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Lohnverarbeitung: Was muss ich beachten?

Als Lohnverarbeitung gilt jede Verarbeitung, welche von Drittpersonen oder Drittfirmen wie zum Beispiel Metzgerei, Mosterei, Getreidemühle im Auftrag eines Knospe-Produzenten oder einer Knospe-Produzentin durchgeführt wird. Bei der Regelung der Lohnverarbeitung gab es seit 2006 keine Änderungen. Dennoch ist die Thematik nicht immer ganz einfach.

Auftraggeber ist der produzierende Betrieb und die Ware bleibt zu jedem Zeitpunkt sein Eigentum. Es findet kein Verkauf der Waren statt, sondern der Lohnverarbeitende Betrieb wird für die erbrachte Dienstleistung bezahlt.

Zertifizierte Verarbeitungsbetriebe
Der Verarbeitungsbetrieb muss zertifiziert sein, es sei denn, er verarbeitet nur Produkte für maximal fünf Knospe-Produzentinnen und -Produzenten. Lohnverarbeiter im Bereich Weinbereitung und Getreidesammlung, -lagerung oder -vermahlung müssen ihre Produkte in jedem Fall zertifizieren. Für die Lohnverarbeitung ohne Zertifizierung braucht es einen Vertrag. Gut zu Wissen: Der Vertrag muss aktualisiert werden, wenn neue Produkte das Sortiment bereichern. 

Warum ein Lohnverarbeitungsvertrag?
Durch einen Lohnverarbeitungsvertrag wird das Kontrollrecht beim Lohnverarbeitungsbetrieb geregelt. Die Prüfung dieser Verarbeitung erfolgt durch die Bio-Kontrollstelle des Knospe-Produzenten oder der -Produzentin. Damit liegt auch die Verantwortung für die Einhaltung der Bioverordnung und der Bio Suisse Richtlinien beim produzierenden Betrieb. Menge und Qualität (Knospe, Bioverordnung) der eingesetzten Rohstoffe müssen mit Lieferscheinen dokumentiert sein.

Relevante Unterlagen beim Knospe-Betriebe
Falls der Lohnverarbeitungsbetrieb selbst die Ware beschafft, muss der Knospe-produzierende Betrieb im Besitz sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dokumente sein, unter anderem Lieferschein, Rechnung, Kassenbon und diese bei der Betriebskontrolle vorlegen können. Die Bio Suisse Richtlinien für die Verarbeitung (Teil III) müssen eingehalten werden, so dürfen beispielsweise keine unzulässigen Zusatz- oder Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden.

Lizenzvertrag für den Verkauf
Sobald ein Lohnverarbeitender Betrieb Knospe-Produkte unter eigenem Namen verkaufen möchte, muss er mit Bio Suisse einen Lizenzvertrag abschliessen.

Lohnverarbeitung betrifft verschiedene Bereiche
Ein Artikel aus dem Bio Aktuell Magazin von 2011 ist immer noch aktuell und fasst einige Punkte zu diesem Thema zusammen:

  • Lohnverarbeitung durch einen Knospe-zertifizierten Verarbeitungsbetrieb
  • Lohnverarbeitung durch einen nicht Knospe-zertifizierten Verarbeitungsbetrieb
  • Lohnschlachtung/-zerlegung von Tieren ()
  • Zukauf von Zutaten für die Lohnverarbeitung
  • Gewährleistung der GVO-Freiheit der Zutaten
  • Kontrolle der Lohnverarbeitung

Die Zusammenarbeit und die daraus resultierenden Pflichten und Verantwortlichkeiten werden in einem Lohnverarbeitungsvertrag zwischen den beiden Parteien festgehalten.

Weiterführende Informationen

Zutaten (Rubrik Verarbeitung)
Kennzeichnung (Rubrik Verarbeitung)
Verpackung (Rubrik Verarbeitung)

«Lohnverarbeitungsvertrag: Was muss ich beachten» (Artikel Bioaktuell Magazin 2/2011)
PDF  (393.5 KB)
Lieferantenprodukteliste für die Hofverarbeitung (FiBL)
PDF (17.3 KB)
Lizenz für die Knospe (Bio Suisse)

Lohnverarbeitungsvertrag von biologischen Lebensmitteln und von biologischen Futtermitteln 
PDF (68.6 KB)

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.09.2022

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