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Den gesamtbetrieblichen Biolandbau fördern

Meldung  | 

Nationalrat Andrea Hämmerle will mit einer parlamentrischen Initiative den gesamtbetrieblichen Biolandbau in der Bundesverfassung besser abstützen, indem diese Anbauform im Artikel 104, Absatz 3, Buchstabe b explizit erwähnt werden soll. Neu würde der Passus wie folgt lauten:

„Er (der Bund) fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind, namentlich den gesamtbetrieblichen biologischen Landbau.“

In der Begründung steht:
Der biologische Landbau ist ohne Zweifel die naturnaheste, umwelt- und tierfreundlichste landwirtschaftliche Produktionsform. Der Bio-Landbau war denn auch bei der Ausarbeitung von Artikel 104 Absatz 3 litera b BV - obwohl nicht explizit erwähnt - vorrangig gemeint. Trotzdem wird der biologische Landbau neuerdings sukzessive geschwächt (Verzicht auf die Anforderung der Gesamtbetrieblichkeit) oder als eigenständige förderungswürdige Produktionsform nicht mehr anerkannt (neue Direktzahlungsverordnung). Dies widerspricht einerseits den klaren Zielsetzungen des Verfassungsgebers, andererseits aber auch den Bestrebungen unserer Nachbarländer, welche ehrgeizige Aktions- und Förderprogramme für den biologischen Landbau lancieren.
Angesichts dieser Entwicklung drängt sich eine Präzisierung dieser Verfassungsbestimmung auf, welche dem in den 90er Jahren ausgehandelten, breit abgestützten und nach wie vor zukunftsfähigen Agrarkompromiss entspricht. Der biologische Landbau ist auf Verfassungsebene als wichtigste naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsform namentlich festzuschreiben. Nur so ist gewährleistet, dass diese Produktionsform den grossen Stellenwert erhält, den sie verdient.

Die Eingabe wurde von 32 weiteren Eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern unterzeichnet.

Den Bio-Landbau fördern (Webseite der Bundesversammlung)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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