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Herbizide gehören nicht auf Alpen

Meldung  | 

Die Stellungnahme des Bundesrates auf das Postulat Graf für ein Herbizidverbot im Sömmerungsgebiet ist eindeutig. Er ist der Ansicht, dass es kein Verbot braucht und die bestehenden strengen Regelungen für den Herbizideinsatz ausreichen. Ein Herbizidverbot würde die Bekämpfungsmöglichkeiten auf den 465‘000 Hektaren Sömmerungsfläche zu stark einschränken.

Oberhalb der Waldgrenze gibt es kaum Problempflanzen – sie treten meist konzentriert auf einzelnen Flächen unterhalb der Waldgrenze auf. (Foto: Franz Josef Steiner)

Auf Bioalpen ist der Einsatz von Herbiziden selbstverständlich verboten. Biobauern mit Alpweiden nehmen den Mehraufwand der mechanischen Regulierung unerwünschter Pflanzen auf sich. Eigentlich müsste dieser Mehraufwand einer herbizidfreien Pflege der Sömmerungsfläche finanziell gefördert und abgegolten werden.

Auf einem grossen Teil der Sömmerungsfläche wachsen wertvolle Futtergräser und Kräuter. Die Problempflanzen treten meist sehr lokal und konzentriert auf und dies meist auf Flächen unterhalb der Waldgrenze. Die Alpenblacken sind ein gutes Beispiel dafür. Sie wachsen hauptsächlich auf den überdüngten „Lägern“ und in der näheren Umgebung der Alphütten. Auf welchen Sömmerungsflächen und in welchem Ausmass Problempflanzen auftreten, wird langsam bekannt. Langfristig ist eine standort- und fachgerechte Bewirtschaftung der Sömmerungsfläche ohne Herbizide nachhaltiger aber zeitaufwendiger. Genau da müsste angesetzt werden, dass die herbizidfreie Alpbewirtschaftung gefördert und unterstützt wird.

Gemeinschaftsalpen mit Bio- und Nichtbiotieren

Ein Herbizideinsatz im Sömmerungsgebiet kann gravierende Folgen haben. Werden Giftpflanzen wie der weisse Germer, das Alpenkreuzkraut oder der Blaue Eisenhut mit kaliumsalzhaltigen Herbiziden behandelt, so verlieren die Giftpflanzen ihre abweisende Wirkung und schmecken salzig. Das macht sie für die Sömmerungs- und Wildtiere so akttrativ, dass sie die Giftpflanzen fressen und im schlimmsten Fall daran sterben. Deshalb müssen behandelte Flächen während der Wartefrist ausgezäunt werden. Zudem sollten die behandelten Giftpflanzen abgeführt werden. FJS

Kurs «Pestizid-Reduktionsprogramm: Alpbewirtschaftung» am 12.12.2017 in Frick

Am FiBL-Kurs vom 12. Dezember 2017 wird gezeigt, wie Alpen biologisch, also ohne den Einsatz von Herbiziden, sachgerecht bewirtschaftet werden.
Kurs «Pestizid-Reduktionsprogramm: Alpbewirtschaftung» (Rubrik Agenda)


Weiterführende Informationen

Postulat Graf, Herbizidverbot im Sömerungsgebiet (Webseite des Bundes)

Unkrautregulierung im Grünland (Rubrik Pflanzenbau)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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