In den letzten Jahren ist mit der steigenden Anzahl Neuumstellungen auch die Zahl der für diesen Schritt nicht sehr gut vorbereiteten Landwirte grösser geworden. Es ist davon auszugehen, dass diese Produzenten vorgängig den ÖLN erfüllt haben. Weshalb haben sie eine andere Einstellung zu den Biorichtlinien gewonnen und damit die Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit gegenüber den Biokonsumenten aufs Spiel gesetzt?
Die wesentlichen Schritte
Gründliche Beratung
Ein Landwirt, der auf Bio umstellen will, sollte sich an einen allgemeinen Bioberater wenden. Dieser wird den Betrieb genau anschauen und auf einer Liste festhalten, was genau geändert werden muss und welche administrativen Schritte unternommen werden müssen, um die Anforderungen des Biolandbaus zu erfüllen. Je nach Betrieb werden von Fall zu Fall Spezialberater beigezogen: für die Neuausrichtung von Betriebszweigen, Kooperationen mit anderen Landwirten, Gebäudeumbauten, Berechnung von Budgetvarianten usw.
Umstellungs-Check
Der nächste Schritt besteht für den Neuumsteller darin, von einer Kontrollorganisation (Biotest Agro oder bio.inspecta) einen (Gratis-) Check machen zu lassen. Der Check gibt dem Landwirt die Gewissheit, dass im Hinblick auf die erste offizielle Biokontrolle nichts vergessen gegangen ist.
Biokurs und Biobetriebe besuchen
Kurz vor oder während des ersten Umstellungsjahres muss der von Bio Suisse verlangte und mindestens zwei Tage dauernde Einführungskurs besucht werden. Diese Kurse werden von den kantonalen Bioberatern organisiert. Darüber hinaus bieten das FiBL und die Kantone eine Reihe weiterer Biokurse zu spezifischen Themen an. Zudem steht ein Netzwerk von Biobetrieben zur Verfügung, die kostenlos besucht werden können. Es wird dringend empfohlen, sich mit Berufskollegen in Verbindung zu setzen.
Biorichtlinien einhalten
Wie alle menschlichen Werke sind auch die Biorichtlinien nicht perfekt, passen nicht vollständig zu jedem Betrieb. Sie werden aber ständig weiterentwickelt. Aber sobald man sie akzeptiert hat, also den Betrieb umstellt, muss man sie vollständig einhalten. Zu beachten ist, dass es einschneidende Bestimmungen gibt, die nicht diskutierbar sind: zum Beispiel Gesamtbetrieb muss Bio sein, Weide für alle Wiederkäuer, keine chemisch-synthetische Mittel usw.
Keine überstürzte Umstellung
Zögern Sie nicht, wenn nötig den Beginn der Umstellung auf Bio um ein Jahr oder mehr zu verschieben. Es sind auch Fristen zu beachten: Ende August (oder in einigen Kantonen Mitte September) Anmeldung beim Kanton; Ende November Anmeldung bei Bio Suisse und bei der Bio-kontrollorganisation der Wahl.
Aussagen von Vertretern der Kontrollstellen
Rolf Schweizer (bio.inspecta):
«Es tut weh, die erste biologische Kontrolle auf einem nicht gut vorbereiteten Bauernhof durchzuführen, wenn es eine Reihe Anforderungen gibt, die leicht zu erfüllen gewesen wären: zum Beispiel die Beseitigung von konventionellen Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln vor dem Beginn der Umstellung; das Vorbereiten der Kontrollunterlagen; das Sicherstellen, dass Saatgut und Futter nur in Bioqualität auf den Hof geliefert werden (es gibt immer noch Verkäufer, die versuchen, nicht zugelassene Ware an Biobetriebe zu verkaufen). Die betroffenen Landwirte haben das Problem nicht rechtzeitig erkannt. Es wäre für sie ein Leichtes gewesen, die erste Biokontrolle ohne Probleme zu bestehen und damit ohne Direktzahlungskürzungen auszukommen.»
Frédéric Obrist (Bio-Test-Agro):
«Einige Landwirte beschränken sich auf den Check, den wir auf ihrem Bauernhof machen. Dieser reicht aber nicht aus, es ist unbedingt notwendig, alle aufgeführten Massnahmen (siehe oben) durchzuführen. Bei der Biokontrolle müssen sich die Landwirte bewusst sein, dass diese nicht so funktioniert wie die ÖLN-Kontrolle, welche automatisch erfolgt. Für die Biokontrolle muss eine Kontrollorganisation ausgewählt werden und mit dieser ein Kontrollvertrag abgeschlossen werden.»
Weiterführende Informationen
Umstellung auf Biolandbau (Rubrik Aktuell)
Maurice Clerc (FiBL), Pascal Olivier (Bio Suisse)