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Rindvieh: Bio Suisse Regelung über den regelmässigen Auslauf ins Freie

Aufgrund der Neuausrichtung der RAUS-Bestimmungen des Bundes für die Tiere der Rindergattung sowie für Wasserbüffel per 1. Januar 2023 hat die Markenkommission Anbau von Bio Suisse beschlossen, dass die Anforderungen für Knospe-Betriebe bezüglich Weideflächen weiterhin dem ursprünglichen RAUS-Standard (bis 2022) entsprechen sollen. Knospe-Tiere verbringen weiterhin einen unverändert hohen Anteil ihrer Zeit auf einer Weide. Für Knospe-Betriebe ändert sich in der Praxis nichts.

Seit dem 1. Januar 2023 wird in den Ausführungsbestimmungen der Richtlinien für das Rindvieh gefordert, dass die Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel nach den Bestimmungen über den regelmässigen Auslauf ins Freie gemäss Artikel 75 der Direktzahlungsverordnung (DZV) und dessen Ausführungsbestimmungen zu halten sind. Zudem müssen sie während der Vegetationsperiode an den Tagen mit Auslauf auf einer Weide mindestens 25 Prozent ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken. 

Die Tiere können natürlich auch nach den strengeren Anforderungen über den Weidebeitrag gemäss Artikel 75a der DZV gehalten werden. Werden nur einzelne Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel nach den Bestimmungen über den Weidebeitrag gehalten, müssen die Tiere der übrigen Tierkategorien, für die kein Weidebeitrag ausgerichtet wird, gemäss den RAUS-Bestimmungen gehalten und es muss die 25-Prozent-Regelung einhalten werden.

Hilfestellung
Anhand des BLW-Excel-Berechnungstools kann die mindestens benötigte Fläche berechnet und eingeschätzt werden. Vergleichbare Berechnungstools bieten auch die Kontrollstellen an.

Sanktionen
Sanktionen erfolgen gemäss Sanktionsreglement 2023 von Bio Suisse. Alle weiteren Sanktionierungen in Form von Kürzungen der Beiträge sind in der Direktzahlungsverordnung (Anhang 8, Ziffer 2.9, RAUS Ziff. 2.9) näher erläutert.

Sara Gomez, Bio Suisse

Weiterführende Informationen

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 21.06.2023

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