Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass von den klassischen Bio Weid-Beef- und Aufzuchtbetrieben wegen Nichterreichen des Mindesttierbesatz rund 68 Prozent der Betriebe die Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland (Basis- und Produktionserschwernisbeiträge) und rund 89 Prozent der Betriebe den GMF-Beitrag (Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion) nicht erreichen. Das macht für die Basisbeiträge über alle Zonen 900 Franken pro Hektare Grünland aus, dazu 200 Franken GMF-Beitrag pro Hektare und zusätzlich in der Hügelzone und im Berggebiet 240 bis 360 Franken, je nach Zone.
Nun könnte man meinen, dass die Übergangsbeiträge diesen Verlust kompensieren würden. Dem ist leider nicht so. Es gibt keine Besitzstandsgarantie bei den allgemeinen Flächen- und Tierbeiträgen.
Hier die Erklärung dazu:
Die Übergangsbeiträge werden wir folgt berechnet:
Das Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen (Flächen- und Tierbeiträge) zwischen 2011 und 2013 wird herangezogen. Aufgrund der Strukturen im gleichen Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen (zum Beispiel 2012) werden die Direktzahlungen mit den Beitragsansätzen 2014 gemäss AP 14-17 berechnet (aber nur die Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge).
Meist werden diese tiefer sein. Die Differenz heisst gemäss Art. 84 der neuen Verordnung Basiswert. Dieser Basiswert bleibt über alle die Jahre gleich, in denen Übergangsbeiträge ausbezahlt werden, voraussichtlich acht Jahre. Der Übergangsbeitrag berechnet sich aus dem Basiswert multipliziert mit dem Faktor. Der Faktor richtet sich nach dem im Budget vorhandenen Geld des BLW für die Übergangsbeiträge (Total Direktzahlungen minus Aufwand für die leistungsbezogenen Direktzahlungen).
Gemäss aktuellen Schätzungen wird man mit einem Faktor zwischen 0.65 und 0.7 starten. Bei der Berechnung des Basiswertes und der Übergangsbeiträge wird der Mindesttierbesatz nicht berücksichtigt. Das heisst, es fliegen keine Betriebe aus den Basis- und Produktionserschwernis- Beiträgen für das Dauergrünland. Bei der effektiven Berechnung der Direktzahlungen im Jahre 2014 wird aber der Mindesttierbesatz gelten. Betriebe, die ihn nicht erreichen, fliegen raus.
Ein Betriebsbeispiel mit Zahlen:
Biogrünlandbetrieb (BWB und/oder Aufzucht)
Betrag (Fr.) | |
---|---|
Höchste allgemeinen Direktzahlungen pro Jahr zwischen 2011 und 2013 | 50‘000 |
abzüglich Direktzahlungen gemäss AP 14-17 für das gleiche Jahr | 40‘000 |
ergibt Basiswert | 10‘000 |
angenommener Faktor 0.7; ergibt den Übergangsbeitrag | 7‘000 |
Direktzahlungen bei Erreichen des Mindesttierbesatzes: | |
Kulturlandschaftsbeiträge + Versorgungssicherheitsbeiträge + Übergangsbeitrag | 47‘000 |
Direktzahlungen bei Nichterreichen des Mindesttierbesatzes: | |
abzüglich Versorgungssicherheitsbeiträge für Dauergrünfläche (realistische Annahme) | 30‘000 |
ergibt Direktzahlungen | 17‘000 |
So sieht die Realität von 30 Prozent der BWB Betriebe aus oder mit einer Fluktuationstoleranz von +/-15 Prozent des Tierbesatzes sind es sogar 68 Prozent der Betriebe. Die Betriebe stehen das finanziell nicht lange durch. Es ist offensichtlich, dass der Mindesttierbesatz deutlich sinken muss.
Vertreter von Bio Weide-Beef konnten ihre Untersuchungen Mitarbeitern des BLW präsentieren und das Problem mit dem Mindesttierbesatz aufzeigen. Von Seite BLW wurde signalisiert, dass das Problem erkannt worden sei und das BLW eine Lösung vorschlagen werde, welche für die Bio Weide-Beef Betriebe gangbar sei.
Weitere Informationen
Erreicht mein Weidemastbetrieb den Mindesttierbesatz der AP 14/17? (Rubrik Weidemast)
Weidemast (Rubrik auf dieser Webseite)
Autor: Eric Meili, FiBL Beratung