Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome
FiBL
Bio Suisse
Logo
Die Plattform der Schweizer Biobäuerinnen und Biobauern

Abdrift konventioneller Pflanzenschutzmittel der Biokontrollstelle melden!

Wenn konventionell bewirtschaftete Parzellen neben biologisch bewirtschafteten stehen, können chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf die Bioparzelle abdriften.

Ein Bioproduzent, der auf seiner Parzelle eine Abdrift feststellt, muss unverzüglich seine Kontrollstelle informieren. Letztere wird von Fall zu Fall entscheiden, was gemacht werden muss. Normalerweise müssen folgende zwei Massnahmen getroffen werden:

  • Die Ernte aus dem kontaminierten Streifen muss konventionell vermarktet werden.
  • Der kontaminierte Streifen geht für zwei Jahre in die Umstellung.

Oft entschliesst sich der Biolandwirt dazu, auf dem Streifen eine Kunstwiese anzulegen und sie zwei Jahre zu belassen. Manchmal ist es besser, den Streifen dauerhaft als Wiese zu nutzen, um möglicher weiterer Abdrift vorzubeugen.

Wenn die Abdrift erst bei der Biokontrolle festgestellt wird, ohne vorgängige Meldung durch den Biolandwirt, riskiert er sanktioniert zu werden.

Eine Herbizidabdrift ist oft gut sichtbar (Foto 1), eine Abdrift von Fungiziden oder Insektiziden ist es hingegen nicht. Werden in der vom Bioproduzenten abgelieferten Ernte Rückstände konventioneller Pflanzenschutzmittel nachgwiesen, riskiert er ebenfalls sanktioniert zu werden.

Risikofaktoren

Das Risiko der Abdrift ist besonders hoch, wenn:

  • beim Spritzen der Wind bläst.
  • die konventionelle Nachbarkultur mehrere Male gespritzt wird.
  • chemische Fungizide oder Insektizide ausgebracht werden (da diese in kleineren und somit leichteren Tropfen ausgebracht werden als Herbizide).
  • die Bioparzelle in Hauptwindrichtung zur konventionellen Parzelle liegt.
  • der konventionelle Bauer keine besonderen Massnahmen zur Vermeidung von Abdrift unternimmt.
  • wenn sich konventionelle Obstanlagen im nahen Umfeld der biologischen Parzellen befinden.

Zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht muss der Biobauer alle Massnahmen ergreifen, um die Abdrift und die Kontamination seiner Ernte durch chemische Produkte zu verhindern.

Sprechen mit dem konventionellen Landwirt

Der Biolandwirt sollte mit seinem Nachbar das Gespräch suchen und ihn ermuntern, die Abdrift zu vermeiden.
Schon seit Jahren fordern Fachkreisen die folgenden Richtlinien zur Vermeidung von Abdrift (nach Büchi und Bigler, FAL, 2002):

  • Keine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei Windgeschwindigkeit von mehr als 5 m/s (= 18 km/h) sowie Temperaturen über 25°C.
  • Spritztechniken verwenden, die die Bildung kleiner Tropfen vermeidet, z.B. Injektordüsen.
  • Nahes Heranführen des Spritzbalkens an die zu behandelnde Kultur.
  • Einhalten eines Schutzabstands von mindestens 3 Metern zu ökologischen Ausgleichsflächen.
  • Feldrand eventuell mit anderer Spritztechnik behandeln, z.B. mit stark reduziertem Spritzdruck, was zu grösseren Tropfen führt, und mit reduzierter Traktorgeschwindigkeit.

Vorsorgliche Massnahmen

Bei erhöhtem Risiko von Abdrift wird dringend empfohlen, einen pflegeleichten Pufferstreifen entlang der Grenze zur konventionellen Parzelle anzulegen. Dieser kann aus einer Kleegras- (Foto 2), Gründüngungs- oder Brachemischung bestehen. Ideal ist eine Breite von drei Metern, da dadurch die Pflege mit den üblichen Maschinen leicht möglich ist.
 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 11.10.2018

Möchten Sie die Website zum Home-Bildschirm hinzufügen?
tippen und dann zum Befehl zum Home-Bildschirm hinzufügen nach unten scrollen.