidesaison gestartet werden. Dies wiederum führte zu wenig Morast auf unbefestigten Laufhöfen und die RAUS-Mängel fielen auch in dieser Hinsicht moderat aus. Die guten Witterungsbedingungen Anfang des Jahres sorgten auch dafür, dass genügend Futter vorhanden war und die Winterfuttervorräte aufgestockt werden konnten. 

Für uns bedeutete dies, dass die Anfragen nach Ausnahmebewilligungen für den Zukauf von nicht Knospe oder nicht biologischem Grundfutter eine Rarität waren. Eine Ausnahmebewilligung für die Zufuhr nicht biologischen Grundfutters kann aufgrund von nachgewiesenen Futtermittelertragsverlusten, insbesondere auf Grund aussergewöhnlicher Witterungsverhältnisse oder einer Schädlingsplage vorgängig schriftlich bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden. Das Formular für das Gesuch um Zukauf von nicht Knospe- oder nicht biologischem Grundfutter findet man auf der Bioinspecta-Website (s. untenstehende Links).

Häufige Gesuche für Einstallung von Nicht-Biotieren

Umso häufiger waren dafür die Gesuche um eine Ausnahmebewilligung für die Einstallung von Tieren aus nicht-biologischen Betrieben. Über den Zukauf der ohnehin erlaubten nicht-biologischen männlichen Zuchttiere, Hobbytiere und Pferde, die nicht in der Lebensmittelkette landen hinaus, dürfen bis zu 40 Prozent des Bestandes nicht biologische Tiere eingestallt werden, wenn die Zertifizierungsstelle dies vorgängig bewilligt hat. 

Eine solche Ausnahmebewilligung kann ausgestellt werden, wenn nicht ausreichend Tiere von Bio-Betrieben verfügbar sind. Gründe dafür können die erhebliche Ausweitung der Haltung sein, bei der die entsprechende Tiergattung um mehr als 20 % des durchschnittlichen Bestandes der letzten zwei Jahre aufgestockt wird, eine Rassenumstellung, der Aufbau eines neuen Tierproduktionszweiges, die Gefahr, dass eine bestimmte Rasse der Landwirtschaft verloren geht oder hohe Verluste auf Grund einer Seuche oder einer Katastrophensituation. 

Ausnahmesituationen brauchen eine Bestätigung

Beim Gesuch um eine Ausnahmebewilligung aufgrund von hohen Verlusten muss eine Bestätigung der Ausnahmesituation durch den Tierarzt, die Gemeinde oder den landwirtschaftlichen Beratungsdienst beigelegt werden. 

Jedem Gesuch muss ein Nachweis beiliegen, dass keine biologischen Tiere verfügbar sind, das kann beispielsweise ein Auszug aus Biomondo (s. Link unten) sein. Falls das alles etwas kompliziert klingt, kann sich ein vorgängiges Telefonat an unserer Hotline lohnen. Das Formular für das Gesuch um Einstallung von Tieren aus Nicht-Bio-Betrieben findet sich ebenfalls auf unserer Website.

Punktuelle Mängel an Vermehrungsmaterial

Da und dort gab es im Frühjahr einen Mangel bei der Qualität des pflanzlichen Vermehrungsmaterials. Beim Saatgut, vegetativem Vermehrungsmaterial und Pflanzgut gibt es eine Einteilung der Verfügbarkeit in drei Stufen. Massgebend für die Einteilung ist die Verfügbarkeit in der geforderten Qualität (Knospe, CH-Bio oder EU-Bio), die Menge und die Angebotsbreite. Wenn das Vermehrungsmaterial in die erste Stufe eingestuft wird, ist die Verwendung von biologischem Vermehrungsmaterial Pflicht. 

Bei der Stufe zwei ist die Verwendung von biologischem Vermehrungsmaterial die Regel, das heisst, dass der Produzent nachweisen muss, dass keine der bioregistrierten Sorten oder Vermehrungsmaterialqualitäten seinen Anforderungen entsprechen, um nicht biologisches Material verwenden zu können. Als solcher Nachweis gilt ein Auszug des nicht vorhandenen Angebotes auf der Plattform OrganicXseeds. Zusätzlich benötigt es auf dieser Stufe eine Bewilligung der FIBL-Saatgutstelle. Die fehlenden Unterlagen waren auch hier die häufigsten Stolpersteine, die auf den Kontrollen Anfang des Jahres bezüglich des Vermehrungsmaterial aufgetreten sind. Ab der dritten Stufe ist die Verwendung von biologischem Vermehrungsmaterial erwünscht, jedoch nicht vorgeschrieben.

Der Vorteil vorberechneter Nährstoff- und Futterbilanzen

Eines der wichtigsten Instrumente zur Planung und Kontrolle des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) von landwirtschaftlichen Betrieben ist die Nährstoffbilanz. Bilanzpflichtig sind Betriebe, die stickstoff- oder phosphorhaltige Dünger zuführen oder deren Grenzviehbesatz pro Hektar düngbare Fläche über dem Grenzwert der Zone ihres Landwirtschaftsbetriebs liegen. Dazu gehört die Futterbilanz, welche das Programm «graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion» (GMF) veranschaulichen soll. 

Das Ziel ist eine effiziente und standortangepasste Grasnutzung bei der Fütterung der Raufutterverzehrer. Von diesem Beitrag profitieren Betriebe, die den Futterbedarf vorwiegend durch Gras, Heu, Emd und Grassilage decken. Da die Bio Suisse Richtlinien die GMF-Anforderungen ohnehin erfüllen, sind die meisten Biobetriebe für die GMF angemeldet. Eine Futterbilanz muss gerechnet werden, sobald ein Betrieb seine raufutterverzehrenden Tiere nicht nur mit betriebseigenem Wiesen- und Weidefutter ernährt. Das heisst also auch wer beispielsweise seinen Kühen betriebseigenen Silomais verfüttert, braucht eine GMF-Bilanz.

Ganzjährige Begrünung: Herausforderung für Viehlose

Nicht vorhandene oder fehlerhafte Nährstoff- und Futterbilanzen am Kontrolltag stellen auch in diesem Jahr ein unnötiges Ärgernis bei Betriebsleitern dar, da dies zu Direktzahlungskürzungen führen kann, besonders wenn vom Kanton die ÖLN- und GMF-Kontrolle in Auftrag gegeben wurde. Um dies zu vermeiden, erhalten alle Kunden der Bioinspecta AG zum Jahreswechsel ein Schreiben mit dem Angebot zur vorgängigen Berechnung der Bilanzen. Das Formular mit dem Auftrag zur Berechnung der Nährstoff- und Futterbilanz findet sich auch zum selbständigen Download auf unserer Website.

Ein weiterer Mangel, der sich hie und da einschleicht, ist zu wenig begrünte Fläche. Von diesem Mangel sind besonders viehlose Gemüsebaubetriebe betroffen, die ihr Grünland möglichst auf ein Minimum schrauben. Insgesamt werden 20 Prozent begrünte Fruchtfolgefläche gefordert. Davon muss mindestens die Hälfte mit Kunstwiesen, Saum auf Ackerfläche, Bunt- oder Rotationsbrache ganzjährig begrünt sein. Die andere Hälfte darf durch weitere Massnahmen begrünt werden, wie Gründüngungen, Zwischenfutter, Äugsteln, Frühjahresschnitte vor dem Wiesenumbruch oder Untersaaten, welche zeitgewichtet anrechenbar sind.

Worauf es bei der Hofdüngerzufuhr ankommt

Nach der ersten Schnittnutzung der Wiesen stand bald auch die erste Düngung an. Wer seine Flächen nicht ausreichend mit eigenem Hofdünger nähren konnte, führte vielleicht Dünger zu. Doch auch dies birgt einige Stolpersteine, die durch vorgängige Abklärungen, wie durch das Anrufen an unserer Hotline oder durch das Berechnen einer Planbilanz umgangen werden könnten. 

Konventionelle Hofdünger dürfen nur zugeführt werden, wenn auf Biomondo keine Biodünger vorhanden sind. Dabei wird nur zwischen Gülle (Hofdünger flüssig) und Mist (Hofdünger fest) unterschieden und vor allem auf die Distanzlimite zwischen Empfänger und Abgeber geachtet. 

Oftmals fehlt der Nichtverfügbarkeitsnachweis

Wie beim Vermehrungsmaterial fehlte auch hier bei der Kontrolle oftmals der Nichtverfügbarkeitsnachweis, welcher durch einen abgelegten Auszug der Biomondo-Website erledigt werden kann. Bei der Zufuhr von Hofdünger dürfen maximal 50 Prozent des Nährstoffbedarfes von nicht-biologischen Betrieben stammen und maximal 50 Prozent Recyclingdünger aus Biogasanlagen sein. 

Eine Ausnahme bilden eigene Nährstoffe, die in eine Biogasanlage geführt werden und dann zurückgenommen werden, dann darf aber nicht mehr zurückgenommen werden als abgeliefert. Bei der Rücknahme sind die Nährstoffmengen entscheidend und nicht die Kubik oder die Menge in Kilogramm. Zum Schluss bleibt uns nur noch allen Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern viel Erfolg im Stall, auf dem Feld und im Haus zu wünschen.

Lisa Konrad, Bioinspecta AG 

Weiterführende Informationen

Serie Kontrollerlebnisse (Rubrik Grundlagen)
Die Plattform OrganicXseeds (organicxseeds.ch) 
Die Plattform Biomondo (biomondo.ch)
Seite mit Dokumenten von Bioinspecta (bio-inspecta.ch)
Hotline von Bioinspecta: +41 62 065 63 33  
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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