Das braucht es für den Handel mit Biotieren
Die Schweizerische Bioverordnung legt fest, dass ein Tier nur als Bio-Tier bezeichnet werden darf, wenn Aufzucht, Haltung und Handel den Vorschriften der Verordnung entspricht und dies auch durch eine Biozertifizierung bestätigt ist.

Durch die Tierverkehrsdatenbank und das Tierbegleitdokument ist die Rückverfolgbarkeit beim Handel mit Knospe-Rindern hundertprozentig gewährleistet. Foto: LID
Die Vorschriften im Handel unterscheiden zwischen Tieren der Rindergattung und Tieren anderer Kategorien. Für das Rindvieh gelten vereinfachte Bestimmungen.
Handel mit Rindvieh
Ausgenommen von der Zertifizierungspflicht ist der Inlandhandel von Bio- und Knospe-Tieren der Rindergattung. Hier ist die Rückverfolgbarkeit durch die Tierverkehrsdatenbank und das Tierbegleitdokument hundertprozentig gewährleistet.
Handel mit Knospe-Tieren aller Kategorien
Was braucht es zusätzlich für den Handel mit Knospe-Tieren von Bio Suisse, im Vergleich zum Handel mit Bio-Tieren?
- Für Knospe-Nutztiere: nichts
- Für Knospe-Schlachtvieh: Viehhändler*innen brauchen einen Bio Suisse Lizenzvertrag und einen Zertifizierungsvertrag mit einer Zertifizierungsstelle.
Ausnahme: Knospe-Produzent*innen dürfen Knospe-Schlachtvieh ohne Lizenz handeln; im Gegensatz zu Viehhändler*innen aber keine nichtbiologischen Tiere.
Gerät ein Knospe-Schlachttier an eine Händlerin ohne Bio Suisse Lizenz, verliert es den Knospe-Status, bleibt aber ein Bio-Tier, falls die Händlerin biozertifiziert ist oder es sich um ein Tier der Rindergattung handelt.
Zwischenhändler*in ohne Lizenz
Ein Zwischenhändler ohne Lizenz darf für eine lizenzierte Händlerin auf einem Viehmarkt oder bei Produzent*innen Bio-Tiere einkaufen und diese beliefern, vorausgesetzt ein lizenzierter Händler rechnet mit den Produzent*innen direkt ab.
Transparenz und fairer Handel
Als Lizenznehmende von Bio Suisse verpflichten sich Viehhändler*innen mit den Produzent*innen transparent abzurechnen, ihnen Original-Taxationen, Vermarktungsmargen, Transportkosten und Abzüge offenzulegen. Darum – um Transparenz und fairen Handel – geht es Bio Suisse in erster Linie.
Weiterführende Informationen
Schlachtviehhandel (Webseite Bio Suisse)
Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.12.2016