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Abflammen

Die Abflammtechnik ist keine neue Erfindung. Erste Abflammgeräte auf der Basis von Petroleum oder Benzin wurden bereits 1852 in Amerika erprobt. Diese primitiven Geräte hatten aber noch Mühe, eine stabile Flammenform und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Praktikable und effektive Konstruktionen, die Flüssiggas verwendeten, kamen erstmals 1948 auf amerikanischen Farmen in Mais-, Baumwoll- und Zuckerrohrkulturen zum Einsatz. Seither  wurden  diese  Geräte immer  weiter  entwickelt und verbessert. Bezüglich Sicherheit und Gasverbrauch sind die modernen Geräte nicht mehr mit jenen aus der Anfangszeit zu vergleichen.

Wo wird abgeflammt?

Abflammgeräte werden praktisch nur auf Biobetrieben mit einem hohen Anteil an Gemüsebau (vor allem Karotten) im Vorauflauf oder zur Krautbeseitigung in Kartoffeln eingesetzt. Die Technik verbreitet sich aber auch immer mehr im Kommunalbereich anstelle von Herbiziden. Gemäss Stoffverordnung des Bundes ist die Anwendung von Herbiziden auf Dächer, Terrassen, Strassen, Geleisen Wegen und Plätzen verboten. Das Verbot wurde 1986 zuerst im öffentlichen Bereich eingeführt und gilt seit 2001 auch für den privaten Liegenschafts- und Umgebungsunterhalt.

Funktionsprinzip

Bei der Erwärmung der Pflanzenzellen während einer Sekunde auf 60–70 °C gerinnt das Eiweiss. Bei schockartiger Erhitzung während einer Zehntelsekunde auf 110 °C platzen die Zellwände, tritt die Zellflüssigkeit aus, und die Pflanze vertrocknet. Beim Verbrennen von Flüssiggas können die erforderlichen Temperaturen problemlos erreicht werden. Da Propangas rascher Hitze entwickelt als Butangas, eignet es sich besser für das Abflammen. Abflammen ist energieaufwändig und teuer (Gesamtkosten: ca. CHF 600 pro ha). Daher ist Abflammen nur sinnvoll, wenn mechanische Massnahmen nicht möglich sind.

Wirkungsgrad und Wirkungsnachweis

Unter idealen Bedingungen hat  das Abflammen einen Wirkungsgrad von bis zu 100 %. Der Wirkungsgrad  ist sehr variabel  und hängt vom richtigen Einsatzzeitpunkt  und von der Witterung,  aber auch von Anzahl und Arten der Unkräuter  ab. Je kleiner die Unkräuter, desto höher der Wirkungsgrad. Die meisten Samenunkräuter sind bis zum 4-Blattstadium empfindlich auf Hitze. Pflanzen mit behaarter oder ledriger Oberfläche wie Brennnesseln, Portulak, Disteln, Blacken, Sumpfkresse halten viel Hitze aus. Hitzetolerant sind alle Gräser, insbesondere Quecken und einjähriges Rispengras. Bei den Gräsern ist der Vegetationspunkt im Boden geschützt. Abgeflammte Gräser treiben deshalb wieder aus. In solchen Fällen muss das Abflammen im Abstand von zwei Wochen wiederholt werden. Wassertropfen oder Tau auf den Blättern verzögern die Hitzeeinwirkung. Bei  offenen und  seitlich zu wenig abgedeckten Geräten ist die Wirkung bei Wind stark reduziert. Eine fein krümelige Bodenoberfläche bietet  keinen  Hitzeschatten für Unkräuter.

Die Fingerdruckprobe ist die wichtigste Einstellhilfe beim Abflammen für Arbeitsgeschwindigkeit, Gasdruck, Brennerstellung und -abstand. Nach dem Zusammendrücken des noch grünen Unkrautblattes muss der Abdruck des Fingers deutlich sichtbar sein, sonst ist die Wirkung ungenügend. Hinterlässt die Fingerdruckprobe keinen Abdruck, muss langsamer gefahren oder der Gasdruck erhöht werden. Die Fahrgeschwindigkeit beim Abflammen liegt zwischen 2 und 6 km/h.

Zeitpunkt für das Abflammen

Abflammen im Vorauflauf

Im Vorauflauf eignet sich das Abflammen für langsam keimende Saaten wie Karotten, Nüssler, Zwiebeln gesät und Spinat. Diese Kulturen sind konkurrenzschwach und haben grösstenteils eine lange Vegetationsphase. Abflammen im  Vorauflauf erfolgt nach dem Prinzip des Blindstriegelns. Bei Trockenheit kann leicht bewässert werden, um die Keimung der Unkräuter anzuregen. Zur Bestimmung des optimalen Abflammzeitpunkts kann eine kleine Fläche mit Vlies abgedeckt werden. Bei warmer, feuchter Witterung ab dem 5. Tag muss regelmässig kontrolliert werden und sobald die ersten Keimlinge der Kultur im Kontrollfenster sichtbar werden, ganzes Feld kontrollieren und dort abflammen, wo die Kultur kurz vor dem Auflaufen ist. Es soll nur dort abgeflammt werden, wo auch wirklich Unkraut vorhanden ist!

Abflammen im Nachauflauf

Im Nachauflauf können gesteckte Zwiebeln, gepflanzter Lauch oder Zuckermais abgeflammt werden. Diese Kulturen ertragen die Hitze, verletzte Pflanzen erholen sich nach einem kurzzeitigen Schock wieder. Gesteckte Zwiebeln können ab dem ersten Blatt abgeflammt werden. Am besten jeweils kurz nachdem ein neues Blatt erschienen ist.

Nachteile des Abflammens:

  • Relativ hoher Energieverbrauch und CO2-Ausstoss
  • Obwohl die Geräte immer sicherer und besser konstruiert sind, ist im Umgang mit Gas besondere  Vorsicht geboten
  • Gefährdung bodenbewohnender Nützlinge beachten durch die Wahl des Behandlungszeitpunkts: Der trockene Boden als schlechter Wärmeleiter erwärmt sich beim Abflammen mit Infrarotbrennern in einem halben Zentimeter Tiefe um 6–7 °C und in einem Zentimeter Tiefe um nur 3–4 °C. Bei Temperaturen, wie sie beim Abflammen auf der Bodenoberfläche herrschen, können Nützlinge wie Laufkäfer, Kurzflügler und Spinnen gefährdet werden. An heissen Sommertagen halten sich diese aber geschützt einige Zentimeter unter der Bodenoberfläche auf. In der Abenddämmerung sollte nicht mehr abgeflammt werden, da viele Nützlinge nachtaktiv sind

Das Abflammgerät StfFG1.5/3.0SG (Schaffner Terra Tech AG, Oensingen) hat mit den beiden hydraulisch klappbaren Seitenteilen von je 0.75 m eine Arbeitsbreite von 3 m. Die Brenner sind Gebläse unterstützt, in der Mitte vom Gehäuse angeordnet und um ca. 60° schwenkbar. Die Zündung der Brenner erfolgt vom Traktor aus elektronisch. Bei Arbeitsgeräte mit 3 m empfiehlt es sich wegen dem Gewicht von ca. 800 kg Stützräder mit Spurlockerer zu montieren. Der Gasverbrauch liegt bei 60 kg/h.

Verkaufsstellen

In der Schweiz gibt es vier Firmen die Abflammgeräte für die Landwirtschaft und den Kommunalbereich herstellen und verkaufen:

Aebi Suisse Handels- und Serviceorganisation SA
Platanenstrasse 1, 3236 Gampelen
Tel. +41 32 312 70 30
E-Mail
Hompage: www.aebisuisse.ch

  • Vertrieb von Hoaf-Geräten
  • Modernstes System, AB 1.5–6 m

Keller Technik AG
Hüttwilerstr. 8, 8537 Nussbaumen
Tel. +41 52 744 00 11
E-Mail
Homepage: www.keller-technik.ch

  • Vertrieb von EnvoDan-Geräten
  • Geräte mit Luftunterstützung, AB 1.6–9.2 m

Schaffner Terra-Tech AG
Oltenstrasse 45, 4702 Oensingen
Tel. +41 62 396 22 85
E-Mail
Homepage: www.terratech.ch

  • Geräte mit kombinierten Brennersystemen
  • Flächengeräte ab 1.5–6 m für Gemüse- und Kartoffelbau
  • Bandbrenner ab 15–75 cm
  • Verschiedene Modelle für den Kommunalbereich

Brühwiler Maschinen AG
Hauptstrasse 1, 8362 Balterswil
Tel. +41 71 973 80 40
E-Mail
Homepage: www.bruehwiler.com

  • Infrarotstrahler, geräuschlos und ohne offene Flamme
  • Geräte mit kombinierten Brennersystemen
  • Modelle von 4–60 cm für den Haus-/Kommunalbereich

Merkblatt «Abflammen»

Das FiBL-Merkblatt «Abflammen – Unkrautregulierung ohne Herbizide» wurde aktualisiert. Darin wird die Praxis des Abflammens zur Unkrautbekämpfung und als eine Alternative zum Herbizideinsatz näher erklärt. Es werden verschiedene Einsatzmöglichkeiten und Einsatzstrategien, das Funktionsprinzip und die Wirkungsweise erläutert. In einer Beispielrechnung wird die Wirtschaftlichkeit verschiedener Abflammgeräte aufgezeigt und es gibt eine Liste mit Bezugsadressen für die Schweiz.

Zum Merkblatt (kostenloser Download im FiBL-Shop)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 12.02.2021

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