Wann
- 23. Februar 2024
Wo
Gut Rheinau, Zum Pflug 5, 8462 Rheinau ZH
Was
Inhalt Teil 1:
Das Abtränken auf dem Geburtsbetrieb bietet in Bezug auf die Kälbergesundheit sehr viele Vorteile. Die biologisch-dynamische Landwirtschaft hat sich die Richtlinien auferlegt, ab 31.12.2030 alle Kälber auf dem Geburts- oder Partnerbetrieb abzutränken. Aber auch Knospe-Betriebe fühlen sich der Verantwortung verpflichtet und möchten das Abtränken der Kälber auf ihrem Betrieb umsetzen. Das heisst, die Tiere werden erst nach mindestens 120 Tagen auf einen Aufzucht- oder Mastbetrieb verschoben. Die neuen Richtlinien treten gestaffelt in Kraft. Ab 2024 fängt nun die Übergangsfrist mit 30% an, jedes Jahr soll der prozentuale Anteil um 10% erhöht werden. Das Abtränken auf dem Geburtsbetrieb erfordert auf verschiedenen Ebenen Entscheidungen und Anpassungen. Welches Abtränksystem soll ich wählen, braucht es zusätzliche Aufzuchtplätze bis 120 Tage, eignet sich die bestehende Genetik für die Milch- wie auch Rindfleischproduktion? Aber auch der Weidemast- oder Aufzuchtbetrieb ist mit neuen Richtlinien konfrontiert. Er ist verpflichtet, ab 2024 prioritär Tiere von Demeter-Milchbetrieben einzustallen. Auch da stellen sich Fragen: wie kaufe ich die Tiere ein, via Handel oder direkt beim Milchbetrieb, eignet sich die Genetik für das jeweilige Rindfleischprogramm, etc. Um die gewünschte Schlachtkörperanforderungen zu erfüllen, ist die Beurteilung der Tiere entscheidend für den Erfolg. Der Kurs vermittelt praktische Grundlagen rund um die Aufzucht von Kälbern auf dem Geburtsbetrieb. Ein Folgekurs (Teil 2) im Frühjahr wird sich dann schwerpunktmässig der Aufzucht auf dem Weidemastbetrieb widmen.
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Programm (189.2 KB)
Kosten
Fr. 90.00 Landwirt*innen
Fr. 20.00 Verpflegung
Das Mittagessen von Demeterbäuerinnen und -bauern wird von Demeter übernommen.
Leitung
Franz Josef Steiner, FiBL
Auskunft
FiBL Kurssekretariat