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Bio Suisse
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Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Ostereier Knospe-konform färben

Zu Ostern gehört auch das Eierfärben. Bio Suisse und die Knospe stehen für eine schonende Verarbeitung von Biolebensmitteln. Dies ist auch bei den Ostereiern und den verwendeten Farben nicht anders.

Deshalb müssen die eingesetzten Farben möglichst schonend durch physikalische Verfahren gewonnen werden. Chemisch veränderte oder naturidentische Farben sind generell verboten. Als Lösungsmittel sind nur Wasser und Ethanol zugelassen.

Generell kann man die zugelassenen Farben zum Eierfärben in folgende Kategorien einteilen:

  • Natürlich färbende Lebensmittel:
    Dazu gehören Frucht- und Gemüsesäfte, deren Konzentrate und Pulver sowie färbende Gewürze. Die färbenden Lebensmittel können in konventioneller (nicht Bio-) Qualität verwendet werden, weil sie mit dem Inneren des Eis nicht in Berührung kommen.
  • Natürlich färbende Pflanzenteile und Hölzer:
    Dies sind unter anderem Blauholz, Gelbholz, Rotholz, Sandelholz, Walnussschale, Krappwurzel, Annattosamen, Malvenblüten, Zwiebelschalen usw.
  • Farbstoffe, die natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommen und mit physikalischen Verfahren gewonnen werden:
    Dies beinhaltet Kurkumin, Riboflavine, Carotinoide, Randenrot, Anthocyane, Chlorophyll und viele mehr. Weiterhin dürfen das Extrakt von Coccus cacti (Schildlaus) sowie Pflanzenkohle (Carbo medicinalis vegetalis) zum Eierfärben verwendet werden.

Auch bei den Überzugsmitteln gibt es klare Vorgaben von Bio Suisse. Erlaubt sind etwa tierische Fette, Schellack (nicht chlorgebleicht) oder Carnaubawachs.

Damit man die bunten Knospe- Ostereier in der Verpackung gut sehen kann, dürfen ausnahmsweise durchsichtige Kunststoff-Eierschachteln verwendet werden.

Weiterführende Informationen

Bio Suisse Richtlinien (Teil III: Verarbeitung und Handel, Art. 6.5.6)

Bio Suisse Richtlinien 2018 (Bioregelwerk, Rubrik Aktuell)

 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.03.2018

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