Bio Suisse hat ihre Richtlinien aktualisiert. Die Fassung 01.06.2016 enthält folgende Neuerungen:
Tierhaltung
Beschränkung der Anzahl Legehennen
(Beschluss der Delegiertenversammlung vom 13. April 2016)
Der neue Absatz lautet: «Bei Legehennenhaltung sind maximal zwei Stalleinheiten pro Betrieb zugelassen. Pro Stalleinheit sind maximal 2'000 Legehennen oder 4'000 Aufzuchthennen zulässig. Die Aufzucht für den eigenen Betrieb ist zusätzlich zu den zwei Stalleinheiten möglich.» (Teil II, Kap. 5.5, Seite 132)
Verarbeitung und Handel
Die Liste der von Bio Suisse anerkannten Schädlingsbekämpfungsunternehmen wurde ergänzt. (Teil III, Anhang 2 zu Kap. 1.12, Seite 176)
Import
Zusätzliche Anforderungen bzgl. Pestizidanalysen für Produkte aus Ex-Sowjetstaaten (Teil V, Anhang zu Kap. 1.8, Seite 272)
Weiterführende Informationen
Änderungen im Detail (37.9 KB)
Bioregelwerk (Rubrik Aktuell)
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