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Alpweidenpflege ist direktzahlungsrelevant

Meldung  | 

Seit 2014 erhalten Alpbewirtschafter sowie Besitzer von Vieh, das gealpt wird, höhere Direktzahlungen. Voraussetzung ist, dass die Alpbetriebe sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.

Verbuschung durch Hagebutten, Farn und jungen Tannen (Foto: FiBL, Franz Steiner)

Dazu existiert ein Katalog an Anforderungen. Eine davon lautet: «Problempflanzen sind zu bekämpfen». Bei den ersten Kontrollen hat sich gezeigt, dass gerade dieser Punkt oft nicht erfüllt wird. Die Bewirtschafter erhalten dann eine Auflage. Wird auch diese nicht erfüllt, gibt es Direktzahlungskürzungen. Deshalb werden Problempflanzen nun oft mit der schnellen Chemiekeule bekämpft. Denn während des Sommers haben Älpler und Viehbesitzer wenig Zeit, manuell einzugreifen. Für Bioalpen Pflicht, ist auch für konventionelle Alpen ratsam, auf Herbizide zu verzichten. Gerade in schwierig zugänglichem Gelände ist es gesünder mit einer Sense oder Hacke als mit einer Giftspritze herumzulaufen. Werden Freiwillige, Arbeitslose oder Zivis eingesetzt, wäre es äusserst riskant, Herbizide einzusetzen.

Viele Arbeiten können sowohl im Frühjahr als auch im Spätherbst ausgeführt werden. Jetzt ist eine gute Zeit für viele Arbeiten: Waldaufwuchs roden, Büsche wie Hagebutten und Brombeeren eindämmen sowie Farne, Blacken, Alpen-Jakobs-Kreuzkraut und wilde Minze mähen. Auch Disteln, wilder Thymian und übermässig auftretende Rotameisenhaufen auf trockenen Weiden können ausgestochen werden.

Kurs: «Problempflanzen auf Alpen und Dauerweiden» am Mittwoch, 2.11.2016 in Einsiedeln

Gemäss Direktzahlungsverordnung müssen Problempflanzen gerodet und für Biodiversitätsbeiträge Zeigerpflanzen gefördert werden. Am Kurs wird gezeigt, wie das geht.

Details zum Kurs:
Problempflanzen auf Alpen und Dauerweiden (Agenda)

Hinweis: Dies ist eine tagesaktuelle Meldung. Sie wird nicht aktualisiert.

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