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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Kontrollerlebnisse: Das Eingemachte steht im Zentrum

Meldung  | 

Im Hochsommer beginnt die Zeit, in welcher der Erntesegen des eigenen Betriebes konserviert werden kann. Die reifen Früchte und Beeren sowie das Gemüse verlangen nach einer Haltbarmachung. Das Bioregelwerk setzt die Grundsätze fest, welche bei der Produktion und Deklaration dieser kulinarischen Kunstwerke vor dem Verkauf berücksichtigt werden müssen.

Für viele Betriebe mit Direktvermarktung kann auch das Einkochen kleiner Mengen Beeren ein interessanter Betriebszweig sein. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Wenn der Zucker für Konfitüre aus dem Ausland stammt, darf die Knospe nur ohne die Schweizer Flagge verwendet werden.

Die Kontrolleur*innen bestätigen, dass auf den Betrieben eine rege diesbezügliche Betriebsamkeit eingesetzt hat. Es wird getrocknet, eingekocht und tiefgefroren, um die Angebotspalette zu erweitern.

Wir stellen fest, dass vor allem der Einstieg in die Hofverarbeitung kein Selbstläufer ist und sporadisch zu Mängeln führen kann. Um diese zu verhindern, ist es hilfreich, ein wenig aus dem Nähkästchen der Kontrollerlebnisse zu plaudern. Die Erfahrungen aus der Zertifizierung zeigen, dass kleinere Regelwerkverstösse nicht selten auf dem Nährboden von produzierter Konfitüre keimen. Der anschliessende rote Faden am Beispiel einer Knospe Himbeerkonfitüre scheint deshalb ein geeignetes Beispiel zu liefern.

Rückverfolgbarkeit durch Rezeptur, Journal und Belege

Sowohl die Rezepturvorlage wie auch das Verarbeitungsjournal sind zwingend notwendig. Beide Dokumente sind unerlässlich, um für allfällige Zukäufe wie zum Beispiel Zucker auf der Kontrolle eine Warenflussrechnung durchführen zu können. Die Kaufbelege der Zutaten müssen die beiden Dokumente nachvollziehbarerweise flankieren.

Landwirtschaftliche Zutaten müssen die Knospe tragen

Dass aus den eigenen Himbeeren ein haltbarer Brotaufstrich wird, muss vermutlich noch der Zukauf von zusätzlich benötigten Rohstoffen getätigt werden. Grundsätzlich müssen für ein Bio Suisse Produkt alle landwirtschaftlichen Zutaten den Schweizer Knospe Status besitzen. Der Zukauf von Knospe Zucker wird vermutlich verhindern, dass die Konfitüre als Inlandprodukt ausgelobt werden darf. In aller Regel handelt es sich bei Zucker um Importware. Übersteigt der Anteil an importierten Rohstoffen die Zehn Prozentgrenze der Zutaten, muss jegliches Produkt ohne Erwähnung «Suisse» und ohne die Schweizer Fahne über der Knospe angeboten werden. Als Ausnahme darf die Acerolakirsche, als natürliches Vitamin C, in Bioverordnung- oder EU-Bio-Qualität eingesetzt werden. Pektin kann in nicht biologischer Qualität verwendet werden.

Nicht landwirtschaftliche Zutaten dürfen konventionell sein

Die für die Himbeerkonfitüre möglicherweise eingesetzten, nicht landwirtschaftlichen Zutaten, können ohne Biostatus verwendet werden. Bei einzelnen Produkten muss möglicherweise die Gentechnikfreiheit anhand des InfoXGen Formulars bestätigt werden. Die Bio Suisse Richtlinien (Teil 3) zählen abschliessend die erlaubten, nicht biologischen Zusätze für eine Konfitüre, wie für eine Vielzahl weiterer Produkte auf, welche keinen landwirtschaftlichen Ursprung besitzen. Diese sind:

  • N2/CO/O2
  • Wasser
  • Zitronensäure
  • Weinsäure
  • Calciumcitrat
  • Agar-Agar

Verpackungsmaterial muss stimmen

Um einer bösen Überraschung vorzubeugen, ist es sinnvoll sich vor dem Zukauf von grösseren Posten von Gläserdeckeln abzusichern, dass die Verschlüsse der Knospe Konfitüre wirklich verwendet werden dürfen. Das Dichtungsmaterial ist teilweise nicht regelkonform (PVC).

Es ist drin, was draufsteht

Ist die Verarbeitung geglückt und das edle Produkt in Gläser abgefüllt, gilt es, diese korrekt zu beschriften. Falls es sich beim eingesetzten Zucker um ein Importprodukt handelt, wovon auszugehen ist, darf die Auslobung Bio Suisse mit krönender Schweizerflagge nicht vollzogen werden. Die abgebildete, weniger prätentiöse Deklaration mit Knospe ohne Zusatz «Suisse» und ohne Flagge muss alsdann genügen.

Die auf der Etikette aufgelisteten, landwirtschaftlichen Zutaten können vereinfacht mit Stern* angepriesen werden:  «*Alle Landwirtschaftlichen Zutaten (eventuell ausser Pektin) aus biologischer Produktion». Der Hinweis auf die Knospe muss bei den Zutaten nicht gemacht werden - darf aber sehr gerne. Hinter dem Zucker sollte der Hinweis «Import» platziert werden. Die nicht landwirtschaftlichen Produkte müssen der Vollständigkeit halber aufgezählt werden.

Die Zertifizierungsstelle erwähnen

Als Krönung muss die Erwähnung der Zertifizierungsstelle erfolgen. Hierbei handelt es sich gleichzeitig um den Spitzenreiter der Unregelmässigkeiten, welcher aus unseren Kontrollgängen resultiert. Korrekt und gefordert ist: (Bio)-Zertifizierung: CH-BIO-006 (Beispiel bio inspecta AG).

Initiative füllt die Regale mit diverser Palette

Zusammenfassend lässt sich die Aussage machen, dass es sich in jedem Fall lohnen kann, die eigenen Produkte verarbeitet zum Kauf anzubieten. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Verarbeiter und die Verarbeiterin Spass an dieser Arbeit findet. In jedem Fall ist es bedauerlich, wenn ein Betrieb auf die Veredelung der Ernteprodukte verzichtet, weil die Regelwerkhürden zu hoch scheinen.

Die Anforderungen sind überschaubar und fühlen sich mit einsetzender Routine marginal an. Falls etwas übersehen wird, bedeutet dies keinen Beinbruch. Mängel rund um die Hofverarbeitung lösen keine Direktzahlungskürzungen aus. Die Deklaration eines nicht biologischen Produktes (zum Beispiel Himbeerkonfitüre mit konventionellem Zucker) als Bioprodukt sollte hingegen in jedem Fall vermieden werden. In diesen Fällen beginnt sich der Kantonschemiker für die Himbeerkonfitüre zu interessieren.

Andreas Müller, Bioinspecta

Weiterführende Informationen

Hotline der Bioinspecta (Mo-Fr 8-12 Uhr und 13-17 Uhr) für anstehende Fragen zum Regelwerk
Verarbeitungsjournal (Bioinspecta) 
Rezepturvorlage (Bioinspecta) 
Zusicherungserklärung frei von Gentechnik (Infoxgen) 

Hofverarbeitung (Rubrik Verarbeitung)
Serie Kontrollerlebnisse (Rubrik Grundlagen) 

Weiterhin ein aktuell wichtiges Kontrollthema: Tierhaltung im Hochsommer 

 

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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