Für zukünftige Umstellknospe-Betriebe mit Wiederkäuern ist die Verschärfung der Fütterungsrichtlinien für Wiederkäuer wichtig zu beachten. Ab 1. Januar 2022 muss das gesamte Futter aus der Schweiz stammen und es darf ausschliesslich Schweizer Knospe-Futter eingesetzt werden. Auch das Hilfsstoffknospe Kraftfutter muss zu 100 Prozent aus inländischer Produktion stammen. Da in der Schweiz nur sehr wenig Knospe-Futtersoja angebaut wird, kann im Milchviehfutter praktisch kein Soja mehr eingesetzt werden. Auch der Einsatz von beispielsweise italienischer Bio Luzerne ist nicht mehr möglich. Mit dieser verschärften Richtlinie wird für Knospe-Betriebe die standortangepasste Zucht ihrer Tiere noch wichtiger. Auch der Futteranbau sollte optimiert und ein effizientes Weidemanagement eingeführt werden.
Im gleichen Zug wird ab dem 1. Januar 2022 die Kraftfutterlimite von maximal zehn auf fünf Prozent gesenkt. Auch das bedeutet für Betriebe, die Kühe mit hohen Milchleistungen haben, dass sie ihre Zuchtstrategie überdenken und weniger auf Milchleistung züchten sollten.
100 Prozent Knospe-Futter für Mastschweine
Auch bei der Schweinehaltung gibt es eine Änderung zum neuen Jahr. Per 1.1.2022 wird in einer Branchenvereinbarung geregelt, dass Mastschweine 100 Prozent Bio Knospe Futter erhalten müssen. Bisher durfte noch 5 Prozent konventionelles Kartoffeleiweiss eingesetzt werden. Ab 1.Januar 2023 gilt die 100 Prozent Bio Knospe Fütterung auch für Zuchtschweine.
In Zukunft werden in der Schweinehaltung mit Blick aufs Tierwohl noch weitere Verschärfungen in Kraft treten. Ab dem 1.1.2023 muss höchstwahrscheinlich jedem Schwein (ausser säugenden Mutterschweinen) eine Scheuermöglichkeit zur Verfügung stehen. In Diskussion stehen weitere Massnahmen für Schweine um in der Knospe-Schweinehaltung noch besser auf die artspezifischen Bedürfnisse der Schweine einzugehen.
Text: Beatrice Scheurer, Bio Suisse
Weiterführende Informationen
Beitrag zur Umstellung auf Bio
Fütterung Rindvieh (ganze Rubrik)
