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Bio Suisse Richtlinien und Betriebsmittelliste 2023 stehen zur Verfügung

Meldung  | 

Am 1. Januar treten einige Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Teile des Bioregelwerks 2023 stehen bereit, weitere Teile werden laufend aufgeschaltet.

Bio Suisse-Richtlinien 2023: Zwei wichtige Themen sind die Gesamtbetrieblichkeit und die Geflügelhaltung.

Per 1.1.2023 treten mit den Bio Suisse-Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung diverse Neuerungen in Kraft. Zwei wichtige Themen sind die Gesamtbetrieblichkeit und die Geflügelhaltung.

Der zentrale Grundsatz zur Gesamtbetrieblichkeit besagt, dass ein Knospe-Betrieb eine Gesamtheit von Land, Gebäuden und Inventar darstellt und die Umstellung auf den Biolandbau den gesamten Betrieb betrifft. Auf diese Weise ist der Biolandbau glaubwürdig und die Anforderungen sind kontrollierbar. Um das Prinzip zu stärken und die Vorgaben klarer zu formulieren, wurden die Anforderungen überarbeitet.

So ist es zum Beispiel nicht mehr möglich, Produktionsstätten von nicht-biologischen Betrieben anerkennen zu lassen. Bereits anerkannte Produktionsstätten von nicht-biologischen Betrieben bleiben bis Ende 2037 anerkannt. Ausserdem müssen Gebäude für den Pflanzenbau und die Tierhaltung freistehend sein. Sie dürfen nicht mit Gebäuden anderer Betriebe verbunden sein. Für nicht-konforme Gebäude gibt es eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2037.

Des Weiteren gelten bei der Zupacht von bisher nicht-biologisch genutzten Gebäuden sowie bei der Verpachtung von Gebäuden an nicht-biologische Betriebe neue Distanzregelungen. Wird die Mindestdistanz von 100 Metern nicht eingehalten, braucht es eine Beurteilung durch Bio Suisse.

Geflügelhaltung
Grundlage für die Überarbeitung im Kapitel zur Geflügelhaltung bildete der Grundsatzentscheid der Delegiertenversammlung von Bio Suisse im Herbst 2021 zur Bevorzugung der Zweinutzungstypen und das Aufziehen aller Küken.

Bei den neuen Anforderungen geht es einerseits darum, dass Hähne mit Tageszunahmen im Bereich der bisher in der Pouletmast eingesetzten Tiere nicht in grösseren Ställen aufgezogen werden dürfen. Andererseits sollen Hähne mit tieferen Tageszunahmen nicht ausschliesslich in Pouletmastställen aufgezogen werden müssen.

Sara Gomez, Bio Suisse
 

Betriebsmittelliste 2023: Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr 

  • Kapitel 1, Dünger und Substrate: Neu wurden Hilfsmittel für das Ausbringen von Saatgut und Setzlingen (Kapitel 1-25-16) integriert.
  • Kapitel 2, Pflanzenschutzmittel: Für Spinosad wurden einige neue Anwendungen zugelassen.
  • Kapitel 4, Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel: Die Zahl der Tierpflegeprodukte in Kapitel 4-4 ist stark gestiegen. Für die pflanzliche Produktion wurde neu ein Desinfektionsmittel auf der Basis von Benzoesäure zugelassen (Kapitel 4-15-1).
  • Online-Suche: Seit Sommer 2022 steht auf der Webseite www.betriebsmittelliste.ch eine verbesserte Online-Suche zur Verfügung. Diese ist tagesaktuell, während die Liste als gedruckte Ausgabe oder PDF nur einmal im Jahr aktualisiert wird. 

Das FiBL-Betriebsmittelteam
 

Weiterführende Informationen

Richtlinien Bio Suisse 2023
Die Publikation enthält die Richtlinien, Weisungen und Ausführungsbestimmungen sowie diverse Angänge und Listen vereint in einem einzigen Dokument. Zudem sind auch die Sanktionsreglemente abrufbar.
Das Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)

Betriebsmittelliste 2023
Die Betriebsmittelliste ist für die Produzenten und Produzentinnen von Bio Suisse und Demeter verbindlich. Die elektronische Version kann aus dem FiBL-Shop heruntergeladen werden unter:
Betriebsmittelliste 2023 (FiBL-Shop)
www.betriebsmittelliste.ch (Online-Suche, FiBL-Website)

Das gilt neu im Biolandbau 2023
Das Merkblatt mit den Neuerungen (ohne Erläuterungen) wurde zusammen mit dem Bioaktuell-Magazin 10|2022 an alle Abonnentinnen und Abonnenten verschickt. Elektronisch kann die Publikation (mit Erläuterungen) hier bezogen werden:
Das gilt neu 2023 (FiBL-Shop)

Weitere Teile des Bioregelwerks 2023 werden laufend aufgeschaltet unter:
Das Bioregelwerk (Rubrik Grundlagen)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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