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FiBL
Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

…aber der Händler hat gesagt, dass es kein Saatgut gibt in Bioqualität…

Meldung  | 

Foto: © FiBL, Maurice Clerc

Biolandwirte in der Schweiz müssen Biosaatgut verwenden. Für den Einsatz von konventionellem ungebeiztem Saatgut (wenn es auf Stufe 2, Bio = die Regel, ist) müssen die Biolandwirte ein Gesuch für eine Ausnahmegenehmigung bei der Saatgutstelle einreichen, die den Fall prüft.

Wenn in der Datenbank www.organicxseeds.ch die gewünschte Sorte als verfügbar registriert ist, werden solche Bewilligungen nicht erteilt. Ist die gewünschte Sorte nicht als in Bio verfügbar gelistet, muss der Antragsteller begründen, weshalb er genau diese Sorte benötigt und nicht auf eine verfügbare Biosorte ausweichen kann.

Dank der Bemühungen von Bio Suisse, des FiBL, der Landwirte, der Züchter und der Saatgutproduzenten und nicht zuletzt seit der Einführung der organicXseeds Website, hat sich das Angebot an biologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut in den letzten Jahren merklich verbessert.

Die Regelung

(Bio Suisse Richtlinien, Teil II, Kapitel 2.2.5)
Das Vermehrungsmaterial ist in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Stufe 1 (Bio=Pflicht) bedeutet, die Verwendung von Biosaatgut ist Pflicht.
  • Stufe 2 (Bio = die Regel): Es kann ein Gesuche für den Einsatz von konventionellem (aber selbstverständlich ungebeiztem) Saatgut eingereicht werden, allerdings müssen die Gesuche begründet werden. Beispielsweise wenn Saatgut produziert werden soll oder die angebotenen Sorten nachweislich nicht für klimatische Bedingungen geeignet sind oder wenn der Abnehmer eine bestimmte Sorte fordert. Insgesamt gibt es 10 Gründe.
  • Stufe 3 (Bio = Wunsch) bedeutet, dass, wenn die gewünschte Sorte nicht in Bioqualität angeboten wird, ohne Bewilligung konventionelles (ungebeiztes) Saatgut verwendet werden kann.

    Details siehe Biosaatgut (Rubrik Pflanzenbau)

Verantwortung des Landwirts

Es ist der Landwirt, der sich mittels eines Blickes auf www.organicXseeds.ch vergewissern muss, ob das gewünschte Saatgut verfügbar ist und wer es anbietet. Die Nutzung ist gratis. Die Händler sind vertraglich verpflichtet, ihr Angebot in der Datenbank immer auf dem neuesten Stand zu halten.

Es kommt immer wieder vor, dass Landwirte bei ihrem Händler Biosaatgut (oder Biopflanzgut) bestellen und dann konventionelle ungebeizte Ware bekommen, weil das Biosaatgut bei diesem Händler im Moment ausverkauft war. Dies, obwohl ein anderer Anbieter noch Bioqualität im Angebot gehabt hätte.

Es gab Fälle, wo Landwirte das Gesuch nach dem Einkauf gestellt hatten und keine Bewilligung bekommen haben, mit allen Konsequenzen (Sanktionspunkte usw.). Deswegen gilt unbedingt:

  • Sich selbst informieren
    Und sich nicht auf den Händler verlassen, denn man trägt die Konsequenzen selber. Es gilt das Prinzip, dass derjenige, der das Saatgut kaufen will, auch das Gesuch stellt.
  • Vor Einkauf des Saatguts sich informieren
    Über folgende Kanäle bekommt man die Informationen (alles kostenlos):
  • Rechtzeitig und ausreichende Mengen bestellen
    Falls das Saatgut während der Saat ausgeht, ist es für den Händler ein grosser Aufwand und spontan oft nicht möglich, einen Sack Biosaatgut quer durch die Schweiz fahren zu lassen.

Die FiBL-Sortenlisten

Die FiBL-Sortenlisten gelten als Referenz für die Einstufungen. Sie werden vom FiBL jedes Jahr in Zusammenarbeit mit Vertretern der Saatgutbranche überarbeitet. Dort finden Sie Informationen zu empfohlenen Sorten und zu den Regelungen für die entsprechenden Kulturen.

Sortenlisten und Bezugsadressen (Rubrik Biosaatgut)

Futterbaumischungen

In Futterbaumischungen ist ein Anteil von 100 Prozent Biosamen aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich. Jedoch werden die 100 Prozent angestrebt und über die Jahre die geforderten Anteile immer weiter erhöht. Genaueres steht in der «Sortenliste Futterbau und übrige Ackerkulturen».

Die Händler und Hersteller von Futterbausaatgut haben sich bemüht, biologische Komponenten für die Schweizer Standardmischungen (dreistellige Nummern!) gemäss der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Futterbaues (AGFF) und den Sortenempfehlungen nach VESKOF-Normen (Swiss-Seed) zu erhalten. Zusätzlich bieten die Firmen auch Hausmischungen mit und ohne AGFF-Label an.
Auch für 2014 gilt folgende Regelung: 1- bis 3 - jährige Mischungen (AGFF 100er, 200er, 300er) müssen mindestens 50 Gewichtsprozent Biokomponenten enthalten. 400er Mischungen müssen mindestens 30 Prozent Bioanteil haben.

Wer Mischungen oder Einzelkomponenten mit weniger als 50 Prozent (oder 30 Prozent bei 400er Standardmischungen) Bioanteil einsetzen möchte, muss ein Gesuch an die Biosaatgutstelle des FiBL stellen, vornehmlich über www.organicxseeds.ch Der Endproduzent muss zum Zeitpunkt der Saat, respektive der Pflanzung, im Besitz des Originals oder einer Kopie der Ausnahmebewilligung sein.

Futterbaumischungen selber zusammenstellen

Wer seine Mischungen selber zusammenstellen will, muss alle Komponenten in Bioqualität einkaufen. Wenn es keine Bioqualität für den gewünschten Mischungspartner gibt, muss der Landwirt ein Gesuch für eine Ausnahmebewilligung stellen. Es sei denn, die Arten sind auf Stufe 3. Siehe Sortenlisten oder Datenbank:

Sortenliste Futterbau und übrige Ackerkulturen (FiBL-Sop)

www.organicxseeds.ch

Bei Fragen, Anregungen und Hinweisen wenden Sie sich bitte jederzeit an die Saatgutstelle.

biosaatgut(at)fibl.org

Tel. 062 865 72 08

Matthias Klaiss

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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