An Lagen, wo im Februar kein Schnee lag, sind bedeutende Auswinterungsschäden an Wintergetreidebeständen aufgetreten. In der Folge muss mehr nachgesät werden als in andern Jahren. Das Biosaatgut von Sommerweizen ist bereits knapp. Die Arbeitsgruppe Biosaatgut (die beim Getreide die Einstufung der Saatgutverfügbarkeit vornimmt) hat deshalb beschlossen, dass Sommerweizen kurzfristig von Stufe 1 in Stufe 2 umgeteilt wird. Somit ist es möglich, Ausnahmebewilligungen für konventionelles ungebeiztes Saatgut zu erteilen. Saatguthändler (Verkäufer) haben die Möglichkeit, die Gesuche für Ausnahmebewilligungen zu sammeln und auf einmal bei der Biosaatgutstelle einzureichen.
Beim Verkauf von konventionellem ungebeiztem Saatgut wird bei den Händlern eine Lenkungsabgabe erhoben. Die Händler verkaufen den Produzenten das konventionelle Saatgut zum gleichen Preis wie Biosaatgut. Die Preisdifferenz wird in den Biosaatgutfonds einbezahlt. Diese Mittel werden zweckgebunden zur Förderung von Biosaatgut eingesetzt.
Weiterführende Informationen
Sortenliste Biogetreide (FiBL-Shop)
Biosaatgut (Seite in der Rubrik Pflanzenbau)