Die Änderungen in den «Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau » (kurz: Grudaf) wirken sich 2011 erstmals in der Suisse-Bilanz aus und betreffen auch alle Biobetriebe, die eine Bilanz rechnen müssen. Die zwei wichtigsten Änderungen sind:
Reduktion des Phosphorbedarfs (P2O5) der Kulturen um 10 bis 20 Prozent
Biobetriebe, die eine Suisse-Bilanz rechnen müssen, sollten jetzt eine provisorische Version 2011 rechnen, damit sie für nächstes Jahr rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen treffen können. Das gilt vor allem für diejenigen Betriebe, die bei der Suisse-Bilanz 2010 beim Phosphor 95 % oder mehr erreichen.
Erhöhung der Nährstoffgehalte beim Legehennen- und Pouletmist
Betriebe, Nährstoffüberschüsse beim Geflügel ausweisen und deshalb Hofdüngerabgabeverträge abgeschlossen haben, sollten die Verträge rechtzeitig, also jetzt, mit ihren Abnehmern an die neuen Normen anpassen.
Die grössten Änderungen betreffen den Stickstoff. Da Biobetriebe selten absolute Spitzenerträge erreichen und zudem keinen billigen künstlich hergestellten Stickstoffdünger einsetzen, wirkt sich diese Lockerung praktisch nur auf konventionelle Betriebe aus.
Die aktuell gültige Grudaf-Version wurde im Frühjahr 2009 publiziert. Die Normen sind auch im Wirzkalender enthalten.
Autoren:
Maurice Clerc und Res Schmutz, FiBL Beratung