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Blauzungenkrankheit: Antworten auf die häufigsten Fragen

Meldung  | 

Die dieses Jahr in der Schweiz erstmals aufgetretene Krankheit hat in den letzten Wochen bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern viele Fragen aufgeworfen.

Da nächstes Jahr mit einem stärkeren Auftreten der Krankheit zu rechnen ist, sollten die Landwirte über die Erkrankung und das Verhalten bei einem Befall eigener Tiere informiert sein. Auch Biobetriebe werden von der Krankheit nicht verschont werden. Deshalb haben die Fachleute der Task Force von Bio Suisse und FiBL die Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt.

Kann ich erkrankte Tiere behandeln?

Rinder und Schafe, die alle Symptome der Seuche zeigen wie Lahmheit, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf und offene Stellen am Maul und Entzündungen an den Klauen (die Symptome gelten für den zurzeit in Europa vorherrschenden Serotyp 8), müssen SOFORT dem zuständigen Tierarzt gemeldet werden. Der Bestandestierarzt legt dann in Abstimmung mit dem Kantonstierarzt das weitere Vorgehen fest.
Nur leicht erkrankte Tiere kann der Hoftierarzt zur Linderung der Wunden örtlich behandeln und Antibiotika zur Vermeidung von weitergehenden Infektionen durch Bakterien sowie Schmerzmittel verabreichen. Unterstützend wurden relativ gute Erfahrungen mit bestimmten Homöopathika oder pflanzlichen Heilmitteln gemacht. Für Behandlungen jeglicher Art muss der Tierarzt eingeschaltet werden. Keine Tiere ohne Tierarzt zu behandeln versuchen!

Was ist, wenn ich positive Tiere im Bestand habe und was kann ich für diese tun?

Positive Tiere tragen den Erreger in sich, zeigen aber noch keine Symptome. Werden positive Tiere im Betrieb festgestellt, unterliegt der Betrieb der Überwachung durch den Kantonstierarzt. Impfungen sind derzeit nicht möglich. Da aber kein Behandlungsverbot besteht, kann mit Homöopathika versucht werden, die Konstitution der Tiere zu stärken und somit einen Ausbruch der Erkrankung beim Einzeltier zu vermeiden. Eine Garantie für den Erfolg der Behandlung gibt es allerdings nicht.

Ist die Blauzungenkrankheit für den Menschen gefährlich?

Im Unterschied zu anderen Tierseuchen (z.B. der Vogelgrippe) besteht für den Menschen durch die Blauzungenkrankheit keinerlei Gefahr. Die Erkrankung betrifft ausschliesslich Wiederkäuer.

Können Lebensmittel von geheilten Tieren bedenkenlos verzehrt werden?

Die Blauzungenkrankheit ist keine auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Überlebende Tiere entwickeln eine Immunität, wie auch bei anderen Infektionskrankheiten durch Viren. Organe werden nicht geschädigt. Nach zirka 2-3 Wochen sind die Tiere geheilt, nach 2 Monaten vollkommen virusfrei. Die Lebensmittel von diesen Tieren können bedenkenlos verzehrt werden. Milch kann - ausser solche von akut kranken Tieren - abgeliefert werden.

Wie kann ich kranken Tieren die Futteraufnahme erleichtern?

Wichtig ist, dass die Tiere trotz der Entzündungen und Schmerzen im Maulbereich weiterhin Futter aufnehmen. Es bietet sich an, eingeweichte Trockenschnitzel, Hafer und Traubenzucker oder gegebenenfalls auch Laubblätter für die Schafe anzubieten. Das Heu sollte weich sein und wenig harte Stängel aufweisen.
Zu jeder Zeit sollte frisches Wasser zur Verfügung stehen. Die Tiere dürfen nicht zwangsgetränkt werden, da durch die Schwellung das Wasser in die Luftrohre gelangen kann.

Welche Massnahmen zur Mückenbekämpfung sind sinnvoll?

Da die Mückenvermehrung an Wasserflächen gebunden ist, eignen sich zur Mückenbekämpfung alle Massnahmen, die zur Austrocknung von Pfützen und stehenden Wasserflächen im Betrieb beitragen. Allerdings muss der Erfolg solcher Massnahmen relativiert werden, da die Mücken über die Luft weit verbreitet werden können. Somit können die Mücken auch auf Betrieben auftreten, die eine gute Vorbeuge getroffen haben.

Merkblatt Blauzungenkrankheit

Ständig ergänzte Informationen finden Sie unter www.bvet.admin.ch

Ihre Ansprechpartner bei weiteren Fragen:

Peter Klocke
Tel. 062 865 72 61
peter.klocke(at)fibl.org

Ariane Maeschli
Tel. 062 865 04 28
E-Mail ariane.maeschli(at)fibl.org

Barbara Früh
Tel. 062 865 72 18
E-Mail barbara.frueh(at)fibl.org

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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