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Sortenliste Biogetreide jetzt mit Angabe der Züchtungstechnik

Meldung  | 

Die meisten Sortenlisten sind jetzt mit den Angaben zu Züchtungstechniken für jede Sorte versehen, so auch die Sortenliste Biogetreide. Die Listen schaffen nun Transparenz über die Art der Züchtung.

Die Sortenliste Biogetreide kann, wie alle andern Sortenlisten, kostenlos heruntergeladen werden:
Sortenliste Biogetreide (FiBL-Shop)

Eine Zusammenstellung aller Links zu den Sortenlisten und Bezugsadressen befindet sich hier:
Sortenlisten und Bezugsadressen (Rubrik Saat- und Pflanzgut)

Die Pflanzenzüchtung in den Richtlinien von Bio Suisse

Für die Zulassung der Züchtungsprogramme durch die MKA von Bio Suisse werden folgende Kriterien beachtet.

  • Es wird eine zugelassene Züchtungsmethode eingesetzt.
  • Die biologische Pflanzenzüchtung findet in ausgewiesenen, klar definierten und abgegrenzten Züchtungsprogrammen statt.
  • Die biologische Pflanzenzüchtung findet unter kontrolliert biologischen Bedingungen statt (Knospe oder Knospe-äquivalent).
  • Die Zuchtziele der biologischen Pflanzenzüchtung decken die Bedürfnisse der Produzenten, Verarbeiter, und Konsumenten des Bio-Sektors und berücksichtigen gleichzeitig das dynamische Gleichgewicht des gesamten Agrarökosystems.
  • Auslesezüchtungen können als biologische Pflanzenzüchtung anerkannt werden, wenn mindestens drei Generationen züchterisch unter zertifiziert biologischen Bedingungen bearbeitet worden sind und die Selektion einen klaren Zuchtfortschritt gegenüber der Ausgangspopulation aufweist. Die Nachweispflicht liegt beim Antragsteller.
  • Biologische Pflanzenzüchtungsprogramme dürfen kein Ausgangsmaterial verwenden, das gentechnisch verändert wurde. Die Elterngeneration darf nicht aus einer Züchtung hervorgegangen sein, die die Kriterien (gem. Art. 2.2.2.4) verletzt.
  • Offenlegung des gesamten Züchtungsprozesses, Einsicht in Zuchtbücher und Zutritt zum Zuchtgarten.
  • Sorten aus biologischen Züchtungsprogrammen und Eigenschaften dürfen nicht patentiert respektive mit Exklusivrechten belegt werden.

Es werden folgende Kategorien unterschieden:

  • Kat I: Biozüchtung (gemäss Bio Suisse)
  • Kat. II: Gezüchtet für den Biolandbau
  • Kat. III: Konventionell gezüchtet (erlaubt im Bio, ohne weitere Info)
  • Kat. IV: Züchtungsmethode nicht kompatibel mit dem Bioanbau, z.B. Zellfusion bei Kohlarten und Chicoree (CMS)
  • Kat. X: Alte, erhaltenswerte Sorten, Wildherkünfte etc.

Die Details zur Pflanzenzüchtung sind in den Richtlinien von Bio Suisse niedergeschrieben, im Teil II, Kapitel 2.2.2 (In der Ausgabe 2019 ab Seite 61):
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)

Es gibt bereits einige Sorten, die den Ansprüchen der Bio Suisse an biologische Züchtung vollumfänglich entsprechen, einige der Sorten sind sogar Bioverita zertifiziert:
https://bioverita.ch/

Matthias Klaiss, FiBL

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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