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Hoher Richtpreis: sehr gesuchte Bioeiweisspflanzen

Meldung  | 

Produzentenvertreterinnen und Produzentenvertreter, Mischfutterhersteller und Importeure haben die Richtpreise für Knospe-Futtergetreide und Knospe-Eiweisspflanzen angepasst. Der Preis für Bioeiweisspflanzen steigt um bis zu acht Franken.

Die Richtpreise für Soja wurden um acht Franken pro Dezitonne erhöht. Foto: FiBL, Thomas Alföldi

Für Gerste, Hafer und Futterweizen steigen die Richtpreise um zwei, für Triticale und Futterroggen um einen Franken. Der Richtpreis für Körnermais bleibt unverändert, dadurch sollen die Bioeierproduzenten und -produzentinnen entlastet werden.

Anbauflächen von Eiweisspflanzen ausweiten
Eiweisspflanzen haben neu einen deutlich höheren Richtpreis: Die Preise für Soja (plus acht Franken) Ackerbohnen (plus fünf Franken), Lupinen (plus drei Franken) und Eiweisserbsen (plus zwei Franken) wurden deutlich erhöht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Tierhaltung haben diese Preiserhöhungen zu Gunsten der Ackerbauproduzenten und -produzentinnen unterstützt. Sie ermöglichen damit, die im Zuge der Teuerung gestiegenen Produktionskosten auszugleichen. Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind bemüht, diese Teuerungskosten ihrerseits den Marktpartnern weiterzugeben.

Die Nachfrage nach Eiweisspflanzen ist sehr gross. Die erhöhten Richtpreise sollen den Anbau fördern, mit der Absicht, die Anbauflächen dieser Kulturen spürbar auszudehnen. Die verabschiedeten Richtpreise widerspiegeln die Marktlage und sind im Sinne der Ackerbauoffensive von Bio Suisse. Auch bei der Vermarktung der diesjährigen Ernte gelten die Übernahmebedingungen von swiss granum.

Inlandangebot Biofuttergetreide
Obwohl die Ackerbaufläche dank zusätzlicher Betriebe zugenommen hat, konnte 2022 aufgrund schwieriger Wetterbedingungen, insbesondere langer Trockenperioden, das inländische Angebot an Biofuttergetreide nicht gesteigert werden.

Die Ernte 2022 ergab 29 029 Tonnen Futtergetreide, praktisch identisch zum Vorjahr, das von viel Hagel und Regen geprägt war. Der Anteil an inländischem Futtergetreide für Nichtwiederkäuer liegt bei 46 Prozent. Für Wiederkäuer beträgt der Inlandanteil hundert Prozent

Massnahmen für Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen
Ausgehend von der leicht grösseren Anbaufläche und dem aktuellen Stand der Kulturen ist bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen eine hohe Inlandversorgung zu erwarten. Deshalb wurden folgende Massnahmen beschlossen: Eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware der betroffenen Getreidesorten ab dem 15. Juli 2023 sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware ab Ernte 2023 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis.

Die Höhe des Rückbehaltes resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Biorichtpreis. Der Betrag wird bei einer allfälligen Überversorgung zur Deklassierung verwendet. In den vergangenen Jahren musste diese Regulierung nie in Anspruch genommen werden, sämtliches Umstellgetreide konnte im Biokanal verwertet werden.

Förderung von Körnerleguminosen
Das erste Jahr nach Inkrafttreten der strengeren Richtlinie zur Wiederkäuerfütterung hat gezeigt, dass die im Inland produzierten Körnerleguminosen den Bedarf der Mischfutterhersteller noch nicht decken.

Gesucht sind vor allem Soja und Ackerbohnen. Es wurde deshalb entschieden, den Anbau der Körnerleguminosen weiter zu fördern. Die Förderbeiträge bleiben auf Vorjahresniveau; 27 Franken pro Dezitonne für Lupine und Soja und fünf Franken pro Dezitonne für Ackerbohnen und Eiweisserbsen.

Rückbehalt auf Inland-Futtergetreide, Verzicht auf Importabschöpfung
Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird ein Rückbehalt von 1.50 Franken pro Dezitonne vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Der Rückbehalt betrug die letzten fünf Jahre immer ein Franken pro Dezitonne. Eine Anpassung war notwendig, da sonst die Förderung der Körnerleguminosen nicht gewährleistet werden kann.

Trotz stark gestiegenen Importmengen im Jahr 2022 beim Futtergetreide wird auch für 2023/24 auf eine Importabschöpfung verzichtet, da diese einen direkten Einfluss auf die Mischfutterpreise bei den Nicht-Wiederkäuern haben. So wird das Futter für die Tierhalterinnen und Tierhalter nicht zusätzlich verteuert.

Quelle: Medienmitteilung von Bio Suisse vom 26. Mai 2023

Weiterführende Informationen

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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