Das Biosaatgut von Sommerweizen, Sommergerste und Sommereiweisserbsen ist derzeit wegen erhöhter Nachfrage und Ausfall in der Vermehrung knapp.
Umstufung
Die Saatgutverfügbarkeitsstufe dieser Arten wurde demzufolge kurzfristig von der Stufe 1 (Bio=Pflicht) auf die Stufe 2 (Bio=Regel) gewechselt. Damit sind Ausnahmebewilligungen für konventionelles, ungebeiztes Saatgut möglich. Dies gilt ausschliesslich für die Frühjahresaussaat 2013 von Sommerweizen, Sommergerste und Eiweisserbsen.
Sortenliste Biogetreide (FiBL-Shop)
Sortenliste Futterbau und übrige Ackerkulturen (FiBL-Shop)
Ausnahmegesuch stellen
Es bestehen zurzeit noch einzelne Angebote an Biosaatgut. Bei welchem Saatgutanbieter diese verfügbar sind, kann nachgeschaut werden unter
www.organicXseeds.ch
Zu einer Ausnahmebewilligung für konventionelles Saatgut gelangt man entweder über den Saatgutanbieter, der bei der Saatgutstelle ein Sammelgesuch einreicht oder über eine individuelle Gesuchseingabe. Letztere kann online über organicXseeds.ch oder direkt bei der Saatgutstelle eingereicht werden. Vergewissern sie sich bei ihrem Saatguthändler, ob er ein Sammelgesuch beantragt oder ob Sie individuell die Ausnahmebewilligung beantragen müssen.
www.organicXseeds.ch
Saatgutstelle
Lenkungsabgabe
Damit bei der Verwendung von konventionellem Saatgut kein Preisvorteil entsteht, wird auf Stufe Vermehrungsorganisation eine Lenkungsabgabe erhoben. Die Saatgutanbieter verkaufen deswegen das konventionelle, ungebeizte Saatgut zum Biopreis. Diese Mittel werden in den Biosaatgutfonds einbezahlt und zweckgebunden für Projekte zur Förderung von Biosaatgut eingesetzt.