Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

AP14-17: Leichte Verbesserungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf

Meldung  | 

Eine Mutterkuh gilt neu als 1.0 GVE

Die letzten Detailanpassungen an der neuen Agrarpolitik sind beschlossen. Der Biolandbau profitiert etwas, gehört aber nicht zu den grossen Gewinnern.

Am 23. Oktober hat der Bundesrat über die Verordnungen zu AP 2014-17 entschieden. Nach dem Scheitern des Referendums lagen die Hoffnungen für Kritiker der Reform in der Einflussnahme im Rahmen der Vernehmlassungen zu den Verordnungen. Grundlegende Änderungen waren im Rahmen aber nicht mehr zu erwarten. Aus Sicht der Biolandwirtschaft weisen die definitiven Verordnungen trotzdem beachtliche Verbesserungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage auf. «Bio Suisse ist zwar nicht begeistert von der neuen Agrarpolitik, der Biolandbau steht nach den Anpassungen alles in allem etwas besser da als vorher», schätzt Martin Bossard, Leiter Politik bei Bio Suisse. «Biobetriebe müssen in der Regel gegenüber heute eher mehr Leistung für gleich viel Geld erbringen.» Dafür bekämen sie aber bessere Möglichkeiten, um ihren Betrieb den Anforderungen der Politik entsprechend zu optimieren. Starke Fehlanreize werden zudem korrigiert. Als positiv beurteilt Bio Suisse, dass das neue System keinen Gegensatz zwischen ökologischen, sozialen und ökonomischen Zielen schafft.

Mindesttierbesatz wurde gesenkt

Die wichtigsten Änderungen betreffen wohl die Bedingungen für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion. Der Mindesttierbesatz wurde für alle Zonen um bis zu 0,2 GVE/ha gesenkt und ein System zu Abstufung der Beiträge eingeführt für Betriebe, die den Mindesttierbesatz nicht erfüllen (siehe unten). Dies ist eine gute Nachricht für die standortangepasste Tierhaltung. Ohne diese Änderungen wären vielen Weidemast- und Aufzuchtbetrieben in Gebieten mit mässigem Futterwuchs die wichtigen Versorgungssicherheitbeiträge entgangen. «Das BLW tat gut daran, diese Änderung noch einzuführen», sagt FiBL-Berater Eric Meili.  «Nur so ist die Umlagerung der Tierbeiträge auf die Fläche glaubwürdig.»

Mindestgrasanteil an der Ration etwas tiefer

Für die Grünlandbeiträge im Rahmen der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion wurde der Mindestgrasanteil an der Ration um je fünf Prozent gesenkt. Er beträgt somit 75 Prozent im Talgebiet und 85 Prozent im Berggebiet bei einem Kraftfutteranteil von maximal 10 Prozent. Diese Anpassungen bewertet Bio Suisse als ziemlich mutlos. «Dieses Beitragsprogramm entfaltet so keine grosse Wirkung», kritisiert Bossard. Bio Suisse hatte für die Teilnahme an der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion für einen Grasanteil ab 90 Prozent eine Verdoppelung der Betragshöhe verlangt und zusätzlich RAUS als Voraussetzung gefordert. Erfreulich ist die Aufwertung der Mutterkühe. Neben den Milchkühen gelten «andere Kühe» neu ebenfalls als 1.0 GVE.

Erhöht wurden die Versorgungssicherheitsbeiträge für offene Ackerfläche und Dauerkulturen um 100 Franken auf 400 Fr./ha. Im Gegenzug wurden die Einzelkulturbeiträge gesenkt. Davon profitieren die klassischen Ackerkulturen, sowie der Obst- und Weinbau. «Positiv zu werten ist aus Sicht der Bioackerbauern, dass nun auch für Sonnenblumen und Körnerleguminosen Extensobeiträge entrichtet werden», sagt Bossard.

Änderungen in den Verordnungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage

Mindesttierbesatz

Der Mindesttierbesatz für die Versorgungssicherheitsbeiträge auf Dauergrünland und für die Beiträge auf Grünland im Rahmen der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion wurde deutlich gesenkt:

  • Talzone: 1.00 (in der Vorlage 1.2)
  • Hügelzone: 0.8 (in der Vorlage 1.0)
  • Bergzone I: 0.7 (in der Vorlage 0.8)
  • Bergzone II: 0.6 (in der Vorlage 0.7)
  • Bergzone III: 0.5 (in der Vorlage 0.6)  
  • Bergzone IV: 0.4 (in der Vorlage 0.5)
  • Biodiversitätsförderflachen-Grünland: 30 Prozent des der Zone entsprechenden Mindesttierbesatzes.

Zudem wurde ein Abstufungssystem eingeführt für Betriebe, welche den Mindesttierbesatz nicht erfüllen. Die Versorgungssicherheits- und Grünlandbeiträge werden entsprechend der Unterschreitung des Mindesttierbesatzes, über alle auf dem Betrieb vorhanden Höhenzonen berechnet, prozentual gekürzt.

Versorgungssicherheitsbeiträge

  • Der Basisbeitrag bleibt unverändert bei 900 Fr./ha.
  • Der Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen wurde erhöht auf  400 Fr./ha (in der Vorlage 300 Fr./ha).
  • Die Einzelkulturbeiträge wurden teilweise leicht gesenkt:
    - Ölsaaten und Saatgut: 700 Fr./ha (in der Vorlage 800 Fr./ha).
    - Körnerleguminosen: 1000 Fr./ha  (unverändert).
    - Zuckerrüben zur Zuckerherstellung: 1600  (in der Vorlage 1700 Fr.ha) ab 1. Januar 2015: 1400 Fr.-/ha.
    - Für Körnerleguminosen und Sonnenblumen stehen neu Extensoprogramme mit entsprechenden Beiträgen von 400 Fr./ha zu Verfügung.

Grünlandbeiträge

Der Grünlandbeitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion bleibt bei 200 Franken. Die Anforderung dafür wurde jedoch gelockert:

  • Berggebiet: mindestens 85 Prozent Wiesen- und Weidefutter an der Ration (vorher 90 Prozent).
  • Talgebiet: mindestens 75 Prozent Wiesen- und Weidefutter an der Ration (vorher 80 Prozent).
  • Der Kraftfutteranteil an der Ration beträgt maximal 10 Prozent.

Standardarbeitskräfte (SAK)

Bei den SAK-Werten gibt es keine Änderungen bis der angekündigte Bericht vorliegt. Dieser ist für Anfang bis Mitte 2014 zu erwarten.

RAUS

Die RAUS-Beiträge wurden leicht erhöht:

  • Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasser-büffel, Tiere der Pferdegattung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung, Weidelämmer sowie Kaninchen: 190 Fr. /GVE (in der Vorlage 180 Fr. /GVE).
  • Bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel: 370 Fr. /GVE (in der Vorlage 360 Fr./GVE).
  • Nicht säugende Zuchtsauen: 370 Fr. /GVE (in der Vorlage 360 Fr./GVE).
  • Übrige Schweine ohne Saugferkel: 165 Fr./GVE (in der Vorlage 155 Fr./GVE).
  • Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten: 290 Fr./GVE (in der Vorlage 280 Fr./GVE).

Produktionssystembeiträge

Die Beitragshöhe bleibt wie in der Vorlage unverändert bei:

  • Bio Spezialkulturen: 1600 Fr./ha
  • Bio Ackerkulturen: 1200 Fr./ha
  • Bio übrige Flächen: 200 Fr./ha
  • Flächen in Extensoprogrammen: 400 Fr./ha

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag steigt in Abhängigkeit des Anteils Steillagen mit über 35 Prozent Neigung linear an. Er beträgt bei 30 Prozent Anteil 100 Franken pro Hektare und steigt auf 1000 Franken pro Hektare bei 100 Prozent Anteil.

Weiter Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage

  • Weiterführung Unterstützung Kurzalpung von Milchvieh (Sömmerung) bis 2014.
  • Erhöhung Vernetzungsbeiträge (von 900 auf 1000 Fr./ha bzw. von 450 auf 500 Fr./ha).
  • Erhöhung Beitrag extensive Wiese Q I in der BZ III/IV um 100 auf 550 Fr./ha.
  • Senkung Biodiversitätsbeitrag im Sömmerungsgebiet um 50 auf 150 Fr./ha.
  • Erhöhung Biodiversitätsbeiträge Brachen/Saum auf Ackerfläche/ Ackerschonstreifen um 300 Fr./ha.
  • Einführung Uferwiese entlang Fliessgewässern Q I (Biodiversität).
  • Zurechnungsfläche für Hochstammbäume für Q II, neu auch ab dem 201. Baum.
  • Kronendurchmesser für Hochstammbäume Q II, 1/3 der Bäume (nicht ½) muss mindestens 3 m aufweisen.
  • Erhöhung GVE-Faktor andere Kühe von 0,8 auf 1,0 GVE.
  • Beitrag pro Anschaffung einer Maschine (Einsatz von präzisen Applikationstechniken); Ressourceneffizienz.
  • Keine Unterscheidung Heim- und Nutztier Equiden (im Landwirtschaftsbereich).
  • Hecken verbleiben in der LN.


Autor: Markus Spuhler, Bio Suisse


Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.