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Erschienen: Das gilt neu im Biolandbau 2020

Meldung  | 

Die ab dem 1. Januar 2020 geltenden Änderungen im Biolandbau sind, wie jedes Jahr, in einem Merkblatt festgehalten. Die Ausgabe 2020 ist soeben erschienen.

«Das gilt neu im Biolandbau 2020» wird als Kurzfassung, d.h. ohne Erläuterungen, in die nächste Ausgabe des Magazins Bioaktuell eingeheftet. Bioaktuell 10|2019 erscheint am 6. Dezember.
Die Version mit Erläuterungen steht aber schon jetzt in elektronischer Form zur Verfügung:

Das gilt neu im Biolandbau 2020 (FiBL-Shop)

Die französischen und die italienischen Versionen von «Das gilt neu 2020» werden elektronisch um den 16. Dezember zur Verfügung stehen und am 20. Dezember mit der Zeitschrift «Bioactualités» und «Bioattualità» an die AbonnentInnen verschickt. RS

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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