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Bioraps, Biosonnenblumen und Biosoja: Flächen müssen bei Agrosolution nicht gemeldet werden

Meldung  | 

Photo: © FiBL, Hansueli Dierauer

Im Bioanbau reicht es, wenn Raps, Sonnenblumen und Soja beim vorgesehenen Abnehmer angemeldet werden. Die Vereinbarung mit dem Abnehmer muss natürlich vor der Anbauplanung, aber sicher spätestens vor der Saat abgeschlossen werden, damit der Absatz garantiert ist. MC

Quelle: Getreideproduzentenverband, Biofarm und Fenaco

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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