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Umstufungen bei Biogetreidesaatgut

Meldung  | 

Die Situation auf dem Biosaatgutmarkt ist momentan sehr angespannt. Die Getreideaussaat steht kurz bevor, die Bestellungen für Biogetreide gehen ein, doch es hat dieses Jahr viel zu wenig Saatgut in Bioqualität.

Eigenes Saatgut zu verwenden ohne vorgängigen Gesundheitstest ist in diesem Jahr wegen des starken Schneeschimmelbefalls auf den Körnern ein grosses Risiko (Foto: © FiBL, Hansueli Dierauer)

Der Hauptgrund ist der relativ hohe Schneeschimmelbefall auf den Körnern, der von Auge auf dem Korn nicht sichtbar ist, sich aber direkt auf die Keimfähigkeit des Getreides auswirkt. Die diesjährigen Keimraten liegen teilweise weit unter 80 Prozent, was den Auflauf auch bei erhöhten Saatmengen gefährden würde. Ein weiterer Grund ist die gesteigerte Nachfrage nach Biofuttersaatweizen- und Saatgerste durch die vielen Umstellungen.

Aufgrund der schwierigen Lage hat die IG Biosaatgut vor einer Woche beschlossen, diese Raten um je fünf Prozent zu senken. Normalerweise wird bei Weizen, Gerste, Roggen eine Keimfähigkeit von mindestens 85 Prozent gefordert, bei Triticale genügen 80 Prozent. Zudem wurden die mit Schneeschimmel und Septoria befallenen Posten mit Cerall (Bakterien) gebeizt. Trotz diesen Massnahmen konnten nur wenige Posten gerettet werden. Cerall zeigte praktisch keine Wirkung. Besonders betroffen sind Triticale und Roggen.

Als Sofortmassnahme werden deshalb Wintergerste, Winterroggen, Winterhafer, Triticale und Winterfutterweizen in die Saatgutverfügbarkeitsstufe 2 umgestuft.

Nachtrag vom 26.08.2016:
Am 23.09.2016 wurde auch der Grünschnittroggen in die Saatgutverfügbarkeitsstufe 2 umgestuft.

So kann auf konventionelles, ungebeiztes Saatgut zurückgegriffen werden. Der Handel kann für diese Arten ab sofort Sammelgesuche erstellen, was den administrativen Aufwand für die Produzenten vereinfacht.
Sammelgesuche dürfen von Händlern nur in  Absprache mit der FiBL-Biosaatgutstelle mit einem speziellen FiBL-Formular gestellt werden.
Biomahlweizen und Dinkel bleiben vorerst noch in der Verfügbarkeitsstufe 1.

Trotz dieser Massnahme bleibt die Situation angespannt, denn auch die konventionellen Saatgutposten haben dieses Jahr eine ähnlich tiefe Keimfähigkeit. Dort kann das Problem allerdings mit einer chemisch-synthetischen Beizung gelöst werden, was die Keimfähigkeit auf 90 Prozent verbessert. Auch im Ausland ist die Situation schwierig. Deshalb können die bekannten Schweizer Bioweizensorten mit wenigen Ausnahmen nicht einfach im Ausland beschafft werden.

Sortenliste Biogetreide (FiBL-Shop)
Sortenempfehlungen für die Aussaat 2016 (Rubrik Getreide)

Hofeigenes Saatgut prüfen lassen

Saatgut vom eigenen Betrieb zu verwenden ist für den Eigengebrauch grundsätzlich möglich. Ohne Gesundheitstest bergen solche Bestände gerade in Jahren wie diesem ein sehr hohes Risiko. Deshalb empfehlen wir nur zertifiziertes Saatgut zu verwenden oder wenn Hofsaatgut verwendet wird, vorgängig einen Gesundheitstest bei Agroscope in Reckenholz machen zu lassen. Zertifiziertes Saatgut ist auf dem Feld von Saatgutprüfern anerkannt und kontrolliert worden. Zusätzlich durchlaufen alle Posten einen Gesundheitstest. Geprüft werden die Reinheit, die Keimfähigkeit und der Befall mit Pilzen. Es gelten folgende Grenzwerte: Der Befall mit Schneeschimmel (Microdochium nivale) darf bei den Keimlingen 10 Prozent nicht überschreiten. Der Befall mit Stink- und Zwergbrand darf 10 Sporen pro Korn nicht überschreiten. Der Befall mit Septoria nodorum muss unter 40 Prozent samenbürtigem Befall sein. Die Anforderungen an Reinheit und Keimfähigkeit gleich wie beim konventionellen Saatgut.

Weiterführende Informationen

Saatgutprüfung (Webseite Agroscope)

Hansueli Dierauer, FiBL

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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