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Ab 2015 müssen auch Biobetriebe parzellengenaue Aufzeichnungen führen

Meldung  | 

Die Aufzeichnungen müssen neu pro Parzelle erfolgen. (Foto: © FiBL, Lukas Pfiffner)

Was für ÖLN-Betriebe bereits Pflicht war, gilt neu auch für Biobetriebe: Sie müssen bei der Kontrolle parzellenscharfe und detailliertere Aufzeichnungen vorweisen. Die Betriebe sind frei, in welcher Form sie die Aufzeichnungen machen, sofern diese bei der Biokontrolle zur Verfügung stehen und eindeutig nachvollziehbar sind. Es gibt somit folgende Möglichkeiten:

  1. Aufzeichnung im Feldkalender (Papierform), zur Verfügung gestellt von der Kontrollfirma
  2. Aufzeichnung in elektronischer Form, z.B.:
  3. Aufzeichnung in anderer Form
    Jeder Landwirt kann seine Aufzeichnungsart selber wählen. Das kann zum Beispiel auch eine selber kreierte Excel-Tabelle oder einach ein Heft sein.

Weiterführende Informationen

  • Zum Thema «Aufzeichnungen» ist in der Nummer 10/14 der Zeitschrift bioaktuell ein detaillierterter Beitrag erschienen:
    Artikel (112.4 KB)
  • Die Kontroll- und Zertifizierungsfirma Bio.inspecta stellt eine Zusammenstelleung mit Software-Anbietern  zur Verfügung:
    Software-Anbieter für Aufzeichnungs-Programme (Webseite Bio.inspecta)

Maurice Clerc und Res Schmutz, FiBL

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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