Immer mehr Biobetriebe sind mit Fragen rund um die Zu- und Abgabe von Hof- und Recyclingdüngern konfrontiert. Die beiden Kate-
gorien Hofdünger und Recyclingdünger werden in der Düngerverordnung definiert.
Hofdünger sind Abgänge aus der Nutztierhaltung und/oder dem Pflanzenbau. Dazu zählen unter anderem Gülle und Mist.
Recyclingdünger sind Produkte, die bei der Verwertung von biogenen, nichtlandwirtschaftlichen Abfällen entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Grün- oder Gärgutkompost oder Gärgut aus gewerblichen Biogasanlagen.
Aufgrund der unterschiedlichen Situationen in der Praxis sind die Regelungen von Bio Suisse zu diesem Thema immer komplexer geworden. Auch der Bau von Biogasanlagen erforderte Regelungen, die einen risikominimierten Düngeraustausch ermöglichen.
Das Merkblatt, in Form eines Leitfadens zu den Richtlinien der Bio Suisse, soll dabei helfen, die Regelungen besser zu verstehen und mit Beispielen aus der Praxis zu veranschaulichen.
Weiterführende Informationen
zum Merkblatt (FiBL Shop)